Hallo zusammen. Seit März wohnen wir in einem Mehrfamilienhaus mit nur einer Wasseruhr, was wir zufällig erfuhren. Weder steht davon etwas im Mietvertrag noch wurde uns das durch die Vermieterin gesagt. Naja, das ist ja erst einmal nichts Schlimmes. Nun frage ich mich allerdings, wie der Verbrauch berechnet wird. Ist es wirklich so, dass, wenn beispielsweise 600€ nachgezahlt werden müssten, es auf alle Mieter verteilt wird? Das wäre mucho kacki denn Nachbar hat einen riesigen Pool aufgestellt in den er alle drei Tage neues Wasser lässt, da er weder eine Pumpe hat noch Chlor ins Wasser gibt. Der Umkehrschluss wäre ja auch, dass man auf den eigenen Wasserbrauch achten kann wie man lustig ist, wenn Nachbar aber einen Waschzwang hat und darum 10x täglich duscht, zahle ich für ihn quasi mit?
Das kann der VM nach Köpfen oder Wohnfläche berechnen und ausserdem kann der VM dem Nachbarn die Aufstellung des Pools verbieten. Die Nachzahlung einfach auf alle Wohnungen umlegen geht allerdings nicht. ramses90
Hallo!
Natürlich zahlst du dann mit. Was dachtest du ?
Ohne Wasseruhr teilt man die Gesamtkosten durch einen Faktor, den man im Vertrag vereinbart. Ist nichts vereinbart gilt die Wohnfläche.
Große Wohnung = viel Anteil an den Gesamtkosten, kleine Wohnung = weniger Anteil an den Kosten.
Es muss nicht gerecht sein, es muss nur nachvollziehbar und einfach sein.
Man darf auch nach Personenzahl abrechnen (aufwändiger, besonders wenn sich die Zahl dauernd ändert !), man darf auch einfach nach Anzahl der Wohnungen verteilen.
3 Wohnungen im Haus = alles durch 3 teilen.
Was nicht sein darf, jemand nutzt Wasser für Sonderzwecke, wie Füllen eines Gartenpools, den gar nicht alle Bewohner nutzen dürfen. Das sollte man mit dem Vermieter besprechen, wie das abgerechnet wird. Es wäre in meinen Augen missbräuchlich, wenn man diese vermutlich sehr hohen Kosten (die ja auch die meist noch teureren Abwasserkosten enthalten !) abweichend dem Verursacher auferlegt.
Z. B. mit eine Garten-Zwischenuhr
Laut Gesetz müssen aber Wasseruhren eingebaut werden, es gibt nur wenig Ausnahmen.
Gibt’s denn für Heizkosten eine verbrauchsabhängige Abrechnung ? Hat es an den Heizkörpern Messgeräte dran ?
MfG
duck313
Sorry, ich kenne das nicht, ich hatte bisher immer eine Wohnung mit eigenem Wasserzähler und da war die Abrechnung immer logisch.
Geheizt wird mit Strom (Nachtspeicher) und die Kosten dafür sind nicht in den Nebenkosten enthalten sondern laufen über den Stromanbieter.
Die Frage die sich mir stellt (sorry, vermutlich ist das vollkommen blöd, aber ich habe da wirklich null Ahnung von) was hat der Wasserverbrauch mit der Wohnungsgröße zu tun? Der richtet sich ja eher nach der Personenzahl. Oder denke ich total falsch? Wir haben die größte Wohnung und müssten auch den Löwenanteil nachzahlen? Ich ziehe wieder aus!
Die Wohnungsgröße ist der 1. Verteilmaßstab nach dem Gesetz.
ich habe doch gesagt, es muss nicht gerecht sein, es muss einfach und nachvollziehbar sein. Man darf auch nach Personenzahl verteilen, nur muss das vorher feststehen (Vertrag).
Beides hat Vor-und Nachteile. Es ist doch sowieso ein Hilfsmaßstab.
Gerecht sind nur Wasseruhren.
Nach Wohnungsgröße werden doch auch Heizkosten verteilt, mindestens Anteile, 30 % nach Fläche, 70 % nach gemessenem verbrauch oder max. 50 zu 50.
Sei froh, das Du Stromheizung hast, da zahlst Du nur den eigenen Verbrauch- dafür ist diese Heizart aber auch die teuerste !.
Jesses… Ich danke dir für die ausführliche und, sogar für mich, im Grundsatz gut verständliche Antwort.
Altes Sprichwort: „Unwissenheit schützt vor Zahlung nicht.“
Darum geht es ja überhaupt nicht Gandralf. Nirgendwo steht, dass ich nicht zahlen will. Ich habe mich lediglich erkundigt, weil mir diese Situation unbekannt ist. Und für so etwas ist diese Plattform schließlich da. Und wie ja zu lesen ist, muss ich NICHT für die Befüllung des nachbarlichen Pools mit bezahlen. Da sind solch unpassende Kommentare recht überflüssig. Außerdem ist dein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen und somit auch… naja
Sow eit mir bekannt ist, ist das je nach Landesbauordnung anders. In den meisten Ländern müssen Wasseruhren bei Neubau eingebaut werden. Bei Bestandsbauten gibt es keine oder höchstens kaum Nachrüstpflichten
Ja, soviel habe ich auch rausbekommen. Neubauten müssen das haben, sonst nicht. Wir werden uns in den nächsten Tagen zusammensetzen (alle Mieter) und dann ggf. gemeinsam den Einbau von separaten Wasseruhren erbitten, wahlweise auf eigene Kosten einbauen lassen, da alle mit dieser Situation unzufrieden sind.
Auch ncit ganz richtig, in manchen Bundesländern muss das Sein (glaube Hamburg zum Beispiel) andere Länder nur wenn es nicht unverhältnissmäßig ist (Was immer das sein Mag) und dann gitb es noch wenige Länder in den Nicht nachgerüstet werden muss.
Vorsicht an der Bahnsteigkante: Die Nachrüstung kann extrem ins Geld gehen, je nachdem wie die Versorgung im Haus bislang aufgebaut ist. Ein von vorne herein so modern von vorne herein als Mehrparteienhaus gebautes Haus, bei dem jede Wohnung einen zentralen Wasseranschluss hat, von dem aus dann alle Räume versorgt werden, ist nicht selbstverständlich. Hängen Wohnungen an mehreren Versorgungssträngen, bräuchte es pro Strang eine eigene Messstelle, bzw. müsste man erst einmal die ganze Versorgung umbauen. Das geht alles ziemlich ins Geld.
Dagegen können kleinere Abweichungen zwischen tatsächlichem Verbrauch und Zuschreibung nach einem der anerkannten Verteilschlüssel über Jahrzehnte unter dem Strich deutlich günstiger sein.
Ich bezog das jetzt auf uns hier in NRW.
Hach, ist das alles kompliziert.
Ja, darum setzen wir uns gemeinsam hin, alle zusammen inkl. Vermieter.