Wasseruhren DIFFERENZMESSUNG zulässig?

Hallo,

ich wohne in einem Haus, über das auch das Nachbarhaus mit Wasser versorgt wird. Im gegenzug versorgt uns das Nachbarhaus mit Heizung und Warmwasser.

Im letzten und leider uach in diesem Jahr ist es leider im Nachbarhaus zu erheblichen Wasserverluste durch defekte Toilettenspülung gekommen.

In unserem Haus befindet sich die Wasseruhr des Energieversorgers und von unserer Wasserverteilung geht das Versorgungsrohr nach der Wasseruhr zum Nachbarhaus ab. Im Nachbarhaus ist eine weitere Wasseruhr vor deren Wasserverteilung montiert und von deren Wasserverteilung geht über noch eine Wasseruhr gemessen die Wasserversorgung des Warmwasserkessels ab. Mann kann also sagen, die 3 Wasseruhren sind quasi hintereinander geschaltet.

Laut unserem Hausverwalter ist es aber nicht zulässig die Hauptwasseruhren im Nachbarhaus zur Nebenkostenabrechnung zu verwenden, da eine Differenzmessung bei der Abrechnung nicht zulässig ist.

Ist dies richtig? oder ist mein Standpunkt korrekt, dass das vom Nachbarhaus entnommene Kaltwasser abzüglich der gemessenen Warmwassermenge dem Nachbarhaus berechnet werden kann?
Über entsprechende Links würde ich mich freunen, da ich nun schon länger nach einer gerechten Lösung für das Problem suche

Hallo,

leider weiß ich hier auch nicht Bescheid! Der folgende Link scheint aber zu bestätigen, dass Euer Verwalter Recht hat:
/t/wasseruhr-und-boiler/4187406
In den meisten Links, die ich gefunden habe, geht es um Abrechnung innerhalb eines einzigen Hauses, aber das Ergebnis ist ja übertragbar auf verschiedene Häuser. Mit eben den Argumenten, dass die Zähler auch nicht ganz genau sind und unterschiedliche Zähler verschieden messen und dass auch Leckagen zu Wasserverlusten führen können, ist Differenzmessung nicht erlaubt. Alle Parteien müssen nach demselben System abgerechnet werden, entweder alle über Zähler, oder alle über qm oder über Personenzahl.
In einem meiner Häuser gibt es genau diesen Zustand, dass ein Vermieter in seine zwei Wohnungen einen Zähler eingebaut hat und der Verwalter (der kein Fachmann ist, sondern auch einfach nur einer der Eigentümer) rechnet den restlichen Wasserverbrauch abzüglich der Messstände der privaten Wasseruhren nach Personen ab. Bei der Rechtsberatung des Eigentümervereins Haus und Grund sagte man mir auch schon, dass das eigentlich nicht statthaft sei, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

LG joana242

Danke für die schnelle Rückmeldung.