Was ist die erste Tätigkeitsstätte als Student mit Minijob im Berufseinstieg?

Fall: Ein Student beendet sein Studium im September 2016. Er ist in den Semesterferien einem einmonatigen Minijob nachgegangen. Ab November 2016 fängt der Berufseinstieg als Referendar an.
Was ist die erste Tätigkeitsstätte? Der Ort, an dem er sich am häufigsten in dem Jahr aufgehalten hat (Universität)? Oder der Ort, an dem er als Referendar tätig ist? Oder gibt es in dem Jahr zwei erste Tätigkeitsstätten (Universität & Arbeitsort)?

Vielen Dank im Voraus!

Im Studium hat er keine erste Tätigkeitsstätte, seine Fahrtkosten macht er nach Reisekostengrundsätzen geltend.

Im Minijob ist die erste Tätigkeitsstätte diejenige, in der die Tätigkeit ausgeübt wurde und im Referendariat die Schule (falls keine Besonderheiten vorliegen, denn, jaja, Steuerrecht ist kömplüzürt).

Ist nicht sei 2013 die Universität ebenfalls erste Tätigkeitsstätte?

Ja, stimmt, § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG, war mir gerade entfallen. Dann keine Reisekosten, sondern analog Fahrten Wohnung Arbeitsstätte für die Fahrten zur Uni.