So ganz verstehe ich deine Antwort nicht. Was heißt machen es so. Bist du nicht berufstätig, so dass du Stunden im Wartezimmer sitzen kannst? Für Berufstätige haben praktische Ärzte meist 2 x die Woche abends geöffnet. Wenn ich mich richtig entsinne offiziell bis 18:00 Uhr. Nun soll der praktische oder auch Hausarzt mögichst vor Ort sein, um im allergrößten Notfall auch mal einen Hausbesuch machen zu können. Bei über 50 % alleinstehenden Menschen in Städten z.B. gibt es ja keine Angehörigen, die dich im Notfall zum Arzt fahren können.
Normalfall also starke Beschwerden, Arztbesuch angesagt. Die wenigsten Berufstätigen sind aber bis 18:00 Uhr in ihrer Wohngemeinde. Was nun? Frei nehmen - so der Arbeitgeber zustimmt und die Zeit nacharbeiten.
Wenn du kurz vor 18:00 beim Doc bist, ist das Wartezimmer noch brechend voll. Dran kommst du bei 21:00 Uhr - wobei dir inzwischen übel vor Hunger ist. Mit Verordnung kommst du um 21:30 Uhr aus der Praxis – alle Apotheken eh geschlossen, also Notapotheke suchen, wenn Notfall ist oder bis zum nächsten Tag warten. Dann musst du also wieder frei neehmen, um zur Apotheke zu kommen. O.k, da gibt es wenigstens keine Wartezeiten.— Oder der Hausarzt stellt fest, du musst zum Facharzt, gibt dir ein Adresszettelchen, eine Überweisung. Dann darfst du hoffentlich während der Arbeitszeit telefonieren und dir beim Facharzt einen Termin besorgen. Heute sind da Wartezeiten von teilweise Wochen. Bester Fall du bekommst in 14 Tagen einen Termin wenn du über Tag kommen kannst. Also wieder beim Arbeitgeber um Befreiung bitten (selbstverständlich anbieten die Zeit nachzuarbeiten). Wenn du gar einen Abendtermin möchtest - wobei Fachärzte selten abends geöffnet haben, dann musst du Wochen warten.
Nun hast du dann schon 2 x freigenommen, der Arbeitgeber wird misstrauisch, ob der sich ausklinken und blau machen will?? Schließlich sieht der Arbeitgeber eine Krankmeldung als Blaumachen. Ist einfach so.
Oder du machst es wie ich, 2 x 1 Tag Urlaub, damit die Untersuchung überhaupt losgeht, wobei meist mehrere Untersuchungs- und dann Besprechungstage anfallen.
Das meine ich damit, mich gegen den Besuch beim Hausarzt zu wehren. Und außerdem kenne ich noch die Zeiten, als wir keine freie Arztwahl hatten … der Hausarzt will alles selbst erledigen. Und in meinem Fall war es so, dass dadurch mit der 1. Bandscheiben-OP damals 2 Monate verloren gingen, weild er Hausarzt nicht überwies. Und erst, als die Lähmungen schon 6 Wochen sich verfestigt hatten, bekam ich die Überweisung. Und dann musste ich mir anhören, warum sind Sie um Gottes Willen nicht gleich gekommen. Jetzt… Peng, und kein Hausarzt wird wegen Verschleppung zur Verantwortung gezogen. Er hat ja nach bestem Wissen gehandelt (dem Wissen der kassenärztlichen Vereinigung) und die Folgen sind halt persönliches Pech.
Und das ist die Sorge und Hintergrund meines Postings---- die Verschleppung weil sich nicht jeder Arbeitnehmer Urlaubstage nehmen kann und nicht frei bekommt,auch wenn er anbietet,die Zeit nachzuarbeiten.
Dazu kommt z.B. in meinem Fall, dass ich durch das Freinehmen und Ausstempeln so viele miese Stunden habe, dass ich an den nicht einen Arzt aufzusuchenden Tagen, sprich 3 Tage in der Woche von 6:30 Uhr bis 19:30 Uhr ohne Pausen arbeiten muss. Und Krankengymanstik und ähnliches ist von der Zeit her einfach nicht drin. Und ich bin kein Einzelfall. Und dann sitzt man noch zusätzlich beim Hausarzt und ist umgeben von Bazillen und Viren stundenlang…
Lieber Max, es ist leider nicht so einfach, wie es aussieht – zumindest nicht für Berufstätige und chronisch Kranke
Gruß kikut
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