Wer muss zahlen? -wenn übrhaupt!

Hallo,

ein junger 19jähriger erhält zum Geburtstag ein Päckchen einer unbekannten Verehrerin. Im Paket ist ein PDA. Der Mann macht sich nichts aus Freunden, weiß daher nicht von wem es ist, eine Absenderadresse fehlt auch und der Brief deutet auf eine Pferdeliebhaberin („Du mein Hengst“).

Er denkt sich 'Das ist ‚ne Irre -hoffentlich kein Scherz‘.
Er benutzt ihn, ist kein Scherz, kann aber nichts damit anfangen außer ihn als MP3-Player zu nutzen. Und denkt sich nichts mehr dabei.

Einen Monat später kommt ein Brief eines Inkassobüros eines Marketplace mit Sitz in Luxemburg und stellt eine Forderung über 250€.
Der Mann weiß nicht wofür, denkt das ist Betrug und wartet auf eine Vollmacht.
Einen Monat später kommt endlich die Vollmacht.
Und die Forderung ist auf 300€ angestiegen.

Der Mann lehnt es wieder ab, will überhaupt erstmal wissen worum es geht und wartet.

Wieder ein Monat später -inzwischen Juni- kommt ein Brief in dem es heisst es ginge um einen PDA! Der gleiche den er im Paket bekommen hat!

Und noch etwas:
Es geht um einen Privatverkauf.
Also nicht die Firma selbst, sondern ein Privatmensch hat über diesen Marktplatz etwas angeboten.

Der Mann wird jetzt erst recht misstrauisch.
Er stellt eine Anfrage an den Support und will wissen, ob die Firma im Namen der Privatpersonen das Geld vorstreckt udn diese so auf Rechnung verschicken können.
Wie erwartet antwortet der Support das das nicht geht.
Die Firma versendet die Pakete erst, wenn sie das OK hat das das Geld beim Verkäufer angekommen ist.
Zitat:
„Zahlung auf Rechnung ist allerdings nicht möglich, wenn Sie Artikel von Drittanbietern ausgewählt haben.“

Er sendet wieder eine Mail an das Inkassobüro, schildert den ganzen Fall, macht das Angebot den PDA zurücktzuschicken und macht deutlich das er sich keiner Schuld bewusst ist.
Er drängt auf eien schnelle Stellungnahme da der PDA inzwischen bei EBay zum Verkauf steht, damit er sich ein Handy leisten will.

Es kommt nichts.
Und nichts.
Und wieder nichts.

PDA inzwischen verkauft.
Und er hat es inzwischen vergessen.

Anfang September und ein Einschreiben wartet auf ihn.
Muss er noch abholen bei der Post.
Da sonst nichts ist, geht er davon aus es geht um das Inkassobüro.

Da hat er sich wieder an den PDA erinnert.
Er macht sich keine Sorgen, da er nach seinem Wissen nichts falsch gemacht hat.

Wie ist das?

Sollte er sich Sorgen machen?
War es ein Fehler den PDA zu verkaufen?
Könnte es zum Gerichtsverfahren kommen?
Wer muss am Schluss das Geld zahlen, falls es doch um ihn geht?
Er oder der Marketplace?

Freue mich auf eure Antwort.

Gruß

reality-vision

Hi,
guckst Du hier: 3. Absatz besonders interessant.
/t/aufbewahrungsfrist-fuer-unbestellte-ware/1851864

Lies aber bitte den ganzen Baum. Da ist man sich scheinbar nicht ganz einig.
Glaub sieht schlecht aus für besagten 19jährigen.

Gruß
Nick

PDA inzwischen verkauft.

Das war ein schwerer Fehler.

Er macht sich keine Sorgen, da er nach seinem Wissen nichts
falsch gemacht hat.

Der Verkauf war nicht hilfreich.

Sollte er sich Sorgen machen?

Nein, aber einen Fachmann einschalten. Entweder Verbraucherzentrale oder Anwalt.

War es ein Fehler den PDA zu verkaufen?

Ja, denn jetzt kann er nicht mehr zurückgegeben werden.

Könnte es zum Gerichtsverfahren kommen?

Klar, keiner kann den Verkäufer hindern, Klage einzureichen.

Wer muss am Schluss das Geld zahlen, falls es doch um ihn geht?

Er selber, wer sonst ?

Hallo,

komische Geschichte, mag ich nicht glauben. Ist das eine zivilrechtliche Hausarbeit?

§ 241a BGB (ich unterstelle dessen Anwendbarkeit trotz des Auslandsbezugs) sagt:

§ 241a 1 [2] Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

Hier ist problematisch, ob der Versender Unternehmer ist (Indiz analog Ebay Gewerbeschein, Anzahl Verkäufe, … ). Ist er es, ist der Empfänger fein raus.

Ist er es nicht, dann kommen auf den Empfänger viele Fragen zu, z.B. ob hier ein Schenkungsvertrag zustandegekommen und durch Vollzug wirksam geworden ist, ob dieser ggf. angefochten worden ist, ob ein Bereicherungsanspruch besteht, ob sich dieser auf das Surrogat beschränkt oder voller Wertersatz zu leisten ist …

Viele Grüße
EK

Sorgen oder nicht Sorgen?
Hallo,

Sollte er sich Sorgen machen?

Nein, aber einen Fachmann einschalten. Entweder
Verbraucherzentrale oder Anwalt.

Was denn nun?
Keine Sorgen machen?
Oder war er ein Fehler udn doch Sorgen machen?

War es ein Fehler den PDA zu verkaufen?

Ja, denn jetzt kann er nicht mehr zurückgegeben werden.

Laut dem Artikelbaum
/t/aufbewahrungsfrist-fuer-unbestellte-ware/1851864
hätte er den auch wegwerfen können.

Besonders da er den aus dem Paket verkauft hat.
Er geht davon aus das es der gleiche ist. Wisssen tut er es nicht.
Denn den vom Marketplace hätte er nach dem Auspacken wieder zurückgeschickt.

Könnte es zum Gerichtsverfahren kommen?

Klar, keiner kann den Verkäufer hindern, Klage einzureichen.

Was wäre das Maximale an Forderungen?

Wer muss am Schluss das Geld zahlen, falls es doch um ihn geht?

Er selber, wer sonst ?

Die Vermittlerfirma?

Das Problem an der Sache ist ja einfach:
Das an ihn Forderungen gestellt werden von der Privatperson.
Aber die Firma sagt, es wird nicht abgeschickt, bevor nicht das Geld da ist.

Also entweder tun die es doch, dann müssen die das zahlen.
Oder der Verkäufer hat das in gutem Glauben gemacht; dann ist er selbst schuld.

Die Sache ist ja auch die:
Der 19jährige hat ein Päckchen bekommen das anonym aussah, mit einem rosarotem Brief und nur seiner Adresse drauf.
Ohne Absender.
Er geht davon aus das das Paket von der Verehrerin stammte.

Gruß

reality-vision

Hallo,

Lies aber bitte den ganzen Baum. Da ist man sich scheinbar
nicht ganz einig.

Alelrdings.
Es ist nicht sicher ob er den PDA überhaupt angenommen hat.
Jedenfalls laut Gesetzestext.

Gruß

reality-vision

Hallo,

ein junger 19jähriger erhält zum Geburtstag ein Päckchen einer
unbekannten Verehrerin. Im Paket ist ein PDA. Der Mann macht
sich nichts aus Freunden, weiß daher nicht von wem es ist,
eine Absenderadresse fehlt auch und der Brief deutet auf eine
Pferdeliebhaberin („Du mein Hengst“).

Hallo,
hat man schon feststellen können, wer die Bestellung getätigt hat?
Niemand verschickt doch etwas ohne eine Bestellung.

Gruß:
Manni

Hallo,

komische Geschichte, mag ich nicht glauben. Ist das eine
zivilrechtliche Hausarbeit?

Nein.
Ist real.

§ 241a BGB (ich unterstelle dessen Anwendbarkeit trotz des
Auslandsbezugs) sagt:

Hier ist problematisch, ob der Versender Unternehmer ist
(Indiz analog Ebay Gewerbeschein, Anzahl Verkäufe, … ). Ist
er es, ist der Empfänger fein raus.

Der Versender ist eien PRivateprson.
Über Amazon Marketplace. Jetzt ist es raus.
Also, über Marketplace kann man als Privatperson Sachen verkaufen.

Ist er es nicht, dann kommen auf den Empfänger viele Fragen
zu, z.B. ob hier ein Schenkungsvertrag zustandegekommen und
durch Vollzug wirksam geworden ist, ob dieser ggf. angefochten
worden ist, ob ein Bereicherungsanspruch besteht, ob sich
dieser auf das Surrogat beschränkt oder voller Wertersatz zu
leisten ist …

Der Empfänger hat NOCH NIE etwas bei Amazon bestellt.
Er ist da nicht Kunde.
Nie seine Mailadresse wurde angegeben.
Er ist nur Empfänger eines Päckchens mit einem PDA, der vom Namen der gleiche ist wie der der in der Forderung erwähnt wird.

Also von einem Vertrag oder Abkommen wie auch immer, kann keine Rede sein.
Maximal hat er etwas benutzt und weiterverkauft was ihm jemand geschickt hat, was ihm nicht gehörte.
Aber das ist ja dann wohl nicht seine Schuld, oder?

Und wenn sich das Inkassobüro nicht meldet (Telefon- und Handynumemr angegeben | Mailprioriät: Hoch) kann er doch davon ausgehen, das die entweder nichts dagegen haben oder denne es egal ist.
Besonders wenn das Büro am 26.Juni einen Brief schreibt und sagt: „Wir erwarten bis zum 7.07. eine Stellungnahme“.

Und erst heute im September (2monate) kommt ein Einschreiben, das wohl von denen ist. (Was überrings auch noch nicht sicher ist -falls es nicht von denen ist, wäre noch mehr Zeit)

Gruß

reality-vision

Hallo!

Hui- bei den Antworten geht’s ja genau so drunter und drüber wie bei Deiner Geschichte, die ich vermutlich immer noch nicht ganz verstanden habe. Es scheint mir, als handele es sich um einen Versuch, eine Masche zu etablieren, mit der man die Regelung des § 241a BGB umgehen kann. Dieser ist übrigens die Umsetzung einer EU-Richtlinie, daher gehe ich mal blind davon aus, dass es in Luxembourg ein ähnliches Gesetz gibt.

Fakt ist: Mit unbestellten Waren kann man nur dann machen, was man will, wenn der Absender ein Unternehmer ist und kein Verbraucher. Aber was soll man machen, wenn man im Paket keinerlei Hinweis auf die Identität des Absenders findet? Dann muss man wohl die Umstände werten, die dazu geführt haben, dass man dieses Paket erhalten hat. Ich wäre da von einer Verwechslung ausgegangen und hätte das Gerät vielleicht benutzt, aber bestimmt nicht verkauft. Denn ich hätte gewusst, dass es mir nicht gehört und dieses ominöse Mädchen das Teil irgendjemandem, aber nicht mir schenken wollte.

Ich hätte weiter auch diesem Inkassobüro nicht verraten, dass das Gerät tatsächlich bei mir angekommen ist, das müssen die im Zweifel nämlich beweisen.

Bleibt die Frage, wer denn da jetzt mit wem einen Kaufvertrag geschlossen haben will. Und da kann ich mir aus Deinen Schilderungen leider keinen Reim machen.

Hallo,

hat man schon feststellen können, wer die Bestellung getätigt
hat?
Niemand verschickt doch etwas ohne eine Bestellung.

Also entweder wissen die es selbst nicht,
oder sie wollen es nicht sagen.
Aus welchen Gründen auch immer.

Das macht mich immmer rasend!
‚Privatsache‘, ‚Datenschutz‘ …
Alle wichtigen Sachen erfährt man erst im Gericht oder nach Anwaltseinschaltung.

Wie die Vollmacht ob die überhaupt dazu berechtigt sind.
Erst nach dreimaligen Anfragen und dann Anwaltsandrohung kam eine Vollmacht.


Dieses Inkassobüro widerspricht sich dauernd.

Im Brief heisst es, die handeln im Autrage einer Privatperson.
In der Vollmacht heisst es das Büro ist von Amazon beauftragt worden!

Das ist einer von mehreren Gründen warum der Empfänger sich keine Sorgen macht und lieber misstrauisch bleibt;
vielleicht ist das so eine neue Bertugsmasche …

Gruß

reality-vision

Hallo!

dass man dieses Paket erhalten hat. Ich wäre da von einer
Verwechslung ausgegangen und hätte das Gerät vielleicht
benutzt, aber bestimmt nicht verkauft. Denn ich hätte gewusst,
dass es mir nicht gehört und dieses ominöse Mädchen das Teil
irgendjemandem, aber nicht mir schenken wollte.

Im Brief stand mein Name.
Also es war klar, das das Päckchen für mich war.

Ich hätte weiter auch diesem Inkassobüro nicht verraten, dass
das Gerät tatsächlich bei mir angekommen ist, das müssen die
im Zweifel nämlich beweisen.

Hab’ ich nicht.
Ich hab’ denen die Wahrheit gesagt.
Nämlich das ich so einen PDA besitze.
Und hab’ dann die Vermutung geöffnet das es vielleciht der gleiche ist.
Ich habe nie gesagt das es deren ist und ich habe auch nie gesagt das ich den nach Aufforderung zurückschicken werde.

Also juristisch gesehen hab’ ich nichts gesagt was dafür sprechen würde das deren PDA bei mir angekommen ist oder das ich den irgendwie anders vond denen bekommen habe.

Und die müssten immer noch beweisen das er bei mir angekommen war.
Wofür nicht mal ich ein Anzeichen habe.

Bleibt die Frage, wer denn da jetzt mit wem einen Kaufvertrag
geschlossen haben will. Und da kann ich mir aus Deinen
Schilderungen leider keinen Reim machen.

Du wirst lachen:
Ich auch nicht.

Das Einzige wo ich mir sicher bin, ist das die mich auffordern das zu bezahlen.
Wer da wem was verkauft hat
und wie, hab’ ich bisher auch noch nicht ganz verstanden.

Gruß

reality-vision

Meine Gedanken zu einem rein fiktiven Fall :smile:

  1. Wer ist aussteller der Vollmacht? Und wer hat das Inkaso beantragt?

  2. Liegt die Verpackung des Paktes vor? War da sicher kein Schreiben beigelegt?

  3. Wer hat das Paket angenommen?

  4. Rechtschutzversichert? :wink:

gruss

N’abend,

Meine Gedanken zu einem rein fiktiven Fall :smile:

Äußerst fiktiv, wenn er von Außenstehenden als ‚Zivilrechtliche Hausarbeit‘ interpretiert wird.

  1. Wer ist aussteller der Vollmacht? Und wer hat das Inkaso
    beantragt?

Gute Frage.
Entweder Amazon oder der Verkäufer.
Ich sagte ja, der Brief widerspricht sich in sich.

  1. Liegt die Verpackung des Paktes vor? War da sicher kein
    Schreiben beigelegt?

Nein.
Dieser Verehrerbrief.

Es war die Verpackung des PDA, eingepackt in Packpapier.
Oben auf ein einzelner Adressaufkleber mit meinem Namen und meiner Adresse.
Der Brief war auf der PDAverpackung unter dem Packpapier.

  1. Wer hat das Paket angenommen?

Lag’ vor der Tür.
Hab’s aufgemacht und den PDA mehrere Wochen genutzt.
Dann weiterverkauft in Originalverpackung.
Ob das juristisch ‚angenommen‘ ist, bezweifle ich nach diesem Thread:
/t/aufbewahrungsfrist-fuer-unbestellte-ware/1851864

  1. Rechtschutzversichert? :wink:

Ja. Sogar sehr gut.

Gruss

reality-vision