Ich sehe das genau andersherum, wenn der Angeklagte nicht
ausdrücklich sagt, daß der Anwalt seine Familie informieren
solle, wird er es von sich aus auch nicht tun.
Ich möchte eigentlich auf was ganz anderes hinaus: Natürlich hat der Angeklagte den Anwalt gebeten, seine Angehörigen zu informieren. Die anwaltliche Schweigepflicht war also wohl nicht der Grund, warum die Angehörigen trotzdem weiter im Dunkeln tappten…die Schweigepflicht war in dem Fall wohl eher eine Verpflichtung gegenüber dem Staat…
Aber in der ehemaligen DDR gingen die Uhren wohl eh anders.
In der Tat, wie man sieht.
Gruß
smalbop