Was tun, wenn Putzfrau beim Stehlen gefilmt wird?

Ich möchte hiermit ein fiktives Gedankenspiel vorstellen. Es hat sich bei mir im Kopf entwickelt, nachdem ich darüber nachdachte, mich um eine Putzfrau zu bemühen. Ich habe|man hat da ja so einiges gehört (Stichworte: Sicherheit|Diebstahl, Straftatbestand, Ordnungswidrigkeit, Sozialbetrug, Steuerhinterziehung usw.), und mir kommen immer mehr Fragen in den Sinn.

Ich nenne die Handelnden mal Herr XY als Putzfrau-Suchender und Frau YZ als Putzfrau.

Herr XY schaltet eine Zeitungs-Anzeige, in der er eine Haushaltshilfe sucht. Es melden sich mehrere Dutzend Interessierte. Keiner von ihnen will jedoch ein legales Verhältnis eingehen.

Frau YZ wird illegal beschäftigt, putzt einmal wöchentlich für zehn Euro die Stunde, erhält für zweieinhalb Stunden 25 Euro.

Nach drei Jahren beginnt Herr XY zu grübeln. Er macht sich Gedanken über den Lebenswandel von Frau YZ, von dem er sukzessive erfährt; weiß inzwischen, dass sie seit Jahrzehnten nur putzt (und Sozialleistungen erhält), eine Eigentumswohnung hat, unangemessen große Autos fährt, mehrfach Schönheitsoperationen hat über sich ergehen lassen, inzwischen EU-Rente bezieht u.v.a.m.

Mehrfach hat sich Herr XY auch Gedanken über den Inhalt einer Geldkassette gemacht, die er in seinem Haus versteckt hat, gefüllt mit einem vierstelligen Notgroschen. Den Inhalt protokolliert er bei Einlagen und Entnahmen auf Zetteln, vergisst aber auch mal eine Notiz. Die Kasse öffnet er nur in größeren zeitlichen Abständen.

Nachdem ihm zweimal die nachgezählten Summen unstimmig erscheinen, hegt er den Verdacht, dass nicht nur er die Kasse gelegentlich öffnet und Geld entnimmt. In Verdacht geraten zunächst Familienangehörige, dann aber konzentriert sich sein Verdacht auf Frau YZ.

Er stellt eine Überwachungskamera auf, diese filmt Frau YZ, wie sie die Kasse öffnet und 300 Euro entnimmt. Der Raum, in dem die Kasse „versteckt“ ist, ist nichtöffentlich und für Frau YZ eine von mehreren verabredeten Tabu-Zonen im Haus.

Denkbar sind ja auch andere besondere Vorkommnisse in diesem Beschäftigungsverhältnis. Frau YZ fällt zum Beispiel von einer Stehleiter und bricht sich das Genick usw. Ich will hier aber zunächst mal bei o.g. Gedankenspiel bleiben und folgende Fragen stellen:

MUSS Herr XY Strafanzeige stellen? Oder anders: Macht er sich strafbar, wenn er dies nicht tut?

Mit welchen Sanktionen (für sich) muss Herr XY rechnen, wenn er Anzeige erstattet?

Kann der Kameramitschnitt überhaupt verwendet werden? Wir haben diesbezüglich ja unsere ganz besonderen Gesetze in Deutschland.

Da ich selbst mehrfach Strafanzeigen in anderen Sachverhalten gestellt habe, ist das Maß meines Vertrauens in die Strafverfolgungsbeörden recht überschaubar.

Ich würde mich freuen, wenn mir sachkundige Forumsteilnehmer helfen könnten, ein wenig Ordnung in mein Gedankenspiel zu bringen.

Vielen Dank

Was erwartetst Du denn auch groß von den Strafverfolgungsbehörden? Sie werden nur nennenswert aktiv, wenn der Staat oder das Finanzamt einen Schaden erlitten hat, aber wegen Deiner läppischen 300,- € wird da nicht viel gemacht. Trotzdem würde ich die Dame sofort entlassen und Anzeige erstatten. Den Film musst Du natürlich auch bei der Polizei abgeben, denn sonst wird der Fall gleich wieder eingestellt. Die Dame wird vernommen und der Fall dann halt etwas später eingestellt. Je nach Vorstrafenregister wird eventuell eine kleine symbolische „Strafe“ verhängt, also beispielsweise ein paar Sozialstunden. Wenn es Dir darum geht, die 300,- € wieder zu bekommen, musst Du Dich direkt an die Dame wenden und den Betrag einfordern, das ist den Behörden egal.

Vielen Dank erstmal. Es korrespondiert mit dem, was ich gefühlsmäßig nach erstem Anschauen der Situation ebenso antworten würde. Nur: Nehmen wir mal an, es geht nicht um eine einmalige Entnahme von 300 Euro, sondern um verifizierbare 3000 über einen größeren Zeitraum mit einer vermuteten Dunkelziffer, durch die noch einmal mindestens die gleiche Größenordnung hinzukommt. Die Indizien (Stichwort Lebenswandel) korrespondieren mit größeren Summen als jene, die als Sozialleistungen akquiriert werden können - alles nur mal angenommen. Und nehmen wir mal an, es werden andere Kunden|Opfer ausfindig gemacht. Und die nicht weniger wichtige Frage: Was hat Herr XY an juristischen Konsequenzen zu erwarten?

Hallo,

Abschließen und Schlüssel mitnehmen wäre sinniger gewesen, als Nachdenken.
Kurz: wer andere in Versuchung führt usw.

Gruß, Paran

Hallo

Aber wenn er doch einen Bereich filmt, in dem gar nicht zu erwarten ist, dass die Putzfrau da auftaucht? Seine eigene Geldkassette darf er ja filmen, so viel er will. Und mit dem Auftauchen der Putzfrau musste er doch gerade in dem Raum nicht rechnen?

Ich weiß es nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass der Film hier doch verwendet werden darf.

Die Schwarzarbeit hat ja mit der Sache eigentlich nichts zu tun. Aber andererseits kann er den Fall der Polizei auch nicht schildern, ohne die Schwarzarbeit zuzugeben. Die Polizei müsste dann ihrerseits eine Anzeige machen wegen Schwarzarbeit. Aber ob die das macht?

Viele Grüße

Hi
es gibt keine Pflicht, Strafanzeige zu erstatten.
Wenn, dann muss Herr XY damit rechnen, dass irgendwer da stutzig wird, weil er jemanden schwarz beschäftigt hat und sein Geld (Steuern, Sozialversicherung) haben möchte - zusätzlich zu einem etvl. Straf- oder OWi-Verfahren.
Der Mitschnitt darf durchaus verwendet werden - insofern gelten hier keine besonderen Gesetze - es sei denn, der TABU-Raum ist der Stromverteiler auf der Straße.
Auf die Summe kommt es überhaupt nicht an - und auch dass du nicht „der Staat“ bist, ist unerheblich - die diesbezügliche Antwort ist vollkommener Unsinn.
ABER: Wenn immer wieder darüber gemeckert wird, dass „der Staat“ (also Justiz und Verwaltung) zu viel kosten, weil sie zu viel Personal haben und dann halt Personal abgebaut wird, dann darf man sich nicht wundern, wenn bei der Arbeit halt die Prioritäten anders gesetzt werden, als man möchte - oder dass Ermittlungen nur im Rahmen der Vorhandenen Zeit und des vorhandenen Personals durchgeführt werden. Hier braucht aber nicht viel ermittelt zu werden, da ja Filmaufnahmen vorliegen.

CU
HaWeThie

Wie kommst Du denn auf das schmale Brett?

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Womit muss man bei illegal Beschäftigten schon rechnen? Dass die sich immer an Recht und Ordnung halten? Keine Ahnung, vielleicht gibt es da Erfahrungswerte. Und die Tabuzonen sind im Vertrag über illegale Beschäftigung schriftlich fixiert worden?

Ich würde denken, dass man sich einfach ohne Aufhebens von der Dame trennt.
Denn wenn man da eine Anzeige wegen Diebstahls macht, muss man sicher auch irgendwie erklären, wie die Dame überhaupt in die Wohnung gekommen ist." Äh, das ist meine illegal beschäftigte Putzfrau." „Ahja, da muss ich mal kurz nachsehen, ob ich bei sowas bei den Gerüstschüttlern Bescheid sagen muss.“

Die sagt dann, dass vereinbart war, dass sie sich ihre Bezahlung bar mitnehmen darf. Deswegen war die Geldkasette ja auch frei zugänglich und ihr auch bekannt, wo sie sich befindet.
Man darf bei Leuten, die nebenbei Putzen gehen und sich davon Eigentumswohnung, unangemessen große Autos und mehreren Schönheitsoperationen leisten können, sicher nicht davon ausgehen, dass die auf der Wurstsuppe dahergeschwommen kommen. Vielmehr sollte man vielleicht befürchten, dass sie es faustdick hinter den Ohren haben und die ETW und das unangemessen große Auto tatsächlich gar nicht ihnen gehören. Darin wohnen bzw. es fahren kann man auch, wenn es dem Bruder, der Schwester oder sonstwem gehört. Vielelicht kommt auch der Bruder mal vorbei und unterbreitet ein unwiderstehliches Angebot keine Anzeige zu erstatten bzw. selbige zurückzuziehen.

Die haben vielleicht auch schon genug Erfahrung, wie sie sich hier rauswinden und dabei dem Anzeiger im Gehen noch ordentlich eine auswischen können, und seien es nur nervige Ermittlungen durch die allseits beliebten Gerüstschüttler.
Ob die Aufnahmen verwertet werden dürfen, muss man wohl nach wie vor mit einem Fragezeichen versehen.
Da muss sicher erstmal ein ausreichender Tatverdacht bestehen. Und dass die dann das zeigen, was man behauptet, muss man auch erstmal beweisen. Da steht dann Aussage eines Schwarzbeschäftigers gegen Aussage einer armen kranken Putze, die sich versucht noch ein paar Euronen hinzuzuverdienen (hatte ich schon erwähnt, dass die vielleicht genau weiß, was sie da machen muss?) Die wird dann auch davon ausgegangen sein, dass der Anzeiger sie ganz normal angestellt und selbstverfreilich auch ordnungsgemäß angemeldet hat. Und die Barzahlung war eben über diesen Weg erfolgt. Die soll also nun noch böse reingelegt und um ihre Bezahlung und/oder von verauslagte Reinigungsmittel betrogen werden ;o)

Grüße

Hallo!

Für Bezieher(innen) staatl. Transferleistungen bleibt von den paar Euro des Putzjobs wenig bis nichts übrig, was Schwarzarbeit verlockend erscheinen lässt. Es passt aber nicht zusammen, einerseits schwarz arbeiten zu lassen, andererseits bei Ärgernissen aus dem Arbeitsverhältnis nach staatlichen Stellen zu rufen. Man macht sich angreifbar und geht untragbare Risiken ein, z. B. bei einem Arbeitsunfall. Dass man die Ausgaben nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen kann, ist noch das kleinere Übel.

Das alles weiß man vorher und sollte deshalb von vornherein nur Haushaltshilfen ohne die genannten Probleme beschäftigen. Man sucht z. B. gezielt nach Altersrentnern, deren Minijob angemeldet wird oder kontaktiert gewerbliche Reinigungsunternehmen. Aber auch dabei gilt, dass man Wertsachen nicht offen oder leicht greifbar herumliegen lässt.

Gruß
Wolfgang

Ohweia! Wo bin ich denn hier gelandet? Ich war viele Jahre aktiv bei wer-weiss-was.de; wurde wirklich sehr oft als Ratgeber angefragt, und habe immer nach bestem Wissen und Gewissen versucht zu helfen. Ich weiß, dass sich die Welt inzwischen ein paar Mal gedreht und sich hier einiges geändert hat. Aber diese Art von Schnoddrigkeit, die ZUM TEIL in den Antworten einiger „Fachkundiger“ oder „Experten“ steckt, habe ich nicht erwartet.

Allen, die es dennoch ehrlich meinten, vielen Dank. Insbesondere hawethie, Wellensurfer und Wolfgang_Dreyer.

Liebe Betreiber von wer-weiss-was.de! Macht die Plattform doch bitte wieder zu dem, was sie mal war. Man stellte eine Frage und Interessierte und|oder Experten ANTWORTETEN AUF DIESE FRAGE. Die Plattform gehörte für mich mal zu den allerbesten Angeboten im Internet. Was ich jetzt erlebe, lässt mich jedoch zu einer ganz anderen Einschätzung kommen.

Macht’s gut

Hallo,

die Zahlung der nicht gezahlten Sozialversicherungsbeträge und eine Geldstrafe.
Da sollte man doch abschätzen, da es sich um „einen längeren Zeitraum“ ob man da mit 3.000 € Verlust aus Diebstahl nicht doch billiger davonkommt.
Zumal aufgrund des sonstigen Einkommens der Perle kaum davon ausgegangen werden kann, dass man dieses Geld je wieder sieht.

Grüße
miamei

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Hallo

Ich habe es so verstanden, dass es sich hier ausnahmsweise tatsächlich um einen fiktiven Fall handelt, und die Frage aus Interesse an der Rechtslage gestellt wurde. - Unter diesen Umständen wäre eine solche Antwort langweilig …

Viele Grüße

Jch habe mich nur am

beteiligt. Das war doch die Absicht bei diesem fiktiven Fall?
Also nicht so streng mit den Spielbeiträgen sein.
Es ist schon richtig, dass man sich bei Fragen zur Rechtslage zumindest theoretisch auch vorstellt, wie es in der Praxis laufen könnte. In der Medizin gibt es da den Spruch Operation gelungen, Patient tot. Sowas gibt es bestimmt auch für die Juristerei.

Also, ich weiß nicht. Wenn sie doch wöchentlich nur 25 Euro bekommt, dann wäre sie doch bei gut 100 Euro im Monat, davon wird ihr fast nichts angerechnet, jedenfalls bei Alg II.

Das wird nicht gehen, die meisten fachkundigen Experten sind schon vergrault worden.

Außerdem werden die Betreiber es nie im Leben wieder eine Baumstruktur hinkriegen.

Hm, das tust du mit deinem Beitrag ja gerade nicht so direkt …

Vielleicht sind diejenigen, die immer wieder darüber gemeckert haben, dass der Staat zu viel kostet, völlig andere Leute als die, die sich wundern, dass „der Staat“ keine Zeit mehr hat für die Angelegenheiten kleinerer Leute.