Warum ist individuelle rechtsberatung verboten?

Hallo!

Nein, ich bin NICHT der Ausgangsposter… Ehrlich, ich habe
keinen Doppelaccount.

Hab ich auch nicht behauptet. Du hast nur die Diskussion mit
Deiner Bemerkung losgetreten. Was das Für und Wider angeht
dann einfach mal auf google zu verweisen, finde ich ein wenig
dünn.

So toll fand ich die Ausganbsfrage auch nicht, als dass man da nicht mal schnell googeln könnte…

Tja, ich wollte nur anmerken, dass die Aussage, dass das
Gesetz ursprünglich neutral war, eben Rechtsgeschichtlich
betrachtet falsch ist.
Irgendwelche Einwände?

Wer hat denn das behauptet?

Die Einlassung von Levay kann durchaus so aufgefasst werden, wobei ich nicht unterstellen möchte, dass dies seine Intention war. Ich wollte es nur nochmal klarstellen.

Darüber werden wir uns eben nicht einig werden.

Ich wollte Dir nur aufzeigen, dass das, was Du als Mündigkeit
ansprichst, vom Gesetzgeber auch in anderen Bereichen als
Gefahr erkannt wird.

Bin gespannt, wann mit diesen Argumenten das Wahlrecht angekrazt wird (ich weiss, ist ein bissle polemisch)

(im übrigen empfehle ich dir zu dem Thema, dich mal
selbständig zu machen…)

Ich wüsste nicht, was das mit meiner Bemerkung zur Frage, wer
die Beiträge zur Sozialversicherung abführt, zu tun haben
sollte.

Tja, dann merkt man mal, was man so alles abführen darf :-/
Und selbständige können das ja auch… warum sind Arbeiter und angestellte dümmer als Selbständige?

Ja, eben, das verstehe ich unter Mündigkeit.

Dann müsste nach Deiner Ansicht auch das Arbeitszeitgesetz
abgeschafft werden, weil der mündige Bürger ja selbst
entscheiden kann, ob er nun 15 Stunden am Tag arbeiten will
oder nicht.

Das ist jetzt auch ein bissle polemisch, nicht wahr :smile:
Wir können hier noch über assymetrische Abhängigkeitsverhältnisse philosophieren, allerdings möchte ich auch darauf hinweisen, dass durch die nichtstaatlichen Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Unternehmen da durchaus Regelungen getroffen wurden, die über das vom Gesetzgeber vorgeschriebene hinausgehen.

darum geht es ja gar nicht, es geht darum, dass ich nicht
einmal irgendwo öffentlich ganz unverbindlich fragen darf.

Du kannst doch auch ganz unverbindlich fragen, welche
Voraussetzungen etwa erfüllt sein müssen, um etwa eine
Kündigung orgdnungsgemäß zuzustellen.

Du hast nicht zufällig den in diesem Brett notwendigen Vorschalttext gelesen?

Also ich verkneife mir in der Tat Antworten auf Fragen,
die ellenlange Sachverhalte beinhalten und die offensichtlich
dazu da sind, sich den Gang zum Anwalt zu sparen, obwohl der
dringend anzuraten wäre. Nicht nur wegen des
Rechtsberatungsgesetzes, sondern auch weil ich keine Lust
habe, hier mit Antworten um mich zu werfen, mit denen ich
liebend gern später mein Geld verdienen würde :wink:

Niemand zwingt dich zur Antwort, oder :smile:

Ich selbst würde den Teufel tun und mir bei einem Forum wie
diesem hier, selbst wenn es erlaubt wäre, einen konkreten
Rechtsrat einzuholen.

Schön für dich…

Vor allem sicherer.

da stimme ich dir tatsächlich mal zu. Aber wie gesagt…

Wie gesagt, warum ist die Juristerei die einzige Disziplin, wo
ein deratig restriktives Gesetz gilt?

Wie erwähnt, die Steuerberater sichern ihre Pfründe ganz
ähnlich.

Ich erweitere meine Aussage auf Juristerei und Steuerberater.

Mir wurde hier übrigens erklärt, dass es bei diesen Gesetzen selbstverständlich nicht um die Sicherung irgendwelcher Pfründe geht, sondern ganz klar um den Schutz des armen, dummen und in dieser Hinsicht vollkommen unmündigen Verbrauchers… :smile:))

Ein ehemaliger Richter an einem OLG wird aufgrund der
schlampigen Formulierung des Gesetzes zunächst Verurteilt,
weil er angeblich illegale Rechtsberatung gemacht hätte. Erst
das BVerfG hebt dieses Urteil auf.

Es geht nicht um die schlampige Formulierung, sondern darum,
dass der Begriff der Geschäftsmäßigkeit in der Auslegung den
Wandel der Zeit berücksichtigen muss und dass bei einem
sachkundigen Volljuristen, der altruistisch tätig wird, u.U.
eine andere Beurteilung notwendig ist, als bei Lieschen
Müller.

Dazu brauchte man das BVerfG, um das zu erkennen…
Ich erspare mir dazu jeglichen Kommentar…
Wobei so etwas weniger mit dem RBerG zu tun hat, sondern eher mit der hier herrschenden Art der Rechtsprechung

Im übrigen hat das BVerfG das Gesetz wie selbstverständlich
als verfassungsgemäß erachtet und eben keinen einzigen Hinweis
darauf gegeben, dass eine Öffnung der Rechtsberatung für alle
Lieschen Müllers anzuraten wäre.

Das war ja auch gar nicht gefragt.
Derzeit wird der Begriff der Geschäftsmäßigkeit ja so weit gefasst, dass praktisch jede Rechtsberatung, selbst wenn jemand blos mal seine unmaßgebliche Meinung zu einem speziellen personalisierten Problem dazu schreibt, bereits problematisch ist.

Wie gesagt, nichts gegen vernünftige Schutzgesetze (gibt es ja bei Medizinern auch, und die Deutschen sterben aufgrund fehlerhafter Beratung auch nicht aus), aber dieses Gesetz ist in seiner gegenwärtigen Form albern.

Gruß
Mike