Was sagen folgende Unterlagen aus?

Hi,

welche Informationen sind in folgenden Dokumenten zu entnehmen? Im Grunde geht es mir ansich nur um den „Auszug aus dem Gewerbezentralregister“ wovon ich noch nie gehört habe. Sind solche gewünschten Unterlagen bei einer freiberuflichen Tätigkeit üblich? Okay okay, was ist schon üblich… dennoch…

Ciao,
Romana

  • aktuell gültige Gewerbeanmeldung
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Steuernummer

Hi Ralf,

danke, hätte auch selbst googlen können.

Dennoch würde ich nun doch noch gerne wissen was den Dokumenten sonst noch zu entnehmen ist? Was kann ein Auftraggeber mit der Steuernummer machen?

Was sind übliche Unterlagen die bei einer freiberuflichen Tätigkeit verlangt werden? Ich für mich kenne es so, daß nichts verlangt wird, daß man vielleicht mal den Personalausweis höchtens zeigen muß oder daß wenn man mit Geld oder sehr vertraulichen Unterlagen zu tun hat, ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird.

Konkret geht es um Telefon-Marketing. Ich hatte selbst neben der Schule das mal gemacht und da ward nie derartiges verlangt. Oder haben sich einfach nur die Zeiten geändert?

Ciao,
Romana

Hi Romana,

Was kann ein Auftraggeber mit der Steuernummer machen?

Deine Steuernummer steht auf allen Rechnungen, die der Auftraggeber von Dir erhält. Da er die Rechnungen als Betriebskosten absetzt oder ggf. an seine Auftraggeber weiterreicht, verlangt das Finanzamt dazu die Steuernummer.

Was sind übliche Unterlagen die bei einer freiberuflichen Tätigkeit verlangt werden?

Da geht es wohl um Minimierung des unternehmerischen Risikos, man will vermeiden, sich eine Laus in den Pelz zu setzen. Dein Gesprächspartner kennt Dich nicht, also versucht er, sich ein Bild aus Papieren zu basteln. Ob das gut oder sinnvoll ist, steht auf einem andern Blatt.

Gruß Ralf

Hallo Romana,

Konkret geht es um Telefon-Marketing. Ich hatte selbst neben
der Schule das mal gemacht und da ward nie derartiges
verlangt. Oder haben sich einfach nur die Zeiten geändert?

hierzu erst ganz kurz zur Begriffsklärung: Nenn bittebitte Telefonmarketing nicht „freiberuflich“ - das führt zu einer heillosen Verwirrung - fast hätte ich Dir geschrieben, dass jemand, der von einem Freiberufler eine Gewerbeanmeldung verlangt, ein Trottel ist…

Die Zeiten haben sich in vielerlei Hinsicht geändert. Ich greife heraus die Thematik (1) Scheinselbständigkeit und (2) Vorsteuerabzug für den Auftraggeber.

Zu (1) verbleibt beim Auftraggeber immer noch ein bedeutendes (u.a. Sozialversicherungs-) Risiko. Dass es sowas wie ein Statusfeststellungsverfahren gibt, will er offenbar nicht wissen. Dieses Risiko ist aber wenigstens betreffend Arbeitgeberhaftung für nicht ordnungsgemäß abgeführte Lohnsteuer minimiert, wenn sich der Schein-Auftraggeber von der regulären steuerlichen Erfassung als Selbständige Gewerbetreibende überzeugt hat. Vor einigen Jahren noch wurden die Angaben, die der Schein-Auftraggeber von Dir fordert, im Zweifelsfall als Indiz für eine selbständige Tätigkeit (im Rahmen des Gesamtbildes der Verhältnisse) gewertet. Heute nicht mehr.

Zu (2) hat der Auftraggeber ein Problem in Höhe der von Dir in Rechnung gestellten Umsatzsteuer, wenn er sich nicht davon überzeugt, dass Du tatsächlich Unternehmerin im Sinn des UStG bist.

Weiterführend die Stichworte: Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeit auf Abruf - Mindesturlaubsanspruch - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. …

Schöne Grüße

MM