Wenn Chef nervt und ich kündigen will

Wer kann mir Tipps geben zu den aktuellen Problemen meiner Bekannten: Sie ist seit 15 Jahren in der gleichen Firma tätig und kommt mit ihrem cholerischen Chef nicht mehr zurecht. Sie ist mittlerweile auch in ärtzlicher Behandung, da dieser Stress erhebliche Magenprobleme hervorruft.

Welche Möglichkeiten gibt es um bei evtl. Kündigung trotzdem Arbeitslosengeld zu erhalten und ohne dass es Auswirkungen auf ein negatives Arbeitszeugnis hat. Vielleicht hat jemand ähnliches Erlebt und kann hier Tipps geben oder auf Links verweisen.

danke vorab

Martin

Hi!

Wer kann mir Tipps geben zu den aktuellen Problemen meiner
Bekannten: Sie ist seit 15 Jahren in der gleichen Firma tätig
und kommt mit ihrem cholerischen Chef nicht mehr zurecht. Sie
ist mittlerweile auch in ärtzlicher Behandung, da dieser
Stress erhebliche Magenprobleme hervorruft.

Welche Möglichkeiten gibt es um bei evtl. Kündigung trotzdem
Arbeitslosengeld zu erhalten und ohne dass es Auswirkungen auf
ein negatives Arbeitszeugnis hat.

Das sind zwei Wünsche in einem…
Zunächst einmal gibt es die Möglichkeit, aus gesundheitlichen Gründen ein Arbeitsverhältnis auch vor Ablauf der Kündigungsfrist zu beenden. Der Hauptpunkt dürfte hier die Zumutbarkeit sein, welche man durch einen Arzt als nicht mehr gegeben definieren lassen muss.
Auswirkungen auf die Sperrfrist beim AL-Geldlassen sich sicherlich umgehen, ich empfehle allerdings, sich mit dem aktuellen Arbeitgeber zu einigen und sich direkt einen neuen Job zu suchen. Denn dies dürfte mit einem deutlich günstigeren Arbeitszeugnis belohnt werden.
Dies schreibt nämlich der Chef und es muss „wohlwollend“ sein. Mehr kann man beim Zeugnis m.W. nicht machen. Also: erst reden, dann klagen.

Grüße,

Mathias

Welche Möglichkeiten gibt es um bei evtl. Kündigung trotzdem
Arbeitslosengeld zu erhalten und ohne dass es Auswirkungen auf
ein negatives Arbeitszeugnis hat. Vielleicht hat jemand
ähnliches Erlebt und kann hier Tipps geben oder auf Links
verweisen.


Hallo Martin,

Mathias hat ja schon Tipps gegeben. Ich möchte nur noch meine Erfahrung dazutun:

Die Sperre des Arbeitslosengeldes zu umgehen, ist schwierig. Besser währe es, sich sofort um eine neue Stelle zu bemühen, denn wenn man die hat, dann ist obiges Problem hinfällig.
Vorher muss aber ein Antrag auf das Zeugnis beim jetzigen Arbeitgeber gestellt werden, denn das kann man bei Bewerbungen gut gebrauchen.
Das Zeugnis MUSS der Arbeitgeber korrekt ausstellen, sonst kann man es ablehnen und er muss es neu schreiben. Wenn sich die betroffene Person und der Chef über den Inhalt des Zeugnisses absolut nicht einigen können, dann kann das Arbeitsgericht (bzw. vorher die Schiedsstelle) bemüht werden.

Ich hoffe, auch ein bisschen geholfen zu haben.
Gruß Edi

Hallo.

Ich will noch anmerken, dass bei einer Eigenkündigung des AN die Arbeitslosenhilfe für 3 Monate gesperrt wird. Gerade deswegen sollte man die Kündigung seitens des AG ‚provozieren‘ um die Sperre zu umgehen.

HTH
mfg M.L.

Hallo und guten Morgen.

[…] ohne dass es Auswirkungen auf
ein negatives Arbeitszeugnis hat. Vielleicht hat jemand
ähnliches Erlebt und kann hier Tipps geben […]

Ein Tipp zum Thema Arbeitszeugnis:
Hesse/Schrader: Das Perfekte Arbeitszeugnis.(ISBN 3821838493 Buch anschauen)
Das Buch ist mit EUR 8,95 nicht zu teuer.

Grüße
Leo

Holla.

Ich will noch anmerken, dass bei einer Eigenkündigung des AN
die Arbeitslosenhilfe für 3 Monate gesperrt wird.

Erstmal geht es um Arbeitslosen geld. Ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied …

Gerade deswegen sollte man die Kündigung seitens des AG ‚provozieren‘
um die Sperre zu umgehen.

Und wie gedenkst Du dies zu tun? Provozierst Du so, dass eine außerordentliche Kündigung erfolgt, kannst Du mit der gleichen Sperrzeit rechnen wie oben. Erbringst Du bewusst Schlechtleistung, fängst Du Dir Abmahnungen und ein entsprechend mieses Zeugnis ein. Dass ein Chef u.U. das Arbeitsamt über die „provozierte“ Kündigung ins richtige Bild setzt, würde ich auch nicht als hilfreich betrachten. Ganz abgesehen davon, dass ein Verhalten wie das von Dir beschriebene die Solidargemeinschaft sehr nett strapaziert, um nicht zu sagen, missbraucht.

Gru´kw

Hi,

Arbeitslosengeld zu erhalten und ohne dass es Auswirkungen auf
ein negatives Arbeitszeugnis hat.

Über da Zeugnis würde ich mir die geringsten sorgen machen.

Ich als Arbeitgeber würde bei einem „schlechten“ Zeugnis von jemandem, der 15 Jahre in dem selben Betrieb war, davon ausgehen, dass der Chef eben nicht weiß, wie man gute Zeugnisse schreibt.

I. d. R. ist doch davon auszugehen, dass ein Unternehmer eine MA keine 15 Jahre beschäftigt, wenn sie keine gute Arbeit leistet.

Gruß Jadzia

Hallo Martin,

wenn sie seit 15 Jahren in derselben Firma arbeitet kann sie mit einer relativ hohen Abfindung rechnen! Bitte diesen Punkt nicht übersehen.

Grüße,

Ralf

Hallo Martin,

wenn sie seit 15 Jahren in derselben Firma arbeitet kann sie
mit einer relativ hohen Abfindung rechnen! Bitte diesen Punkt
nicht übersehen.

Wenn sie selbst kündigt wird sie GARNICHTS kriegen und der AG freut sich ganz bestimmt

Grüße,

Ralf

Hallo Ralf,

wenn sie seit 15 Jahren in derselben Firma arbeitet kann sie
mit einer relativ hohen Abfindung rechnen! Bitte diesen Punkt
nicht übersehen.

Das würde ich so pauschal nicht sagen. Verpflichtend ist das nicht.

Dein Hinweis ist aber dennoch sehr hilfreich, da eine Abfindung meines Wissens, über gewissen Freigrenzen, auf das Alg angerechnet wird.

Gruß Jadzia

Keiner ist unfehlbar :-/
Oops, da hat jemand gepennt (Tut mir leid)

  • ja, es geht ums Arbeitslosengeld
  • provozieren mit " " deswegen, WEIL man ja u.a. auch durch die pure Anwesenheit anecken kann (=Mobbing). Von absichtlich schlechter Arbeitsleistung seitens des AN habe ich nichts geschrieben…O:smile:

mfg M.L.

Hallo,

also erst muss ich mal was klarstellen.
Ich befand mich vor kurzen auch in der gleichen Situation (total durchgeknallte chefin, chaosfirma usw.) Ich war deshalb schon längere Zeit in ärztlicher Behandlung deshalb. Mein Arzt stellte mir ein Attest aus und dieses musste ich dann beim Arbeitsamt vorliegen. Aufgrund des Attest bekam ich auch keine Sperrung des Alu-Geldes. In dem Attest muss die betriebliche Weiterbeschäftigung aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar sein. Der genaue Wortlaut ist wichtig!
Das Arbeitszeugnis, sollte es wirklich so schlecht ausfallen, kann man jederzeit anfechten. Besser ist es, solange noch von keinen Seiten eine Kündigung ausgesprochen ist, dann sollte der AN vom AG ein Zwischenzeugnis verlangen. Dies kann er zur Not auch gerichtlich einklagen lassen. Und wenn das endgültige Arbeitszeugnis so schlecht ausfällt, bleibt nur noch der Weg zum Arbeitsgericht.
Wünsche noch viel Glück
Pauline

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für Eure Hilfe!
Hallo Pauline und alle anderen die uns hier helfen wollen,

die Thematik scheint allgemein recht schwierig zu sein und mir erscheint die Lösung über ein ärztliches Attest am Besten, für den Fall dass meine Bekannte diesen Weg gehen muss.

allen nochmal herzlichen Dank für die Hilfe.

viele Grüße

Martin

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