Hallo,
Wo steht da, das das in der Küche sein muss ?
Zitat: Bei meinem Einzug in die neue Wohnung war in der Küche ein 5-Liter-Boiler (Untertisch).
Wenn es im Mietvertrag nicht ausschließlich festgehalten ist, dass der Boiler nicht zur Wohnungssausstattung gehört, gilt meines Wissens folgender Grundsatz: Wie gesehen so gemietet.
Bei uns gibts die Warmwasserversorgung sogesehen auch nur im
Bad, der Boiler in der Küche wurde selbst angeschafft, da dier
nur Wasserversorgung gegeben war.
Da war aber bei einzug auch keiner drin, und ich denke, da liegt der feine Unterschied.
Agnes