Ausbildungsdienstverhältnis
Hi,
Am wichtigsten wäre erstmal die Frage, ob der Student nach
Abzug von Sozialabgaben vielleicht schon so wenig verdienen
würde, dass noch Kindergeldanspruch bestünde. Dann könnten die
Ausbildungskosten auch noch bei den Eltern abgesetzt werden.
und an welchen § des Einkommensteuergesetzes hast du da gedacht?
Ansonsten würde es komplizierter, da seit 2004 Kosten für das
Erststudium lediglich bis max. 4.000€ als Sonderausgaben
geltend gemacht werden können.
Da stimmt, passt nur nicht zum vorliegenden Fall. Hier heißt das Stichwort Ausbildungsdienstverhältnis und da werden die Aufwendungen für das Studium als Werbungskosten anerkannt.
/t/est-1-werbungskosten-duales-studium-2-zinsen/3516158
Ob überhaupt Verpflegungsmehraufwendungen gelten gemacht
werden können, würde ich eher bezweifeln. Diese könnten nur im
Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht
werden. Da der Student jedoch zu Hause bei seinen Eltern
wohnt, hat er keinen eigenen Hausstand und somit auch
unmöglich einen doppelten. Für die Heimfahrten gilt das
gleiche.
das stimmt wiederum
Am besten ist es jedoch, man versucht nicht eine Lage zu
konstruieren, um möglichst alle „Vergünstigungen“ geltend zu
machen, sondern versucht, die Sache möglichst kostengünstig zu
gestalten und dann zu schauen, was geltend gemacht werden
kann.
da hast du Recht
Schöne Grüße
C.