Welpen sollen getötet werden

auch das Töten aus wirtschaftlichen Gründen ist erlaubt

Einen Hund völlig unnötig vorsätzlich decken zu lassen, im Wissen daß man die Welpen nicht braucht, und sie danach umzubringen, bringt keinen wirtschaftlichen nutzen, sondern ist reiner Schwachsinn.

KEIN Metzger fragt nach, ob mein Tier krank ist, Schmerzen
hat, o.ä. ausser um auszuschliessen dass esnich tmit
medikamenten bis an den kragenrand zu ist … er wiegt es zahlt
mir meinen Kilopreis und tötet es - Punkt !

1.) Ob der Metzger fragt oder nicht, sagt zunächst nichts über die Rechtslage aus.

2.) Zum Metzger geben fällt unter Nahrungsgewinnung.

Der große Experte…
Hallo,

ich greife nicht oft jemanden persönlich an, aber bei diesem BS, den Du hier schreibst bleibt mir nichts anderes übrig.

Das Töten von überzähligen Jungtieren war und ist gängige
Praxis (z.B. in der Nutztierhaltung und auf dem Lande).

Dann ist es aber entweder legal, weil die getöteten Nutztiere weiterverarbeitet werden („vernünftiger Grund“) oder eben eine Straftat.

Drohen mit der Polizei oder Anklage werden wohl nur ein
kaltes Lächeln hervorbringen.

Klar, wenn der Bauer gerne im Gefängnis schmort, bzw. Strafe bezahlt, dann vielleicht.

Hingehen und „Den Hund da rausholen“ wäre wohl mit geltendem
Recht überhaupt nicht zu begründen. Da hat der Tierfreund
schnell
selber eine Klage am Hals. Der Hund ist Eigentum des Halters!

Eine angekündigte Straftat kann man durchaus durch „wegnahme“ des Hundes abwenden und macht sich, sofern die angewandten Mittel im Rahmen bleiben, nicht strafbar.

Um es mal mit Dieter Nuhr zu sagen:
„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse
halten!“

Grüße,

Anwar

Hallo Myriam!

Dein Artikel richtet sich doch hoffentlich an Uwi, oder?

Gruß,

Myriam
*ansonsten ganz Deiner Meinung*

Hallo,

nur das in diesem Fall die Welpen geboren werden um sie sofort danach zu töten.

Grüßle Yvonne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Einen Hund völlig unnötig vorsätzlich decken zu lassen, im
Wissen daß man die Welpen nicht braucht, und sie danach
umzubringen, bringt keinen wirtschaftlichen nutzen, sondern
ist reiner Schwachsinn.

wenn der Eigentümer aber angezeigt hat, daß er einen Welpen
behalten will, kann Ihm wohl Formal nicht mehr nachgewiesen werden,
daß er den Hund hat völlig unnötig decken lassen, oder?

Selbst wenn der Halter den Hund decken läßt, um ihn angeblich
nur Gesund zu erhalten, wäre erstmal der Nachweis zu führen, daß
dies nach $1 TSG „…kein vernüftiger Grund ist…“ .
Ich denke zwar auch, daß letzteres lange kein vernüftiger Grund ist,
aber selbst das bedarf erstmal einer Interpretation den reinen
Buchstaben des Gesetztes.Brauchen sich evtl. nur paar passende
Sachverständige finden, die sowas befürworten.

Ich wollte hier keinesfalls publizieren, daß es gut ist, einen
Hund Junge austragen zu lassen, wenn es nicht nötig ist und die
Jungen letzendlich unerwünscht sind.

Um was es mir mehr ging, war die ziehmlich aggressiven
(wenn nicht zu sagen millitanten) Aussagen von Tierliebabern,
die amliebsten gleich mit Knüppeln hinziehen um das leben der
Welpen zu retten. Dabei sollte z.B. klar sein, daß Hunde und
Katzen Raubtiere sind, die sich wohl üblicheweise nicht von Salat
ernähren.
Klar, dann kommt das Argument: „Die werden ja eh nur von den
Abfällen der sowieso zu schlachtenden Nutztiere ernährt“.
Ist aber trotzdem nur möglich, wenn diese vorher (ganz legal)
getötet werden.
Ich zumindest finde diese Moral ziehmlich scheinheilig.
Gruß Uwi

Hallo!

Das Tierschutzgesetz ist diesbezüglich klar, einfach und
eindeutig: Weder ein Tierarzt noch sonstwer darf die Welpen
töten. Gesetzlich gibt es diese Möglichkeit nicht und daran
ändern auch die ländlichen Gewohnheiten rein nichts.

wenn es denn tatsächlich so ist, wie Du hier darstellst, dann
würde sich ja trotzdem jeder Tierarzt, der sich da erbarmt
um „schlimmeres Leid zu verhindern“ jedesmal strafbar machen
und damit jedesmal eine Anzeige wegen Verstoß gegen TSG riskieren.

Ich kann ehrlich nicht glauben, daß dies genauso geltende
Rechstsprechung sein soll. Ich bin aber auch kein Rechtsanwalt.

Aber wenn es denn so wäre, wer kontrolliert denn dann noch,
daß der Tierarzt es widerwillig macht und nicht weil es ein
paar € bringt und schnell erledigt ist (zudem noch mit 100%iger
Erfolgsgarantie)?

Diese Auslegung würde ich als Selbstjustiz bezeichnen.
Das Begehen einer Straftat um eine nur mögliche schlimmere Straftat
zu vermeiden ist IMHO noch nicht im Grundgesetz sanktioniert.
Jeder Tierarzt, der sowas praktiziert steht also quasi mit
einem Fuß schon im Gefängnis, oder?

Gruß Uwi

Nun muß man das praktische Leben sehen: Der Tierarzt weiß ganz
genau, auf welche Weise sein Kunde die Tiere tötet, wenn er
sich weigert, den gesetzwidrigen Job zu machen. Verhält sich
der Arzt gemäß Tierschutzgesetz, läuft im nächsten Moment die
übliche Quälerei ab. Der TA taxiert den Menschen und bemerkt,
daß der Flachkopf Argumente nicht begreifen wird. Die Leute
kriegen die Tiere schon irgendwie tot und im Zweifel
interessiert nicht einmal, ob sie wirklich tot sind. Welpen
werden in den Müll gesteckt oder lebendig verbuddelt. Menschen
sind so.

Der Tierarzt ist wahrhaftig nicht zu beneiden. Er kann nicht
ein ganzes Dorf aus überwiegend ignoranten Idioten umerziehen.
Er kann nur versuchen, die schlimmsten Quälereien zu
verhindern. Daraus aber zu schließen, es sei alles in Ordnung
und ein Tierarzt dürfe Tiere töten, weil dem Eigentümer der
Sinn danach steht, ist gründlich daneben.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Das Tierschutzgesetz ist diesbezüglich klar, einfach und
eindeutig: Weder ein Tierarzt noch sonstwer darf die Welpen
töten. Gesetzlich gibt es diese Möglichkeit nicht und daran
ändern auch die ländlichen Gewohnheiten rein nichts.

wenn es denn tatsächlich so ist, wie Du hier darstellst, dann
würde sich ja trotzdem jeder Tierarzt, der sich da erbarmt
um „schlimmeres Leid zu verhindern“ jedesmal strafbar machen
und damit jedesmal eine Anzeige wegen Verstoß gegen TSG
riskieren.

Ich kann ehrlich nicht glauben, daß dies genauso geltende
Rechstsprechung sein soll. Ich bin aber auch kein
Rechtsanwalt.

Aber wenn es denn so wäre, wer kontrolliert denn dann noch,
daß der Tierarzt es widerwillig macht und nicht weil es ein
paar € bringt und schnell erledigt ist (zudem noch mit
100%iger
Erfolgsgarantie)?

Diese Auslegung würde ich als Selbstjustiz bezeichnen.
Das Begehen einer Straftat um eine nur mögliche schlimmere
Straftat
zu vermeiden ist IMHO noch nicht im Grundgesetz sanktioniert.
Jeder Tierarzt, der sowas praktiziert steht also quasi mit
einem Fuß schon im Gefängnis, oder?

Gruß Uwi

Hallo Uwi,

bei kranken Tieren ist das pkay, aber diese Welpen wären ja (hoffentlich) gesund und damit macht sich ein Tierarzt schon strafbar.
Habe mal ein Praktikum bei ner Tierärztin gemacht, die schläfern nie ein gesundes Tier ein, auch nicht wenns ein paar Euro bringt.
Aber es soll Tierärzte geben die das tun - leider!

Grüßle Yvonne

Nun muß man das praktische Leben sehen: Der Tierarzt weiß ganz
genau, auf welche Weise sein Kunde die Tiere tötet, wenn er
sich weigert, den gesetzwidrigen Job zu machen. Verhält sich
der Arzt gemäß Tierschutzgesetz, läuft im nächsten Moment die
übliche Quälerei ab. Der TA taxiert den Menschen und bemerkt,
daß der Flachkopf Argumente nicht begreifen wird. Die Leute
kriegen die Tiere schon irgendwie tot und im Zweifel
interessiert nicht einmal, ob sie wirklich tot sind. Welpen
werden in den Müll gesteckt oder lebendig verbuddelt. Menschen
sind so.

Der Tierarzt ist wahrhaftig nicht zu beneiden. Er kann nicht
ein ganzes Dorf aus überwiegend ignoranten Idioten umerziehen.
Er kann nur versuchen, die schlimmsten Quälereien zu
verhindern. Daraus aber zu schließen, es sei alles in Ordnung
und ein Tierarzt dürfe Tiere töten, weil dem Eigentümer der
Sinn danach steht, ist gründlich daneben.

Gruß
Wolfgang

Also ich hab das schon mal machen lassen.

gesunde Tiere und dazu auch noch Welpen toeten lassen oder was???
sag mal wie krank bist du???

Mit herzlichem Gruß,

steck ihn dir in den A…!!!

1 „Gefällt mir“

oje, ist ja echt schlimm. Wie kann man nur so hirnverbrannt sein?
Dummheit ist manchmal schwer zu begreifen.

Was wuerde ich tun? Den Tierschutz informieren und mir dort Rat holen. Gegebenenfalls wuerde ich Selbstjustiz ergreifen und den Hund klauen und irgendwo unterbringen, soll sie es mir doch beweisen…
Ich weiss es ist Diebstahl, aber ohne Beweise kann sie halt auch nix.

Ich weiss nicht ob es wirklich was bringt und jemanden interessiert wenn du Anwalt/Staatsanwalt und Polizei einschaltest.
Kann man schon Anzeige erstatten wegen Ankuendigung einer Straftat?
Frag vielleicht mal im Rechtsbrett…

viel Erfolg!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moien!

Ähemmm…Uwi…dir wurd doch schon deutlich gesagt, das deine Eintellung Unsinn ist (siehe anwar) und auch hier liegst du daneben, denn es ist druchaus schon gesetzlich verankert, das eine Straftat legitim ist wnen dadurch eine Straftat verhindert wird. (Siehe einfach Tötung in Notwehr, usw…)

Bernd

Irrige Meinung
Hallo,

ich finde ja das Engagement der Tierliebhaber ganz lobens-
wert, die Blüten in Bezug auf Anwendung von Rechtsgrund-
sätzen lassen mich in diesem Zusammenhang gruseln.

Ähemmm…Uwi…dir wurd doch schon deutlich gesagt, das deine
Eintellung Unsinn ist (siehe anwar)

Ja, klar, in diesem Punkt habe ich ja schon meine Meinung
gesagt. Interressant ist nur, daß es da bei einigen
Diskutanten keine Zwischentöne gibt. Toleranz gegen
Andersdenkende ist da Fehlanzeige. Das nenne ich militant.

und auch hier liegst du
daneben, denn es ist druchaus schon gesetzlich verankert,
das eine Straftat legitim ist wenn dadurch eine Straftat
verhindert wird. (Siehe einfach Tötung in Notwehr, usw…)

Ja, das aber eben immer nur bei Gefahr im Verzug.

Konsequenter Weise sollte der Tierarzt doch gleich dem
Tierquäler die Spritze geben, das wäre doch in Deinem
Sinne der „Verhinderung von Straftaten“ , oder ?

Notwehr gilt nimmer, wenn Du zu Deinem Nacbar mel eben
rübergehst und ihn mit 'ner Pistole abballerst, weil er
Dir gestern im Suff gedroht hat, Dich umzubringen.

Geh mal zur Polizei und lasse Deinen Kumpel verhaften,
weil der gesagt hat daß er Dich morgen abend verprügeln wird.

Frage mal gepeinigte Ehefrauen was passiert, wenn der
liebe Ehemann wieder besoffen heimkommt und abzusehen ist,
daß er seine Frau und Kinder verprügelt. Fehlanzeige, wenn
da jemand denkt, die Polizei kommt und könne nach
deutschen Recht vorsorglich den Ehemann verhaften.
Da wird max. verwarnt Erst muß was passiert sein bzw.
die Handlung muß unmittelbar angegangen sein.

Nun zurück zurück zum Thema:
Originalzitat von Wolfgang:
„Der Tierarzt weiß ganz genau, auf welche Weise sein Kunde
die Tiere tötet, wenn er sich weigert, den gesetzwidrigen
Job zu machen. Verhält sich der Arzt gemäß Tierschutzgesetz,
läuft im nächsten Moment die übliche Quälerei ab.
Der TA taxiert den Menschen und bemerkt, daß der Flachkopf
Argumente nicht begreifen wird. Die Leute kriegen die Tiere
schon irgendwie tot und im Zweifel interessiert nicht einmal,
ob sie wirklich tot sind. Welpen werden in den Müll gesteckt
oder lebendig verbuddelt. Menschen sind so.“

Wenn das also im Leben so läuft, und das Gesetz auf solche
Weise neuerdings umgebogen werden kann, dann sind wir
demnächst in Texas 1850 angelangt. Da werden die potentielle
Tierquäler vorsorglich gleich am nächsten Baum aufgehängt.
Denk mal drüber nach, ehe Du anderen Unsinn vorwirfst.

Und nochmal: Ich habe beim ersten Posting schon darauf
hingewiesen, daß hier einige Leute beim Thema Tierquälerei
gleich ausflippen und völlig überzogene und irrrationelle
Maßnahmen anraten. Ich habe in keiner Weise Tierqualerei
befürwortet und ja wohl auch vorgeschalgen, wie das
Problem meiner Meinung nach zu lösen wäre und ich habe
die Verhältnismäßigkeit einiger vorgeschlagenene Maßnahmen
kritisiert und die völlig unsachlichen rein emotionalen
Äußerungen wie „in die Fresse schlagen“, „Polizei holen“,
„sofort Anzeigen“ und „Hund da rausholen“.

Wollen wir also mal die Kirche im Dorf lassen.
Es ging nicht um vollzogenen Mord oder schwere Körper-
verletzung, auch nicht um Kindesmißhandlung oder
Vergewaltigung sondern erst mal nur um eine
Absichtserklärung von der Freundin der Freundin den
eigenen Hund decken zu lassen .

Die Interpretation des TSG einiger Leute scheint mir
auch sehr weltfremt zu sein.
Man möge doch noch mal Wolfgangs Interpretation von
§1 TSG mit dem Wortlaut §4 und dem wahren leben vergleichen .

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tierschg/ind…
Gruß Uwi

2 „Gefällt mir“

Mal abgesehen davon,

daß ich so ein Vorgehen auch unmöglich finde und vor allem die Begründung mit der Gesundheit etwas merkwürdig finde, aber wie ist denn das bei professionellen Züchtungen?

Ich glaube mich zu erinnern, daß (zumindest früher) ein Wurf in der Anzahl nach oben begrenzt ist, soll heißen, daß aus einem Wurf nur eine begrenzte Anzahl (je nach Rasse) von Tieren Papiere erhalten kann. Hintergrund soll u.a. sein eine Hündin nicht zu überfordern und was weiß ich noch alles. Was wird denn da mit den überzähligen Jungen?

Ansonsten kann ich mir schon vorstellen, daß vor allem für Mischlingshunde nicht eben ein übergroßer Bedarf besteht, die Tierheime sind so schon voll, wer einen Hund möchte hat i.d.R. auch schon einen. Wir haben in der Familie kürzlich versuchen müssen eine ganz liebe Schäferhündin wegzugeben, die konnte niemand nehmen bzw. wollte keiner haben …einschließlich des Tierheimes (da komme ich immer noch nicht drüber weg).

Gruß Maid

Jetzt mal Tacheles
Hallo Uwi,

ich finde ja das Engagement der Tierliebhaber ganz lobens-
wert, die Blüten in Bezug auf Anwendung von Rechtsgrund-
sätzen lassen mich in diesem Zusammenhang gruseln.

Dann wollen wir mal ganz klar und detailiert darauf eingehen:

Interessant ist nur, daß es da bei einigen
Diskutanten keine Zwischentöne gibt. Toleranz gegen
Andersdenkende ist da Fehlanzeige. Das nenne ich militant.

Mag könnte auch sagen „gesetzestreu“. Sorry, aber das Recht eine andere Meinung zu haben endet da, wo Gesetze verletzt werden.

Ja, das aber eben immer nur bei Gefahr im Verzug.

Falsch: Die Anforderungen an Notwehr sind noch wesentlich schärfer: Die Gefahr muss unmittelbar und direkt sein. Darüber hinaus ist die Notwehr (und Nothilfe) ein sehr klar umrissenes Gebiet, das auf diesen Fall überhaupt nicht zutrifft. Daher lassen wir das wohl.
Richtig ist hingegen, dass eine Güterabwägung zwischen dem Leben der Welpen und dem Eigentumsrecht am Hund erfolgen muss. Schaue ich mir die Strafrahmen für einfachen Diebstahl und Tötung von Wirbeltieren (in mehrach Fall, nicht zu vergessen) an, dann habe ich kaum Zweifel, wie die Abwägung ausgeht.

Geh mal zur Polizei und lasse Deinen Kumpel verhaften,
weil der gesagt hat daß er Dich morgen abend verprügeln wird.

Das kann, je nach Aktenlage des „Kumpels“ ruckzuck passieren, wenn Du Beweise hast. Je nach Beweis- und Situationslage kommt da Androhung einer Straftat, Nötigung, Erpressung und vieles anderes in Betracht.

Frage mal gepeinigte Ehefrauen was passiert, wenn der
liebe Ehemann wieder besoffen heimkommt und abzusehen ist,
daß er seine Frau und Kinder verprügelt. Fehlanzeige, wenn
da jemand denkt, die Polizei kommt und könne nach
deutschen Recht vorsorglich den Ehemann verhaften.

Eine gepeinigte Ehefrau mit einem guten Anwalt wären den schneller los als Du „Unterlassungsbescheid“ sagen könntest. Das Problem: Die meisten gepeinigten Ehefrauen sind nicht gerade in der Lage sich einen guten Anwalt leisten zu können.

Wollen wir also mal die Kirche im Dorf lassen.
Es ging nicht um vollzogenen Mord oder schwere Körper-
verletzung, auch nicht um Kindesmißhandlung oder
Vergewaltigung sondern erst mal nur um eine
Absichtserklärung von der Freundin der Freundin den
eigenen Hund decken zu lassen .

Nein, es ging um die Absichtserklärung ein Wirbeltier zu töten.

Die Interpretation des TSG einiger Leute scheint mir
auch sehr weltfremt zu sein.
Man möge doch noch mal Wolfgangs Interpretation von
§1 TSG mit dem Wortlaut §4 und dem wahren leben vergleichen .

Ich weiss nicht, wieviel Tier Du so am Tag tötest oder quälst, was Du also unter dem „wahren Leben“ verstehst, aber bei mir hält sich das in (sehr eng gefassten) Grenzen.
Und aus Ausnahmeregelungen (§4) irgendwelche Allgemeingültigkeit abzuleiten ist juristisch überhaupt nicht möglich.

Grüße,

Anwar

Hallo Linda,

wenn sich diese Frau darauf einlassen würde, könnte man die Patenschaft über die (noch) ungeborenen Welpen übernehmen und ihr beispielsweise über einen Tierschutzverein einen bestimmten Geldbetrag anbieten. Paten lassen sich sicher in den verschiedenen Hunde-Foren finden. Ich bin sicher, die Kleinen würden dann auch vermittelt werden, einen Versuch wäre es allemal wert. Sicherlich kann man jetzt über das Für und Wieder heiß diskutieren, aber in erster LInie geht es doch darum, eine Möglichkeit zu finden, die Welpen am Leben zu lassen, oder?

LG Silke

off topic
Hallo, hexerl,

KEIN Metzger fragt nach, ob mein Tier krank ist, Schmerzen
hat, o.ä. ausser um auszuschliessen dass esnich tmit
medikamenten bis an den kragenrand zu ist … er wiegt es zahlt
mir meinen Kilopreis und tötet es - Punkt !

Ja, weil es dann der Nahrungsgewinnung dient, und das ist wieder ein anerkannter „vernünftiger“ Grund.
.

Und dafür wird niemand verklagt, angezeigt, verurteilt o.ä.
denn es wird tierschutzgerecht getötet …

Da bin ich mir nicht so sicher, ich weiß nur, daß das in unterschiedlichen Bundesländern etwas unterschiedlich gehandhabt wird, und daß sich seit Einführung des Equidenpasses doch einiges geändert hat.

Jetzt kommt die letzte Passage: „Schmerzen, Leiden oder
Schäden zufügen“. Die Tötung ist zweifellos ein zugefügter
Schaden und damit ohne vernünftigen Grund verboten.

Weswgen sich auch mancher Tierarzt weigert, einen Hund einzuschläfern, den er retten könnte. Und wenn der das Gesetz nicht kennt, wer dann?

und bevor hier ein Aufschrei ertönt - ich würde natürlich
NIEMALS mein junges gesundes Pferd zum Schlachter geben - ich
gebe auch keine alten Pferde zum Schlachter, ich gebe
überhaupt garkein Pferd zum Schlachter - aber ich DÜRFTE es

Jetzt muß mein Aufschrei ertönen: Warum gibst Du kein Pferd zum Schlachter? Ziehst Du das Einschläfern vor (Natürlich nur, wenn’s nicht mehr anders geht)Ich hab schon dreimal zusehen dürfen, wie ein Pferd eingeschläfert wurde, und möchte das nie wieder sehen. Ebensooft war ich beim Schießen (mit Bolzenschuß) im Schlachthof oder zu Hause dabei und mein Pferd (jetzt 28 Jahre) wird, wenn es noch möglich ist in seiner gewohnten Umgebung mit Bolzenschuß getötet, und wegen mir dann zu irgendwas verarbeitet. Diese Diskussion gehört zwar sicher nicht hierher, aber Schlachten ist nicht an sich schon grausam.

Gruß,

Eddy