Kündigung? - selbst vs. durch Arbeitgeber

Hallo,

vor etwa 10 Monaten bin ich in der Firma intern in einen neuen Geschäftsbereich gewechselt. Das Verhältnis zwischen mir und meinem Chef war von Anfang an etwas kompliziert. Ein Grund dafür war wohl auch, dass ich aus dem vorherigen Geschäftsbereich ein Gehalt mitgebracht hatte, das im neuen überdurchschnittlich war. Ich konnte den Missgunst meines Chefs durch ein Entgegenkommen im Gehalt zunächst entschärfen, war vermutlich aber selbst dann noch über dem Durchschnitt im neuen Bereich. Mein vorheriger Chef war zufrieden mit mir gewesen, und ich hatte ein gutes Verhältnis zu ihm. Aber die vorherige Stelle hatte mich einfach fachlich zu wenig interessiert. Die neue Stelle hatte mich dann zwar fachlich interessiert, allerdings gab es neben dem Gehalt noch weitere persönliche Unstimmigkeiten zwischen mir und meinem neuen Chef (für Details müsste ich jetzt zu weit ausholen). Vor diesem Hintergrund hatte ich mich innerlich längst mit einer möglichen Kündigung und einem bevorstehenden Perspektivenwechsel abgefunden. Jenseits der Arbeit hatte ich mir bisher aber noch nicht die Zeit genommen, mich nach solchen Perspektiven umzuschauen.
Nun ist mir vor kurzem ein Fehler unterlaufen, der zu einer Abmahnung führte, und Anlass zu einem Personalgespräch gab, in dem ich zu verstehen bekommen habe, dass ich mir Gedanken um eine Zukunft bei dem Unternehmen machen solle. Die Atmosphäre und die Vorwürfe, die in dem Gespräch durch meinen Chef vorgebracht wurden, ließen erkennen, dass ich ihm ein Dorn im Auge bin.

Es soll demnächst ein weiteres Gespräch geben, in dem ich meine Gedanken vortragen soll, wie es um die Zukunft stehen soll. Obwohl die Situation gerade echt angespannt ist, möchte ich eigentlich ungern selbst kündigen. womöglich könnte ich die restliche Zeit in ungekündigter Anstellung noch für die Jobsuche nutzen. Natürlich möchte ich auch ungern beim Arbeitsamt für drei Monate gesperrt werden.
Damit steht die Frage, wie wir das Verhältnis beenden. Soll ich kündigen, oder mich kündigen lassen?
Die dreimonatige Sperre vom Arbeitsamt für das Arbeitslosengeld macht eine Eigenkündigung nicht gerade einladend. Und Wechsel in ungekündigter Anstellung gehen vermutlich leichter als aus der Arbeitslosigkeit heraus. Andererseits habe ich gelesen, es sei bei neuen Arbeitgebern einfacher eine Eigenkündigung zu rechtfertigen als eine Arbeitgeber-seitige. Aber ist die Tatsache, dass man aus finanziellen Gründen seinen letzten Arbeitgeber um Kündigung gebeten hat, so schwer zu rechtfertigen in einem Vorstellungsgespräch mit einem neuen Arbeitgeber?
Das Thema der Beendigung des letzten Arbeitsverhältnisses würde ja in einem Vorstellungsgespräch ohnehin aufkommen, so dass man da sowieso die Hintergründe der Beendigung ansprechen müsste.

Ich werde so oder so kein brauchbares Arbeitszeugnis von meinem neuen Chef erhalten.
Womöglich ist mein alter Chef aber noch bereit, mit ein positives Arbeitszeugnis auszustellen. Damit könnte ich belegen, dass ich zuvor eine gute Leistung im Unternehmen erbracht hatte, es mit meinem neuen Chef aber aus verschiedenen Gründen nicht gepasst hat. Das würde auch eine Kündigung seitens des Unternehmens in ein weniger negatives Licht rücken. Wie seht ihr das?
Zweite Frage: spricht eigentlich von Seiten des Unternehmens etwas dagegen, eine Kündigung selbst auszusprechen?

Vielen Dank für jeden Rat.

Grüße
Anonymius

Was genau spricht dagegen, jetzt auf Jobsuche zu gehen und dann zu kündigen, wenn Du etwas passendes neues gefunden hast?

Sebastian

Moin,

auch ich würde Dir raten, aus der ungekündigten Stellung heraus zu suchen und Dich zu bewerben. Du hast einen Vorteil, dass Dich der Chef loswerden will. Sollte Dir eine Stelle angeboten werden, deren Beginn innerhalb der Kündigungsfrist liegt, wird der Chef wohl gerne einer früheren Beendigung des Arbeitsvertrages zustimmen.

Viel Glück und Erfolg!

Gruß Volker

Hallo Volker,

Danke für die Antwort.
Ist die Frage, ob die Zeit dafür noch reicht. In ein paar Tagen gibt es das besagte Gespräch.
Darin werde ich meine Gedanken darlegen müssen. Wenn ich dann erfahre, dass mein Chef mich ohnehin kündigen will, dann erübrigt sich die Frage - sowie auch die Jobsuche in ungekündigter Anstellung.
Wenn er dies aber ohnehin vorhat, stellt sich mir die Frage, warum er es nicht bereits gemacht hat.

Grüße
Anonymius

ja, und? Du musst ja nicht gleich damit hausieren gehen, dass Du Dir einen neuen Job suchst. Irgendeine Perspektive in dem Unternehmen könntest Du ja vielleicht angeben und sei es der Wechsel zurück in die alte Abteilung, in der man offenbar Deine Arbeit mehr schätzte als in der neuen Abteilung. Das ist ja nun immerhin Dein Eindruck und wenn Dir der neue Chef zu verstehen gibt, dass er die Zusammenarbeit mit Dir ihm auch nicht optimal findet, dann wäre das ja eine Perspektive, die Du anbieten könntest: und sei es nur, um Zeit zu gewinnen, Dich neu zu bewerben ohne Dich in dem was Du sagst zu sehr zu verbiegen.

dann kannst Du ihn bitten, das Verfahren für beide Seiten fair zu gestalten: Du wirst Dich nicht gegen die Kündigung wehren, bittest aber um Unterstützung bei der Bewerbung für eine neue Stelle.

Das kann ich nicht beantworten, aber das ist doch ein gutes Zeichen und zeigt, dass er mit Dir gemeinsam einen Weg suchen will anstatt Dich eiskalt vor die Tür zu setzen.

Sebastian

3 Like

Servus,

du hast nicht gesagt, ob in dem Unternehmen mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind oder nicht und, falls mehr als zehn Arbeitnehmer dort beschäftigt sind, ob es einen Betriebsrat gibt oder nicht.

Die Bedeutung des angekündigten Gesprächs und Deine Position in diesem Gespräch hängt von diesen beiden Dingen, insbesondere von der Zahl der Arbeitnehmer, ab.

Schöne Grüße

MM

Was war das für ein Fehler? Fehler berechtigen im Normalfall nicht zu einer Abmahnung. Sprich mit einem Anwalt darüber und zur Not klage gegen die Abmahnung.

Du lässt dir ein attraktives Angebot mit eine stattlichen Abfindung machen, ansonsten kündigst du einfach nicht bzw. gehst rechtlich gegen die Kündigung vor.
Bevor du die Firma verlässt lässt du dich noch ein paar Monate frei stellen um in Ruhe einen anderen Job zu suchen.

Du hast ein recht auf ein gutes Zeugnis. Mach klar dass du damit auch vor Gericht gehen würdest wenn es nicht gut ist.

Darüber hat dein alter Chef kein Urteil zu fällen. Aber du hast ein Recht auf ein Zeugnis nach einem Vorgesetztenwechsel, das Zwischenzeugnis kannst du dann für Bewerbungen nutzen.

Natürlich. Deutschland ist nicht die Schweiz wo man ohne Grund einfach jemand vor die Tür setzen kann. Wir haben den absurdesten Kündigungsschutz der Welt und daher kann dich dein AG nicht einfach so entlassen.

Woher kennst Du die Zahl der Arbeitnehmer, die bei Anonymius’ Arbeitgeber arbeiten?

Und den Code du Travail kennst Du ja offenbar nicht mal von ferne, sonst würde Dir sowas

nicht rausrutschen.

Beiläufig gibt es auch noch außer Frankreich und Italien Länder mit sehr weitgehendem Kündigungsschutz, der den in Deutschland sehr weit übersteigt.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Hallo Aprilfisch,

das Unternehmen ist ein Konzern von etwas mehr als 300 Mitarbeitern. Einen Betriebsrat gibt es nicht.

Grüße
Anonymius

Hallo Sebastian,

vielen Dank für Deine Antwort!

Der Wechsel zurück in die alte Abteilung hatte mein vorheriger Chef als ‚Hohn‘ bezeichnet, als ich am Anfang Schwierigkeiten mit meinem neuen Chef hatte und wir darüber gesprochen hatten. Es ist bekannt, dass ich die vorherige Abteilung aufgrund eines fachlichen Desinteresses gewechselt hatte. Vor diesem Hintergrund wäre eine Rückkehr dahin fraglich.

Das ist ein guter Rat. Wenn es so weit kommt, werde ich ihn beherzigen. Danke!

Womöglich einfach, weil er momentan noch keinen Ersatz für mich gefunden hat…
Und meine Aufgaben sollten nicht einfach so liegen bleiben, sonst hätte er momentan damit echt ein Problem.

Grüße
Anonymius

Hallo Cambo,

auch Dir vielen Dank Deine Antwort!

Das möchte ich ungern vertiefen. Die Abmahnung halte ich aber für berechtigt.

Freistellung ist eine Option, die ich bisher noch nicht angedacht hatte.
Ich habe gerade ein wenig dazu gegoogelt und gelesen.
https://www.unternehmenswelt.de/vorlage-freistellung-stellensuche.html
Das hieße also, dass ich früher von meiner Arbeitspflicht entbunden werde, wenngleich auch die Kündigung bereits feststeht, verstehe ich das richtig? In meinem Arbeitsvertrag ist eine zweimonatige Kündigunsfrist zum Monatsende festgelegt, und ich habe noch meinen vollen Jahresurlaubsanspruch. Da wäre ja dann nicht viel mit gewonnen. Oder könnte ich mir den Urlaub dann auch auszahlen lassen?

Recht auf ein gutes Zeugnis? Das ist Recht auf ein Zeugnis habe, kann ich ja noch vestehen - aber auf ein gutes? Wie kann das sein?

Grüße
Anonymius

Diesen Gedanken würde ich gerne nochmal fortsetzen.
Wie kann so eine Unterstützung aussehen? Bspw. durch ein einigermaßen brauchbares Arbeitszeugnis? Oder welche Art der Unterstützung wäre noch denkbar?

Servus,

in diesem Fall wird es je nach Umständen für den Arbeitgeber sehr teuer, wenn er Dich kündigen will. Das heißt, dass Dein Preis, den Du für kooperatives Verhalten verlangen kannst, ziemlich hoch ist.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Das kommt auf den Fehler an.

Gegen eine Abmahnung klagt man nicht.

Den Rechtsanspruch auf ein gutes Zeugnis kannst du anhand einer Quelle sicherlich belegen, oder?

Selbst ohne Ausschlussfrist könnte der Anspruch auf ein qulaifiziertes Zwischenzeugnis wegen des internen Wechsels mit nicht allzu geringer Wahrscheinlichkeit nach 10 Monaten bereits verwirkt sein.

Du kennst dich nicht nur im deutschen Arbeitsrecht so überhaupt nicht aus, oder?

In den Niederlanden bspw. ist eine ordentliche Kündigung nur nach Genehmigung des „Arbeitsamtes“ oder nach richterlichem OK (beides muss im Vorfeld erfolgen!) statthaft.
Selbst einen Aufhebungsvertrag kann der Arbeitnehmer mit einer 14-Tagesfrist widerrufen.

Gruß
Guido