leider nicht hundertprozentig: es könnte etwas mit dem Urkundencharakter der Erklärung ( Formular ) zu tun haben, um den Aussteller ( Antagsteller ) klar erkennen zu lassen, also im Sinne eines Beweises, dass der
Aussteller auch die in der Urkunde enthaltene Erklärung tatsächlich abgegeben hat…
Zumindest ein Lösungsansatz )