Wann muss ich beim Hotel die zweite Person angeben?

Der wird gedacht haben, dass es einheitliches EU-Recht ist.

Aber wenn ich eine Frage gestellt habe, kontrolliere ich doch das Einlangen etwaiger Antworten und lese sie mir dann durch?

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Hallo,

hier der TE. Es handelt sich um Frankreich. Es handelt sich NICHT um Fremdgehen. Den wahren Grund für meine Frage nenne ich hier nicht. Die User hier, die sich keinen Grund vorstellen können, warum man hier eine Frage stellt und die Antworten dann länger nicht durchliest, werden vermutlich auch nicht nötige Fantasie haben, um sich den tatsächlichen Grund vorstellen zu können. Pech gehabt! :slight_smile: Das Leben ist so vielfältig und manchmal seltsam, es gibt die vielfältigsten und aberwitzigsten Gründe …

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Womit die Relevanz deutscher Meldegesetze für diesen Fall im Dunkeln bleibt.
Auch im Hinblick auf die eheliche Gebunden- oder in Ungebundenheit eines oder mehrerer Beteiligter.

Und Du hast natürlich von Anfang an gerochen, dass es hier um französisches Melderecht geht.

Und selbstverständlich gewusst, dass es in Frankreich kein dem deutschen Meldewesen vergleichbares Recht gibt, sondern nur eine Verpflichtung für Hotelgäste, bei Ankunft ihre Identität (auch die von Begleitern) zu erklären.

Warum hast Du denn nicht gleich vor zwei Wochen geschrieben, dass Du von Anfang an wußtest, dass Frankreich gemeint ist? Da hätten wir uns die mühselige Jagd nach dem Sachverhalt sparen können.

Glück auf!

MM

Stand bereits im Ausgangspost.

Hallo,

wo steht hier

was von Frankreich?

Es ist durchaus möglich, dass ich dass ich erwähnte, dass es im Ausland auch Meldeverpflichtungen gibt, die z.T. auch strenger sind als die in Deutschland. Aber gut, dass Du die Sache nach zwei Wochen ausgräbst, um ein bisschen rumzumeckern.

So oft guck ich mir das hier nicht an.
:woman_shrugging:

(Immer noch diffuse Begründung, aber gut.)

Guggugs,

und wie viele Länder umfasst das

genau?

Na - kriegste das auch raus?

Bonusfrage:

Und wie viele verschiedene nationale Gesetzgebungen gibt es dort?

Glück auf!

MM

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In diesem Ton mal gar nicht.

In der Tat, in der Tat -

In diesem Ton schon mal gar nicht.

Das „EU-Ausland“ besteht aus 27 souveränen Staaten, die allesamt unterschiedlichste Meldepflichten gesetzlich geregelt haben - von regionaler Gesetzgebung einzelner Länder mal ganz abgesehen.

Ja, eben, darum sind die deutschen Meldegesetze hier ein Hinweis auf gar nichts.

Hast Du den Satz unter den deutschen Paragraphen immer noch nicht gefunden?

Und du hast immer noch nicht verstanden, dass sich die

darauf bezieht, dass es tatsächlich in keinem denkbaren Fall hier relevant wäre oder gar irgendjemanden etwas anginge, was die Gründe für die Frage sind und ob gar ein persönliches Beziehungsgefüge dahinter stehen könnte.
Ich finde es so überflüssig wie geschmacklos so etwas zu erwähnen.
Hier im Forum hat man einerseits den Anspruch äusserst genau und sachbezogen zu sein und auf der anderen Seite finden Übergriffe alltäglich statt.

Das hier

ist jedenfalls so ungenau und irrelevant, wie der Hinweis auf deutsche Paragraphen nicht exakter sein könnte.

Auf Übergriffigkeiten darf durchaus angemessen reagiert werden.

Läuft denn das hier

unter „Übergriffigkeit“ oder eher unter „Nix kapiert - auch nicht schlimm - wer dumm ist wie Brot, kann immerhin noch mit Butter drauf was werden“?

Ist das hier ein Limbowettbewerb?
Ich blockiere das jetzt.

Du hast mit Limbo angefangen und beschwerst dich jetzt darüber? Schon lustig!:rofl:

Ja klar - Limbo-Massah mag nicht mitspielen, wenn er nich dea Limbo-King sein daaf. Das is richdich eklisch und gemain, viellaich soga Mopping!