Wenn Dieter Bohlen Polizisten duzen darf

http://www.stoexperts.de/baypol/fundgrube/pinguin.mpg

Diesmal ohne Flachs…
Lustig, wie sehr dieses Urteil doch polarisieren kann…
Ihr irrt euch, wenn ihr meint, ich hätte das Urteil nicht verstanden. Ich habs nämlich gar nicht erst gelesen. Als ich die Reaktionen gesehen hab, wollte ich doch mal reinschauen, habs aber nicht gefunden…

Das Urteil ist natürlich völlig richtig. Für eine Ehrverletzung ist der bewußte Ausdruck der Miß-/Nichtachtung notwendig. Völlig unstreitig liegt im Alltagsverhalten keine (zumindest bewußte) Ehr verletzung. Mich würde aber interessieren, ob der Polizist Herrn B. darauf hingewiesen hat, nicht geduzt werden zu wollen. Jede entsprechende Äußerung danach wäre dann nämlich entsprechend strafbar.

Durch den Prozeß sollte Herrn B. bewußt geworden sein, daß sein Verhalten ehrverletzend und damit strafbar sein kann. Trotzdem wurde er freigesprochen, worauf er sich zukünftig immer berufen wird, wenn er jemanden (dann bewußt) beleidigt. Hoffentlich traut sich dann noch jemand, ihn anzuzeigen.

Also ich wär da nicht ganz so sicher, ob Art. 3 GG hier nicht Anwendung findet.

Wenn der Staat Person A für ein Duzen nicht bestraft und Person B doch, dann ist das zunächst mal ein ganz klarer Fall des Anwendungsbereichs von Art. 3 I GG. Das hat mit Drittwirkung nichts zu tun, da es um das Verhältnis Bürger-Staat im jeweiligen Strafverfahren geht.
Der Staat behandelt dann in Funktion der Justiz den einen Bürger bei gleichem SV anders als den anderen. Insofern ist das vom Schutzbereich erfasst.

Die Tatsache, dass bei Bohlen die Umstände des Einzelfalles ggf. anders sind, ist dann nur eine Frage des Grundes der Ungleichbehandlung. Aber wenn der Staat zwei Bürger bei (zunächst mal grundsätzlich) gleichem Verhalten unterschiedlich strafrechtlich behandelt, ist Art. 3 I GG relevant.
Gruß
Dea

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Hallo Dea,

meine Antwort bezog sich aber nur noch auf die Behauptung, das Grundgesetz würde „für alle“ und „nicht nur für den Staat“ gelten. Du hast natürlich Recht: Mein Posting, wenn man es im Zusammenhang liest, ist blödsinnig. Aber diesen Zusammenhang hatte ich selbst gar nicht mehr im Kopf…

Levay

ich sehe das anders

Irgendwie verstehst du es nicht. Es ging in dem Prozess einzig
und allein um die Frage, ob Dieter Bohlen dem Polizist
gegenüber seine Miss- oder Nichtachtung zum Ausdruck gebracht
hat. Wenn jemand, der ständig alle Leute duzt, das tut, dann
drückt er damit ja eben nicht seine Nicht- oder Missachtung
aus.

Was ist denn das für eine Argumentation? Wir leben nun mal in einer Gesellschaft, in der es die Regel ist Unbekannte und vor allem Polizisten zu Siezen.
Das ist eine ungeschriebenen Regel. Bloß weil ich beschließe, dass ich das albern finde, drücke ich also nicht meine Nichtachtung für die Person aus die ich anspreche und die erwartete gesiezt zu werden?
Damit drücke ich also nicht aus, dass es mir scheiss egal ist was die angesprochene Person davon hält? Und wenn ich einer Person gegenüber klarmache, dass sie und ihr befinden mir scheiss egal sind und ich mache was ich will, dann is das keine Missachtung eben dieser Person?

Und Du meinst meine Argumentation wäre rechtlich im Sinne einer Verurteilung und einer geradlinigen Rechtsprechung nicht haltbar?

Hat Dieter eigentlich die Vorsitzende gesiezt??? Ich denke doch…

Wenn jemand die Leidenschaft verspürt, ständig Leute
„Arschloch“ zu nennen, dann drückt er damit eben auch ständig
seine Miss- oder Nichtachtung aus.

Wieso, er nennt doch jeden so, für ihn is das voll normal… keine Missachtung. Er hat auch nix dagegen selbst so angesprochen zu werden…

Ich verstehe ehrlich gesagt
nicht, was daran so schwer zu verstehen ist.

Ein Richter am Berliner Landgericht hat mir mal gesagt, er befrage in schwierigen Fällen die Putzfrau. D.h. er wollte sagen manchmal ist der einfache Menschenverstand weitaus näher an der Gerechtigkeit als der beste Kommentar.

Nicht die Häufigkeit einer Beleidigung lässt den Tatbestand
entfallen (das wäre ein Zirkelschluss), sondern aus allen
Umständen des Einzelfalls ist zu folgern, ob es sich überhaupt
um eine Beleidigung handelt.

Klar. Und in diesem Einzelfall Duzte Dieter nicht irgendwelche möchtegern Superstars, sondern einen ihm unbekannten Polizeibeamten, der unseren Staat repräsentiert.

ElC.

Gut…
Hallo!

Was ist denn das für eine Argumentation? Wir leben nun mal in
einer Gesellschaft, in der es die Regel ist Unbekannte und vor
allem Polizisten zu Siezen.

Das mag ja sein, lässt aber nicht den Rückschluss dahingehend zu, dass immer, wenn jemand „Du“ statt „Sie“ sagt, damit verbunden ist, dass er seine Nichtachtung äußert. Es ist unfein, einer Dame nicht die Tür aufzuhalten. Wenn ich nun beim Bäcker einer Dame die Tür nicht aufhalte, Beleidige ich sie dann? Erkläre ich, sie sei keine Dame? Oder sie sei es nicht wert, dass man ihr die Tür aufhalte?
Art. 103 II GG verlangt, dass Strafbarkeiten hinreichend bestimmt sind, außerdem gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass man für Lapalien nicht bestraft wird. Die Anrede mit „Du“ mag gesellschaftlich verpönt sein. Schutzgut aber der Beleidigungsdelikte sind nicht die anerkannten gesellschaftlichen Gepflogenheiten, sondern die persönliche Ehre.
Der Bestimmtheitsgrundsatz verlangt auch, dass man sich als einzelner vorher klar sein kann, was nun strafbar ist, und was nicht. Deswegen ist Gegenstand des Strafrechtsschutzes auch nicht das subjektive, vielleicht übersteigerte Ehrgefühl des Einzelnen, sondern der Anspruch auf Achtung der Persönlichkeit, der durch vorsätzliche Kundgabe von Missachtung verletzt wird.
Das ist auch keine Ausnahme für Dieter Bohlens, sondern es entspricht der ganz überwiegenden Meinung und auch der Rechtsprechung, dass die bloße Anrede mit „Du“ allein keine Beleidigung ist.
Und ganz im Ernst: Strafrecht soll Fehlverhalten bestrafen. Wenn jemand aber erklärt, er wolle gar niemanden beleidigen, wenn das auch glaubwürdig klingt, vielleicht kann man sich dann mal damit anfreunden, dass er das wirklich nicht beleidigend gemeint haben könnte. Dann gibt es auch nichts, was bestraft gehört, weil sich der betroffene dann eben rechtstreu verhalten hat.

Wenn jemand die Leidenschaft verspürt, ständig Leute
„Arschloch“ zu nennen, dann drückt er damit eben auch ständig
seine Miss- oder Nichtachtung aus.

Das kommt drauf an. Wenn er das nett meint, könnte ihm zumindest bezüglich dieser Kundgabe von Nichtachtung der Vorsatz fehlen und eine fahrlässige Beleidigung gibt es nicht…es würde aber wohl unglaubwürdig klingen, wenn man erklärte, „Arschloch“ meine man anders als üblich. Bei dem „Du“ kann ich das schon eher glauben, dass das keine Beleidigung sein sollte. Das ist eben der qualitative Unterschied zwischen „Du“ und „Arschloch“. Und wenn alle Stricke reißen, sagt man halt, man habe lediglich „Schönen abend noch“ gesagt. Klappt zwar nicht immer, vor allem nicht am Morgen, aber Versuchen kann man’s.

Ein Richter am Berliner Landgericht hat mir mal gesagt, er
befrage in schwierigen Fällen die Putzfrau. D.h. er wollte
sagen manchmal ist der einfache Menschenverstand weitaus näher
an der Gerechtigkeit als der beste Kommentar.

Das eigene Gerechtigkeitsempfinden muss nicht immer zu rechtmäßigen Ergebnissen führen. Wir können ja gern mal eine rechtsphilosphische Diskussion über die Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit führen, das würde aber das Forum sprengen denke ich.

Klar. Und in diesem Einzelfall Duzte Dieter nicht irgendwelche
möchtegern Superstars, sondern einen ihm unbekannten
Polizeibeamten, der unseren Staat repräsentiert.

Hat Herr Bohlen letztlich die Bundesrepublik Deutschland Duzen wollen? Dann müsste man über alles nocheinmal nachdenken :smile:

Florian.

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Irgendwie verstehst du es nicht. Es ging in dem Prozess einzig
und allein um die Frage, ob Dieter Bohlen dem Polizist
gegenüber seine Miss- oder Nichtachtung zum Ausdruck gebracht
hat. Wenn jemand, der ständig alle Leute duzt, das tut, dann
drückt er damit ja eben nicht seine Nicht- oder Missachtung
aus.

Was ist denn das für eine Argumentation?

Eine juristische.

Wir leben nun mal in
einer Gesellschaft, in der es die Regel ist Unbekannte und vor
allem Polizisten zu Siezen.

Das ist

  1. falsch, weil man nicht „vor allem“ Polizisten zu siezen hat (wo hast du das denn her???) und

  2. völlig unjuristisch, weil natürlich nicht alles, was nicht dem guten Ton entspricht, gleich strafbar ist. Es gibt sehr, sehr, sehr viel mehr Dinge im Leben, die „man nicht tut“, als solche, die strafbar sind. Beleidigung ist eine Straftat!

Das ist eine ungeschriebenen Regel.

Mit ungeschriebenen Regeln kommt man im Rechtsstaat - strafrechtlich gesehen - sowieso nicht weiter, jedenfalls nicht, soweit es um eine Strafbegründung -oder verschärfung geht: vgl. § 1 StGB, Art. 103 II GG.

Bloß weil ich beschließe,
dass ich das albern finde, drücke ich also nicht meine
Nichtachtung für die Person aus die ich anspreche und die
erwartete gesiezt zu werden?

Das ist eine Tatbestandsfrage. Ich neige durchaus grds. zu der Ansicht, dass, wenn jemand gegen seinen ausdrücklichen Wunsch weitergehin geduzt wird, eine Beleidigung vorliegt; Herrje, ich selbst war kürzlich in genau so einer Sache Zeuge vor Gericht, und ich war auch gleichzeitig der „Geschädigte“, der Strafantrag gestellt hat! Es geht mir vorliegend nur um deine Argumentation, nicht darum, was im Einzelfall stimmt, denn das ist nur und ausschließlich eine Tatsachenfrage.

Damit drücke ich also nicht aus, dass es mir scheiss egal ist
was die angesprochene Person davon hält?

Jedenfalls nicht zwingend!

Und wenn ich einer
Person gegenüber klarmache, dass sie und ihr befinden mir
scheiss egal sind und ich mache was ich will, dann is das
keine Missachtung eben dieser Person?

Tatsachenfrage. Warst du dabei, weißt du genau, wie der Fall war?

Und Du meinst meine Argumentation wäre rechtlich im Sinne
einer Verurteilung und einer geradlinigen Rechtsprechung nicht
haltbar?

„Gradlinige“ Rechtsprechung, was soll das sein? Alle Richter sind derselben Meinung, ein Wandel in der Rechtsprechung findet bis in alle Ewigkeiten nicht mehr statt? Ich wende mich vor allem gegen die Annahme, ein Duzen sei grds. eine Beleidigung; so in etwa hast du (vor deinem letzten Posting) nämlich argumentiert!

Hat Dieter eigentlich die Vorsitzende gesiezt??? Ich denke
doch…

Welche Rolle spielt das?

Wenn jemand die Leidenschaft verspürt, ständig Leute
„Arschloch“ zu nennen, dann drückt er damit eben auch ständig
seine Miss- oder Nichtachtung aus.

Wieso, er nennt doch jeden so, für ihn is das voll normal…
keine Missachtung. Er hat auch nix dagegen selbst so
angesprochen zu werden…

Ich sehe da einen Unterschied. „Arschloch“ ist ein Schimpfwort und indiziert damit schon, dass es eine Beleidigung ist. „Du“ ist kein Schimpfwort, damit eine Beleidigung vorliegt, müssen schon besondere Umstände vorliegen.

Ein Richter am Berliner Landgericht hat mir mal gesagt, er
befrage in schwierigen Fällen die Putzfrau. D.h. er wollte
sagen manchmal ist der einfache Menschenverstand weitaus näher
an der Gerechtigkeit als der beste Kommentar.

Und?

Klar. Und in diesem Einzelfall Duzte Dieter nicht irgendwelche
möchtegern Superstars, sondern einen ihm unbekannten
Polizeibeamten, der unseren Staat repräsentiert.

Und?

Levay