Hallo,
mal eine Frage zur Rücksendung von Bewerbungsunterlagen aus AG-Sicht.
Kurz vorab - die Stelle hatte ich ausgeschrieben, handelt sich also um keine Initiativbewerbung. Sollte mal jemand bezüglich AGG auf eine Idee kommen, habe ich den Auswahlprozess fein säuberlich dokumentiert und leider alle Unterlagen von allen Bewerbern abgeheftet… =o/ Wie man’s eben macht… Jetzt bin ich schlauer…
Ein Herr hat gemotzt, er möchte seine Unterlagen zurück. Habe mich entschuldigt, Sachlage erläutert. Egal, will er zurück. Habe ihm also -in Absprache- eine Mappe in wirklich top Zustand zugeschickt, die Unterlagen selbst nicht, da ja schon gelocht und abgeheftet (was ich ihm auch telefonisch mitgeteilt hatte).
Mal noch am Rande - zu den Unterlagen (insges. 16 Seiten) war nichts Spektakuläres dazu, keine beglaubigten Kopien, kein Foto, nichts.
Mappe war ihm nicht fein genug. Jetzt setzt er mir per Email eine Frist (3 AT), ihm auch die Unterlagen zurückzuschicken, da er „ungern rechtliche Schritte einleiten“ möchte.
Alles klar, gem. § 985 BGB hat er ein Recht auf seine Unterlagen, aber rechtliche Schritte…?!? Ist das möglich? Ist ja nicht so, als hätte ich jegliche Herausgabe bisher verweigert…
