Oh Gott!!!
Wie kann man nur einfach IRGENDWAS schreiben, ohne Ahnung zu haben, was man da schreibt???
Einen
Kaufvertrag zwischen Dir und der Bekannten gibt es nicht?
Natürlich gibt es den, es wurde doch ganz klar von einem Kauf gesprochen, auf die Schriftform des Vertrages kommt es nicht an.
Also Gerät in der Wohnung abholen.
Wahnsinn, einfach Wahnsinn, so etwas zu schreiben! DAS wäre in der Tat Diebstahl, und je nach Situation könnte man noch über Hausfriedensbruch nachdenken, ggf. Raub. Wunderbare Idee! In Deutschland ist Selbstjustiz verboten, wer etwas haben will, muss den Rechtsweg bestreiten, und im Übrigen ist der Freund der Eigentümer des PCs geworden, und es gibt KEINEN Anspruch auf Rückgabe des PCs, sondern nur auf vollständige Kaufpreiszahlung!
Da werden dann zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit die Messer
gewetzt, aber das wäre der Preis den Du bezahlen müsstest um
Deinen PC wieder zu bekommen.
Den würde er nicht behalten dürfen, denn der Freund ist der Eigentümer. Während der Wegnahme hätte der Freund sogar Rechte aus Notwehr und Besitzschutz, und danach könnte er sich den PC ganz einfach wiederholen, in dem er vor Gericht zieht. Das Urteil ist absolut klar, denn: Der Freund ist Eigentümer geworden, und Eigentümer können vom Besitzer die Sache herausverlangen (lies dazu mal $ 985 BGB)
Alternativ: Das Thema abhaken als Erfahrungswert, denn über
den Anwalt ohne jegliche schriftliche Basis nur mit
zeugenlosen Vereinbarungen wirds wirklich schwer auf
rechtlichem Wege ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen.
Dein Weg ist sicher nicht zufriedenstellender.
Nicht besonders motivierend, aber zumindest recht realistisch.
Zumindest totaler Blödsinn.
Levay
)