Werbungskosten/Kindergeld

Hallo,
immer mehr Jugendliche starten Ihren Weg ins Berufsleben mit einem Dualen Studium an einer BA. Wie sieht es bei denen eigentlich mit dem Kindergeld aus? Was können die alles geltend machen als Werbungskosten?
Ich hab hier mal ein Beispiel gemacht anhand dessen man ja mal vorgehen könnte.

BA Studenten haben ja ein eigenes Einkommen und müssen daher, wenn sie über die Kindergeldgrenze kommen, Werbungskosten geltend machen.
Gehen wir mal vom folgenden Beispiel aus. Demnach müsste ein BA Student der zum Beispiel in Heidenheim an der Brenz studiert, in München arbeitet und in NRW wohnt folgendes geltend machen können:

–> Umzüge aufgrund des dualen Studiums zwischen München und Heidenheim an der Brenz.
Umzugspauschale=561Euro
Muss der Student hierfür irgendwelche Belege haben? Oder reicht die Tatsache und Erklärung das ein Umzug aufgrund der wechselnden Standorte von statten geht?

Mittlerweile kann ein BA Student sicherlich auch Studiengebühren/Sonstige Aufwendungen im Studium geltend machen:
500Euro pro Semester + Verwaltungsgebühren der BA

Dienstreisen
Zur Berufsakademie muss der Student in unserem Beispiel immer nach Heidenheim an der Brenz.
Nehmen wir mal an, das der Student zwei mal im Monat nach Hause nach NRW fährt. Dann gilt die Dienstreise ja vom Heimatort, oder nicht?
Insgesamt also 6 Monate Theorie. Macht 12 Fahrten, wobei er nie länger als 3 Monate Theorie hat, sondern zwischendurch immer wieder 3 Monate Praxis in München. Andernfalls wäre es ja auch keine Dienstreise mehr.

Bsp. Rechnung: 12*503km*0,3Euro*2= 3620Euro

Es stimmt doch das er dann Hin-/und Rückfahrt berechnen darf oder?

Zimmer für Dienstreise(Miete für seine Wohnung am Studienort):
6*265Euro(Miete)= 1590Euro

Verpflegungsmehraufwand:
24Euro* 100Tage= 2400Euro

Im Punkt Verpflegungsmehraufwand wüsste ich nicht genau welchen Satz ein BA Student bekommt. Von einigen Seiten habe ich gehört, dass man 6Euro pro Tag bekommt, von anderen Seiten wiederum das man 24Euro bekommt, weil man 24std am Studienort weilt und dementsprechend abwesend von seiner eigentlichen Arbeitsstätte ist.

Pauschal kann auch ein BA Student immer die Kontoführungsgebühren geltend machen. Die Pauschale müsste bei 16Euro liegen, wenn ich mich nicht irre.
Kontoführungsgebühren: pauschal 16Euro

Während der Praxisphasen fährt ein BA Student, bei einer solch weiten Entfernung zur Heimat, nur zweimal im Monat von München nach Hause zu seinen Eltern. Kann er dies auch irgendwie geltend machen?

Schließlich werden ja auch noch Sozialabgaben vom Nettolohn abgezogen. Welche sind das? All die folgenden?:
Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung

Ich finde aufgrund der verschiedenen Einsatzorte von Theorie und Praxis und auch Elternhaus ist das ganze etwas kompliziert. Vielleicht kann man die oben noch zum Teil mir unklaren Dinge erläutern und ggfs. ergänzen.
Viele Dank im voraus, das Ihr Euch die Mühe macht meinen Wissenshorizont ein wenig zu erweitern :smile:

Lg
Florian

Schließlich werden ja auch noch Sozialabgaben vom Nettolohn
abgezogen.

Nein, der Nettolohn ist schon nach Abzug der Sozialabgaben.

Welche sind das? All die folgenden?:
Krankenversicherung, Rentenversicherung,
Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung

Genau.

Ich finde aufgrund der verschiedenen Einsatzorte von Theorie
und Praxis und auch Elternhaus ist das ganze etwas
kompliziert. Vielleicht kann man die oben noch zum Teil mir
unklaren Dinge erläutern und ggfs. ergänzen.
Viele Dank im voraus, das Ihr Euch die Mühe macht meinen
Wissenshorizont ein wenig zu erweitern :smile:

Na ich will´s mal versuchen. Also angenommen, der Student wohnt noch zu Hause bei seinen Eltern. Studienort ist Bergheim und die Praxisphasen finden in München statt.
Am wichtigsten wäre erstmal die Frage, ob der Student nach Abzug von Sozialabgaben vielleicht schon so wenig verdienen würde, dass noch Kindergeldanspruch bestünde. Dann könnten die Ausbildungskosten auch noch bei den Eltern abgesetzt werden. Das wäre sicher effektiver, da die Steuerbelastung beim Student wohl eh sehr niedrig bis Null wäre.

Ansonsten würde es komplizierter, da seit 2004 Kosten für das Erststudium lediglich bis max. 4.000€ als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
Ob überhaupt Verpflegungsmehraufwendungen gelten gemacht werden können, würde ich eher bezweifeln. Diese könnten nur im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden. Da der Student jedoch zu Hause bei seinen Eltern wohnt, hat er keinen eigenen Hausstand und somit auch unmöglich einen doppelten. Für die Heimfahrten gilt das gleiche.
Am besten ist es jedoch, man versucht nicht eine Lage zu konstruieren, um möglichst alle „Vergünstigungen“ geltend zu machen, sondern versucht, die Sache möglichst kostengünstig zu gestalten und dann zu schauen, was geltend gemacht werden kann.

Lg
Florian

MfG

Ausbildungsdienstverhältnis
Hi,

Am wichtigsten wäre erstmal die Frage, ob der Student nach
Abzug von Sozialabgaben vielleicht schon so wenig verdienen
würde, dass noch Kindergeldanspruch bestünde. Dann könnten die
Ausbildungskosten auch noch bei den Eltern abgesetzt werden.

und an welchen § des Einkommensteuergesetzes hast du da gedacht?

Ansonsten würde es komplizierter, da seit 2004 Kosten für das
Erststudium lediglich bis max. 4.000€ als Sonderausgaben
geltend gemacht werden können.

Da stimmt, passt nur nicht zum vorliegenden Fall. Hier heißt das Stichwort Ausbildungsdienstverhältnis und da werden die Aufwendungen für das Studium als Werbungskosten anerkannt.
/t/est-1-werbungskosten-duales-studium-2-zinsen/3516158

Ob überhaupt Verpflegungsmehraufwendungen gelten gemacht
werden können, würde ich eher bezweifeln. Diese könnten nur im
Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht
werden. Da der Student jedoch zu Hause bei seinen Eltern
wohnt, hat er keinen eigenen Hausstand und somit auch
unmöglich einen doppelten. Für die Heimfahrten gilt das
gleiche.

das stimmt wiederum

Am besten ist es jedoch, man versucht nicht eine Lage zu
konstruieren, um möglichst alle „Vergünstigungen“ geltend zu
machen, sondern versucht, die Sache möglichst kostengünstig zu
gestalten und dann zu schauen, was geltend gemacht werden
kann.

da hast du Recht

Schöne Grüße
C.