Was mache ich nun mit meinen Kunden?

Hallo Wolfgang,
ich gebe in Foren keine komplette Unternehmensberatung, sondern immer nur auf ein offensichtliches Problem Kurzantworten.
Ich haette ergaenzen sollen, „…Der STEUERLICHE Vorteil fuer Freiberufler…“.
Gruss, Ina

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STOPP! Unterschied geringfügig / kurzfristig
Hi!

Natürlich.
Aber ich darf selbständige Arbeit ausüben, solange sie nicht
regelmässig über 20 Stunden pro Woche beträgt.

Das sieht bei KURZFRISTIGEN Beschäftigungen ähnlich aus!

Der Vorteil wäre hier, dass meine Kunden keinerlei Papierkram
(ausser meienr Rechnung) zu erldigen haben und ich schonmal
eine Selbständigkeit habe, die sich vielleicht auf längere
Sicht ausbauen lässt.

Dagegen lässt sich nichts sagen

Das Problem ist halt, dass Du die 325 € gesamt nicht
übersteigen darfst!

Eben.

HALT! Das gilt nur für GERINGFÜGIGE Beschäftigungen! Wenn Du KURZFRISTIG irgendwo arbeitest, gilt das nicht!

Warte mal…

Kurzfristige Beschäftigungen, die zwar länger als zwei Monate (am Stück - oder aber 50 Tage im Jahr) andauern, aber ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit beschränkt sind, bleiben - mit Ausnahme in der Rentenversicherung - ebenfalls versicherungsfrei (Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom 6.10.1999, Sozialversicherungsbeitrag-Handausgabe 2001 Anhang 4)

Wenn die 2 Monate, bzw. 50 Tage NICHT überschritten werden, ist es eh frei!
Weiter:

Übt der Student im Laufe eines Jahres mehrmals eine Beschäftigung aus, ist zu prüfen, ob er in seinem Erscheinungsbild nach noch als Studierender anzusehen oder schon dem Kreis der Beschäftigten zuzuordnen ist. Von Letzterem ist jedenfalls dann auszugehen, wenn er im Laufe eines Jahres mehr als 26 Wochen beschäftigt ist. Dabei wird der Jahreszeitraum in der Weise ermittelt, dass vom voraussichtlichen Ende der zu beurteilenden Beschäftigung ein Jahr zurückgerechnet wird. Alle Beschäftigungen mit mehr als 20 Wohenarbeitsstunden sind unabhängig von ihrer versicherungsrechtlichen Beurteilung anzurechnen. Dabei ist auch ohne Bedeutung, ob diese Beschäftigungen bei einem oder verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt wurden.

Quelle: ABC des Lohnbüros 2002 / Stollfuß Verlag

Ich weiß nicht, ob Dich das nun weiterbringt oder nur verwirrt - jedenfalls war es einen Versuch wert :wink:

Bei der Selbständigkeit sieht das aber anders aus, wenn ich
wirklich nur so wenig arbeite.

Zur Selbständigkeit kann ich nicht viel sagen!

Grüße
Guido

Zum Thema Papierkram…
Hi Ritter :wink:

Sorry, ich bin jetzt seit knapp 14 Jahren in der Abrechnung bei verschiedenen Unternehmen tätig - aber den Papierkram erledigt JEDES halbwegs gute Programm!

Und Dich ein paar mal ein- und austreten zu lassen ist - abgesehen vom ersten mal - eine Sache von einer Minute!

Grüße
Guido

Hi,
ich sehe hier, dass noch weiter herumgeraetselt wird.
Paar Tipps habe ich Dir bereits gegeben.

Welche Fragen sind konkret noch offen?
Gruss, Ina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Versuch den Text zu verstehen…
Moin Guido!

Das sieht bei KURZFRISTIGEN Beschäftigungen ähnlich aus!

Aha…

HALT! Das gilt nur für GERINGFÜGIGE Beschäftigungen! Wenn Du
KURZFRISTIG irgendwo arbeitest, gilt das nicht!

Den Unterschied kannte ich nicht, danke für die Auflärung!

Ich weiß nicht, ob Dich das nun weiterbringt oder nur verwirrt

  • jedenfalls war es einen Versuch wert :wink:

Naja, wie solche Texte halt so sind… :wink:
Hab’s mir aber natürlich angesehen und versucht zu verstehen.

In der vorlesungsfreien Zeit kann ich also doch recht viel arbeiten.
Könnte also z.B. bedeuten, dass ich einem Kunden (bei dem es nicht sofort sein muss) sagen könnte „In einem Monat ist die Vorlesungszeit vorbei, dann kann’s losgehen“.

In der Zeit dazwischen (also während der Vorlesungszeit) muss ich halt darauf achten, dass ich insgesamt nicht über 26 Wochen Beschäftigung komme.
Erreichen werde ich diese Zeit ja eh wohl nicht (ist ja immerhin ein halbes Jahr). Dazu müsste ich ja über den Daumen gepeilt etwa 3x so viele Kunden haben wie jetzt.

Die Regel mit den 20 Wochenstunden ist (laut e-lancer-nrw) so ausgelegt, dass dabei eine kontinuierliche Regelmässigkeit zu Grunde gelegt wird, die bei mir ja nicht vorhanden wäre.
Das verstehe ich jetzt so, dass ich z.B. 2 Wochen lang je 30 Wochenstunden haben kann, wenn ich danach etwa 2 Monate keine Kundenaufträge bearbeite.
Das wäre dann ja eine kurzfristige und nicht im gleichem Arbeitsumfang regelmässige Beschäftigung.

War das jetzt in etwa korrekt?

Und ein „normaler“ fortlaufender 325-Euro-Job (Supermarkt o.ä.)ist dann zusätzlich auch noch möglich?

Gruss
Lanzelot

Glaub ich ja…
Moin Guido!

aber den Papierkram
erledigt JEDES halbwegs gute Programm!

Naja, ob jetzt meine Kunden (eben Ein-Mann- bzw. Familienunternehmen) tatsächlich mit solchen Programmen arbeiten ist ehrlich gesagt fraglich…
War teilweise in den Büros zur Besprechung, einige arbeiten echt noch mit Karteikarten :wink:

Allerdings hat mein Chef z.B. einfach alle Unterlagen seinem Steuerberater übergeben und der hat den Rest geregelt (wenn ich das damals richtig mitgekriegt habe).
Vielleicht machen die es ja auch so.

Und Dich ein paar mal ein- und austreten zu lassen ist -
abgesehen vom ersten mal - eine Sache von einer Minute!

Mmh, vielleicht sollte ich einfach mal ganz offen mit meinen Kunden reden, die wissen ja eh alle, dass ich Student bin und das nur nebenbei gemacht habe.

Wäre es wohl ratsam sie auf diese Möglichkeit hinzuweisen und zu betonen, dass es (auch wenn es erstmal mit Papierkram verbunden ist) eine doch recht vernünftige und für beide Seiten sinnvolle Art der weiteren Zusammenarbeit ist?

Gruss
Lanzelot

Hallo Lanzelot,

aber den Papierkram
erledigt JEDES halbwegs gute Programm!

Naja, ob jetzt meine Kunden (eben Ein-Mann- bzw.
Familienunternehmen) tatsächlich mit solchen Programmen
arbeiten ist ehrlich gesagt fraglich…
War teilweise in den Büros zur Besprechung, einige arbeiten
echt noch mit Karteikarten :wink:

Allerdings hat mein Chef z.B. einfach alle Unterlagen seinem
Steuerberater übergeben und der hat den Rest geregelt (wenn
ich das damals richtig mitgekriegt habe).
Vielleicht machen die es ja auch so.

Warum machst du dir eigentlich den Kopf von deinen Kunden?
Geh hin, biete deine Dienstleistung an und laß dich über Aushilfslohnquittungen bezahlen. wenn du Probleme hast, daß du mehrere Jobs gleichzeitig hast, dann nutze deine Beziehungen und frag, ob die das nicht mal nen Monat mit der Abrechnung schieben können.

Wir haben in Betrieben oft Quittungen für 2-3 Monate im Voraus bei den Studenten ausgestellt, weil die in dem Monat als sie bei uns waren doppelschichten und Sa/SO gearbeitet haben.

Es ist doch gegenseitig: Wir haben den Job erledigt und die Studis haben in einem Monat viel Geld verdient. Wann das in den Büchern steht ist doch scheißegal.

Und Dich ein paar mal ein- und austreten zu lassen ist -
abgesehen vom ersten mal - eine Sache von einer Minute!

Mmh, vielleicht sollte ich einfach mal ganz offen mit meinen
Kunden reden, die wissen ja eh alle, dass ich Student bin und
das nur nebenbei gemacht habe.

Wäre es wohl ratsam sie auf diese Möglichkeit hinzuweisen und
zu betonen, dass es (auch wenn es erstmal mit Papierkram
verbunden ist) eine doch recht vernünftige und für beide
Seiten sinnvolle Art der weiteren Zusammenarbeit ist?

Sowas haben wir immer ganz besonders geliebt, wenn der Student von der Straße unserem Betrieb erzählen wollte, was wir wie zu machen haben, bevor wir ihn überhaupt eingestellt hatten.

Meinst du nicht, daß die Chefs Chef sind, weil sie sich bei dem was sie tun auch Gedanken machen?

gruss
winkel

Moment…
Moin Winkel!

dann nutze deine Beziehungen
und frag, ob die das nicht mal nen Monat mit der Abrechnung
schieben können.

Klar, man arrangiert sich schon irgendwie.

Aber was bitte ist für dich so schlimm daran, wenn man das schon vorher abklären möchte?
Dann weiss ich Bescheid, dass es klappen wird (oder eben nicht, sind schliesslich 2 Seiten dran beteiligt, die einverstanden sein müssen) und die Kunden wissen auch schon wie es weitergehen kann.

Den Kunden liegt daran eine Lösung zu finden. Sie selbst kennen die Lösung anscheinend nicht.
Einer hatte vor ein paar Tagen angerufen und sagte, dass ich demnächst ja noch dies und jenes machen soll. Aber da er auch schon wusste, dass der Job dann nicht mehr existiert, fragte er auch wie wir das denn hinkriegen.
Ich musste leider sagen, dass ich keine Ahnung habe, aber mich darum kümmern werde (deswegen habe ich hier überhaupt gefragt).

Und ich halte es für logisch, dass ich derjenige bin, der sich informiert wie ich weiterhin für meine Kunden arbeiten kann und nicht meine Kunden (schliesslich will ich ja daran verdienen)!
Es ist doch klar, dass ich da genau wissen will wie es ablaufen kann, damit ich die Kunden auch umfassend und nicht mit einem Halbwissen informieren kann, oder?

Wann das in
den Büchern steht ist doch scheißegal.

Ja logisch.
Ich habe nur mittlerweile auch die Erfahrung gemacht, dass es gerade den kleinen Unternehmern (die meine Kunden ja nunmal sind) am Herzen liegt in ihren Büchern möglichst wenig tricksen zu müssen.
Muss man auch verstehen.

Und dann kann man auch zumindest versuchen darauf Rücksicht zu nehmen.
Umso besser und harmonischer funktioniert doch die Zusammenarbeit.

wenn der Student von der Straße unserem Betrieb erzählen
wollte, was wir wie zu machen haben

Ich will keinem erzählen wie er was zu machen hat.
Ich suche nur nach einer vernünftigen und für beide Seiten akzeptablen Lösung, die man vorschlagen kann bzw. weiteren Alternativen dazu.

Die Chefs der Unternehmen (in diesem Fall meine Kunden) wissen halt offensichtlich nicht, wie wir es machen sollen.
Sonst wäre das wohl schon längst geklärt.

bevor wir sie überhaupt eingestellt haben.

Ich komme ja nicht zu einem Vorstellungsgespräch, sondern ich kenne die Leute schon aus unserer bisherigen Zusammenarbeit, die halt fortgeführt werden soll.
Ich denke, dass ich da schon selbst Möglichkeiten bzw. Alternativen vorschlagen darf.

Gruss
Lanzelot