Hallo,
immer mehr Jugendliche starten Ihren Weg ins Berufsleben mit einem Dualen Studium an einer BA. Wie sieht es bei denen eigentlich mit dem Kindergeld aus? Was können die alles geltend machen als Werbungskosten?
Ich hab hier mal ein Beispiel gemacht anhand dessen man ja mal vorgehen könnte.
BA Studenten haben ja ein eigenes Einkommen und müssen daher, wenn sie über die Kindergeldgrenze kommen, Werbungskosten geltend machen.
Gehen wir mal vom folgenden Beispiel aus. Demnach müsste ein BA Student der zum Beispiel in Heidenheim an der Brenz studiert, in München arbeitet und in NRW wohnt folgendes geltend machen können:
–> Umzüge aufgrund des dualen Studiums zwischen München und Heidenheim an der Brenz.
Umzugspauschale=561Euro
Muss der Student hierfür irgendwelche Belege haben? Oder reicht die Tatsache und Erklärung das ein Umzug aufgrund der wechselnden Standorte von statten geht?
Mittlerweile kann ein BA Student sicherlich auch Studiengebühren/Sonstige Aufwendungen im Studium geltend machen:
500Euro pro Semester + Verwaltungsgebühren der BA
Dienstreisen
Zur Berufsakademie muss der Student in unserem Beispiel immer nach Heidenheim an der Brenz.
Nehmen wir mal an, das der Student zwei mal im Monat nach Hause nach NRW fährt. Dann gilt die Dienstreise ja vom Heimatort, oder nicht?
Insgesamt also 6 Monate Theorie. Macht 12 Fahrten, wobei er nie länger als 3 Monate Theorie hat, sondern zwischendurch immer wieder 3 Monate Praxis in München. Andernfalls wäre es ja auch keine Dienstreise mehr.
Bsp. Rechnung: 12*503km*0,3Euro*2= 3620Euro
Es stimmt doch das er dann Hin-/und Rückfahrt berechnen darf oder?
Zimmer für Dienstreise(Miete für seine Wohnung am Studienort):
6*265Euro(Miete)= 1590Euro
Verpflegungsmehraufwand:
24Euro* 100Tage= 2400Euro
Im Punkt Verpflegungsmehraufwand wüsste ich nicht genau welchen Satz ein BA Student bekommt. Von einigen Seiten habe ich gehört, dass man 6Euro pro Tag bekommt, von anderen Seiten wiederum das man 24Euro bekommt, weil man 24std am Studienort weilt und dementsprechend abwesend von seiner eigentlichen Arbeitsstätte ist.
Pauschal kann auch ein BA Student immer die Kontoführungsgebühren geltend machen. Die Pauschale müsste bei 16Euro liegen, wenn ich mich nicht irre.
Kontoführungsgebühren: pauschal 16Euro
Während der Praxisphasen fährt ein BA Student, bei einer solch weiten Entfernung zur Heimat, nur zweimal im Monat von München nach Hause zu seinen Eltern. Kann er dies auch irgendwie geltend machen?
Schließlich werden ja auch noch Sozialabgaben vom Nettolohn abgezogen. Welche sind das? All die folgenden?:
Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung
Ich finde aufgrund der verschiedenen Einsatzorte von Theorie und Praxis und auch Elternhaus ist das ganze etwas kompliziert. Vielleicht kann man die oben noch zum Teil mir unklaren Dinge erläutern und ggfs. ergänzen.
Viele Dank im voraus, das Ihr Euch die Mühe macht meinen Wissenshorizont ein wenig zu erweitern
Lg
Florian