Wer muss Mieteinnahmen einer Erbengemeinschaft versteuern

Tu ich ja, indem ich an geeigneter Stelle nicht schreibe, was ich denke:

Soll ich so einen ********* auch noch hofieren, wenn er dazu ansetzt, die traurigen Ruinen dieses Forums noch vollends zu vernichten?

Schöne Grüße

MM

Ist er.

Nochmal: Es ist ganz beschissene Kinderstube, wenn man Mitarbeitern der Finanzbehörde mit Rumblubbern ihre Arbeitszeit stiehlt. Wann sollen sie denn ihre Arbeit machen, wenn sich ständig irgendein Kurti von ihnen die Reihenfolge der Buchstaben im Alphabet erklären lässt?

Und: Nein, steuerliche Beratung ist nicht Aufgabe der Finanzämter. Lies mal die §§ 2 bis 4 StBerG.

Schöne Grüße

MM

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Der Vollständigkeit halber: Es gibt da noch die „verbindliche Auskunft“, für die das FA aber auch Gebühren zu erheben hat. Das ist allerdings ein Instrument, welches nicht für Standardfragen gedacht ist und man wird da auch keine Tips zur Gestaltung bekommen.

Ja, danke Dir - an die hab ich so halb gedacht und dann doch nichts dazu erläutert.

Und dann gibt es noch für Arbeitgeber, wenn ein besonderes Interesse besteht, die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft - die kostet keine Gebühren, weil der Arbeitgeber die LSt „im Auftrag des Fiskus“ einbehält, aber sie wird nur erteilt, wen das „besondere Interessse“ dargelegt wird.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Und selbst ein simples „Hallo“ ist zuviel Höflichkeit für die Ruinen dieses Forums?

Gruß,
Paran

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