Welche Anspruchsgrundlage ?!

Kacken wir die Korinthen gemeinsam :wink:
Hallo Tom!

Okay, dann also jetzt mal etwas genauer:

Zu prüfen sind:

  1. Vertragliche Ansprüche
  2. Vertragsähnliche Ansprüche (zB cic und … Achtung! … GoA!)
  3. Dingliche Ansprüche
  4. Deliktische Ansprüche
  5. Bereicherungsansprüche

Siehe Medicus, Bürgerliches Recht, gleich am Anfang!

Gruß!

Hallo!

Da bin ich natürlich voll einverstanden. Im Übrigen bin ich mittlerweile voll überzeugt, dass GoA als vorrangige Anspruchsgrundlage hier einschlägig ist.

Gruß
Tom