Hallo,
leider weiß ich hier auch nicht Bescheid! Der folgende Link scheint aber zu bestätigen, dass Euer Verwalter Recht hat:
/t/wasseruhr-und-boiler/4187406
In den meisten Links, die ich gefunden habe, geht es um Abrechnung innerhalb eines einzigen Hauses, aber das Ergebnis ist ja übertragbar auf verschiedene Häuser. Mit eben den Argumenten, dass die Zähler auch nicht ganz genau sind und unterschiedliche Zähler verschieden messen und dass auch Leckagen zu Wasserverlusten führen können, ist Differenzmessung nicht erlaubt. Alle Parteien müssen nach demselben System abgerechnet werden, entweder alle über Zähler, oder alle über qm oder über Personenzahl.
In einem meiner Häuser gibt es genau diesen Zustand, dass ein Vermieter in seine zwei Wohnungen einen Zähler eingebaut hat und der Verwalter (der kein Fachmann ist, sondern auch einfach nur einer der Eigentümer) rechnet den restlichen Wasserverbrauch abzüglich der Messstände der privaten Wasseruhren nach Personen ab. Bei der Rechtsberatung des Eigentümervereins Haus und Grund sagte man mir auch schon, dass das eigentlich nicht statthaft sei, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
LG joana242