Welche Einfuhrbeschränkungen gibt es für Messer?

Hallo, kann mir jemand sagen welche Einfuhrbeschränkungen es in Deutschland für Messer gibt? Ich nutze bisher ein Schweizer Taschenmesser auf Wanderungen und weiß dass ich das benutzen darf. Nun möchte mir aber, um nicht immer die relativ teure Klinge kaputt zu machen, ein billiges Messer bei Dealextreme (Nummer 53754) bestellen. Denn bei einem Preis von 5€ ist mir egal ob es die Wandertour überlebt oder nicht. Ich möchte nur ungern wegen einem 5-Euroartikel mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Einfuhr ist kein Problem. Man kann ja sagen man benötigt es für Tätigkeiten innerhalb der eigenen Wohnung.

Beim tragen in der Öffentlichkeit kommt allerdings dieses Gesetz in Betracht:

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
(1) 3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

Klingenlänge ist 7,6cm also schon mal kein Problem
Kann man das Messer mit einer Hand aufklappen?
Falls ja: verboten
Falls nein: erlaubt

Hallo,

Kann man das Messer mit einer Hand aufklappen?
Falls ja: verboten
Falls nein: erlaubt

Ich ergänze deine Ausführung mal um meine praktische Erfahrung, die da lautet:
„Kann man das Messer theoretisch (also weil es z.B. einen Daumenpin hat) mit einer Hand aufklappen?“
Falls ja: verboten
Falls praktisch nicht machbar: Auch verboten.

In meinem Fall schafften es weder die beiden Polizisten, die das Messer einzogen (entdeckt wurde es bei einer Fahrzeugkontrolle auf dem Armaturenbrett), noch die Kollegen in der Polizeiwache, wo ich es nach Zahlung des Bußgelds wieder abholte, noch ich selbst.

Spielte aber rechtlich keine Rolle, weil eben per definitionem ein Einhandmesser. Wenigstens konnten mir die Jungs zeigen, wie man den Pin einfach abmontiert - nun isses auch juristisch kein Einhandmesser mehr.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo,

Grundlagen hier: /t/faq-zoll-und-import/4873917

Für dein Messer gilt, dass es einfuhrfähig ist wenn die Klinge nur einseitig geschliffen ist und der aus dem Griff herausstehende Teil der Klinge max. 8,5 cm lang ist.

Zollsatz allerdings 8,5%, fällig auf den Wert des Messers und 82% der Transportkosten. dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer, 19% auf den Zollsatz und den vollen Warenwert nebst vollen Transportkosten. Dürfte bei deinem Messerchen nicht sooo viel in der absoluten Summe sein, angesichts des Preises der Messers aber prozentual doch eine nennenswerte Summe. Ich würde an deiner Stelle eher den unproblematischen Weg wählen und im Kaufhof kaufen. :smile:

Gruß,

MecFleih

Hallo,

hast du dir deinen Link schon mal genau durchgelesen?
Bis zum Schluss?

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Da steht nämlich ganz klar drinnen, daß das Verbot nach Absatz 1 NICHT gilt, wenn man Messer nach Nr. 2 in einem geschlossenen Behältnis transportiert, diese Bedingung erfüllt bereits ein Geschlossener Rucksack oder eine geschlossene Handtasche oder ein verschlossenes Auto.

Das Verbot gilt ebenfalls nicht, wenn man ein berechtigtes Interesse vorbringen kann.
Das berechtigte Interesse kann schon darin bestehen, daß man das Messer täglich für die mittägliche Brotzeit braucht.

Sollte einem die Polizei das Teil abnehmen, nix zahlen, keine Schuld auf sich nehmen und das Messer eine Woche später wieder bei der Waffenbehörde kostenlos abholen…

Grüße
miamei

Okay, danke für die bisherigen Antworten!