Warum sind Verhandlungen oft öffentlich?

Ich sehe das genau andersherum, wenn der Angeklagte nicht
ausdrücklich sagt, daß der Anwalt seine Familie informieren
solle, wird er es von sich aus auch nicht tun.

Ich möchte eigentlich auf was ganz anderes hinaus: Natürlich hat der Angeklagte den Anwalt gebeten, seine Angehörigen zu informieren. Die anwaltliche Schweigepflicht war also wohl nicht der Grund, warum die Angehörigen trotzdem weiter im Dunkeln tappten…die Schweigepflicht war in dem Fall wohl eher eine Verpflichtung gegenüber dem Staat…

Aber in der ehemaligen DDR gingen die Uhren wohl eh anders.

In der Tat, wie man sieht.

Gruß
smalbop

Ich nehme an, selbst in der DDR hatten Angeklagte einen
Verteidiger.

Da hast Du Recht. Den hatten die.
Was sollte der Deiner Meinung nach tun, wenn er vom Staat (und oder MfS) bezahlt wurde?
Der hat genau das gemacht was Ihm angeschafft wurde, nicht mehr und nicht weniger.

Aber damit das sogenannt Volk nix mitbekommt, waren die Verhandlungen eben nicht öffentlich.