Hallo,
wegen einer interessanten Nebendiskussion einer anderen Frage /t/bewerbungsunterlagen-rechtliche-schritte-mgl/5707338
Also was ist zulässig und was nicht?
Der Bewerber übergibt dem AG seine Unterlagen; persönlich abgegeben oder versendet. Er bestimmt im voraus nichts über Verwertung, Speicherung und Rückgabe, was auch der Regelfall ist. Auch hat der AG im voraus hierzu nichts bestimmt, was meistens der Fall ist. Es geht also um die ganz normale Bewerbung auf eine Stellenanzeige, welche eine Aufforderung des AG ist, sich zu bewerben, soweit man die Voraussetzungen halt erfüllt.
Was sind die Pflichten des AG?
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Unterlagen behalten trotz Absage?
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Nach einer Zeit einfach vernichten?
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Unfrei zurücksenden oder nur wenn freigemachter Rückumschlag beiliegt?
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Unterlagen kopieren (evtl. elektronische Speicherung) und dann zurückgeben? Hierüber unterrichten oder nicht?
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Daten entnehmen, elektronisch speichern und verwerten? Für welche Zeit? Stichwort: Bewerberdatenbank. Auch Dritten zugänglich machen oder übergeben?
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Auf jeden Fall zurückgeben bei Kostenübernahme?
Sonderfall elektronische Bewerbung (Online-Bewerbung)
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Wie „zurücksenden“, wenn die Unterlagen bereits elektronisch übersandt waren, z.B. PDF als E-Mail-Anhang?
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Vernichten; einfach löschen oder sicher überschreiben?
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Ewige Verwertbarkeit der Daten die der Bewerber selber (freiwillig) über ein Online-Formular (also dahinter laufende Datenbank) übermittelt?
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Sicherheitsvorkehrung durch den AG bzgl. möglichen Datenverlusts; auch Diebstahl?
Wo sind dem Bewerber bereits Aufwendungen entstanden, zu denen der AG ursächlich aufforderte und den Umständen nach für erforderlich gehalten werden dürfen dann auch erstattet zu werden? http://dejure.org/gesetze/BGB/670.html
Da wurde ja gesagt, so’ne Mappe, abgesehen von Versandtasche und Porto, kostet richtiges Geld. Dann ist da noch das Lichtbild, zu welchem der AG in der Stellenausschreibung mitunter auffordert.
Entsteht dem Bewerber ein Schaden, wenn der die Unterlagen nicht oder nicht mehr verwendbar (Eselsohren, Knicke, Kaffeeränder, Fettfinger, Notizen) zurückerhält. http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html + http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html
Tschüssikovski und danke für’s lesen und vielleicht antworten.