Widerspruch Nebenkostenabrechnung

Wer kann mir verbindlich sagen, wie lange ein Mieter nach einem Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung, Zeit hat, diese zu bezahlen ?Mieter hat einen Prüfer beauftragt !

Die Fälligkeit der Nachforderung setzt den Zugang einer Formell Ordnungsgemäßen Abrechnung voraus. Selbst wenn die Nebenkostenabrechnung falsch ist tritt die Fälligkeit ein. Dem Mieter steht jedoch in solchen Fällen ein Anspruch auf Neuberechnung zu. Bis zum Zugang einer Überarbeiteten Abrechnung hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht und kommt damit mangels verschulden seinerseits nicht in Verzug.
Wenn der Mieter innerhalb von 4 Wochen dem Vermieter angekündigt hat in Widerspruch bei der Betriebskostenabrechnung zu gehen,hat der Mieter 12 Monate Zeit ein begründeten Widerspruch zu Formulieren und beim Vermieter einzureichen.Dies setzt aber nicht die Fälligkeit außer Kraft.
Eigentlich muss der Mieter innerhalb der Vorgegebenen Frist, die in der Abrechnung dokumentiert sein muss, bezahlen.
Er hat jedoch die Möglichkeit unter Vorbehalt zu Zahlen oder der bitte um Aussetzung des Vollzuges.

Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de

Die Frage ist konkret nicht zu beantworten, da ein Widerspruch zu der Nebenkostenabrechnung erfolgt ist und ein Prüfer seitens des Mieters beauftragt wurde, die Abrechnung zu prüfen.
Gemäß BGB § 203 tritt bei schwebenden Verhandlungen in Bezug auf den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände die Hemmung der Verjährung ein. Die Hemmung gilt bis der eine oder andere Teil die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Bricht der Vermieter nun die Verhandlungen ab bzw. besteht auf der Zahlung der seiner Meinung nach richtigen Abrechnung, so kann eine Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung geleistet werden oder aber der Vermieter beschreitet den gerichtlichen Weg.
Stellt sich der Widerspruch in der Form als berechtigt heraus, als das sich die Abrechnung als formell nicht richtig erweist, so ist eine sich aus dieser Abrechnung ergebende Forderung nicht zu leisten.
Somit kann eine Zahlung auf diese Abrechnung durchaus nicht erfolgen müssen, denn es muss erst eine korrigierte Abrechnung erstellt werden.
Erst die korrekt gestellte Forderung kann im Prinzip die Fälligkeit der Zahlung nach sich ziehen und eine gerichtlich einklagbare Forderung unter Einhaltung der zugrundezulegenden Fristen darstellen.
Stellt sich die Nebenkostenaberechnung als korrekt heraus, so ist sie umgehend nach Prüfung zu zahlen.
Wird jedoch auf eine Forderung nach einer korrigierten Abrechnung keine korrigierte Abrechnung erstellt, so kann durchaus auch seitens des Mieters ein Einbehalt der monatlich vereinbarten Vorauszahlungen auf die Nebenkosten erfolgen.

Wie oben erwähnt, ist BGB § 203 in diesem momentanten Zustand maßgeblich anwendbar. Weitere Vorgehensweisen ergeben sich aus den nachfolgenden Handlungen oder Resultaten der einen oder anderen Seite.

Freundliche Grüße,

Hallo selitobi,

ganz wunderbar hat auf eine sinngemäße Frage hier im Forum rudi geantwortet.
Bitte erst suchen, dann fragen!

/t/betriebskostenabrechnung-widerspruch-zahlungsfris…

Gruß
Mary

Hallo,

sorry, da kenn ich jetzt auf Anhieb keine Frist.

Vielleicht mal googeln oder einen RA fragen.

Viele Grüße
Stefan_1962

Wer kann mir verbindlich sagen, wie lange ein Mieter nach
einem Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung, Zeit hat,
diese zu bezahlen ?Mieter hat einen Prüfer beauftragt !