Wasserrohr imspeicher über mietwohnung geplatzt

Hallo,

derTextistsehrschwerzulesensoohneabsetzeundsatzzeichen…

hoffe auf eure hilfe:
also wenn über einer mietwohnung ein wasserrohr im speicher
platzt und alles wasser in die wohnung läuft wie geht man
vor.
der vermieter will erst jetzt nach über einer woche
trockengeräte aufstellen

Die Stromkosten der Trocknungsgeräte hat der Vermieter zu tragen. Stromverbrauch für diese Dauer ausrechnen und mit der Miete aufrechnen.
Für die Dauer der Unbewohnbarkeit komplett. (wenn sie denn dann auch unbewohnt ist)

der ganze wohnungsinhalt soll jetzt
runter in die garage getragen werden ist das echt die aufgabe
des mieters also das der mieter das selbst runtertragen
muß?

Bin ich jetzt überfragt…? Falls eine Einlagerung erforderlich ist, muß die aber der VM tragen.

und man kann 3-4 tage bei freunden schlafen nur die
wohnung ist im moment unbewohnbar muß ein ersatz vom vermieter
gestellt werden z.b hotelzimmer?

Ja

und wenn das haus unbewohnbar
bleibt was passiert dann, denn die februar miete wollte er
schon nicht haben

Wegen http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html

und hat schon angeteutet das das haus eh
vorher weniger wert war als das grundstück und er verkaufen
will und der mieter nach 11 jahren mal eben deshalb ausziehen

-> beim Mieterschutz informieren.

soll aber durch den wasseschaden steht einem doch wenigstens
der umzugkosten zu?muß der vermieter bzw dessen versicherung
den umzug und die kosten die damit entstehen zahlen und so

Ja.

eine große wohnung für so wenig geld kriegt man heut nicht
mehr was ist wenn man keine wohnung in der preisklasse findet
ist das auch vermieteraufgabe?oh gott 100 fragen aber die

Er muß bei der Suche nach Ersatzwohnraum behilflich sein, aber ob das nur für die Dauer der Instandhaltungsmaßnahmen gilt, oder einen dauerhaften Umzug weiß ich nicht.

fernseher der pc der computer noch gehen der vermieter meint
das vieles defekt ist.es kann doch nicht sein das jetzt die
wohnung nur getrocknet wird und man auf den defekten sachen
sitzen bleibt und alles selbst zahlen muß oder?

Nein, den Schaden muß der Vermieter ersetzen. Ob und wie da eine eigene Hausratversicherung tätig werden könnte/müßte bitte im Versicherungsbrett nachfragen.

oder sollte man
von einem gutachter(wer zahlt den?) die schäden schätzen
lassen und eine schadensliste aufstellen?

Wer bestellt, der bezahlt. In den jeweiligen Gemeinden gibt esaber auch Behörden die Wohnraum für unbewohnbar erklären, mal bei der Zentrale anrufen.

Ähnliche Fäll mit unbewohnbaren Wohnungen:
https://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?..
/t/wasserschaden-ersatzwohnung/1237064
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wasserrohrbruch__f25…

Alles in allem ist dringende Beratung durch den Mieterbund/Anwalt empfohlen.

Gruß
Maja