Wie ist das mit dem Blinken auf der BAB ?

Werte Kundige des Verkehrsrechts,
ist jemand vielleicht so nett und erklärt mir bitte, welchen Charakter
das Linksblinken (zum Ausscheren und Überholen) auf der Autobahn hat ?
Muss der, der ausschert, warten, bis links frei ist und darf dann erst
blinken und ausscheren oder kann er lustig drauflosblinken, selbst wenn links alles zu ist und der nächste, der links fährt, muss ihn dann
ausscheren lassen ? Oder kurz: Ist das Blinken nur eine Absichtserklärung, wenn dem Ausscheren ohnehin nichts im Wege steht oder hat das Blinken Aufforderungscharakter an die linke Spur, jetztament Platz zu machen, damit der Rechtsfahrer endlich auch dorthin
kommt, wo er hin will ?

Hoffe, ich konnte mich verständlich machen ?

Dankeschön.
Gruß
Günther

Hi,

die Reihenfolge ist.

  1. Lücke abwarten die groß genug ist.
  2. Schauen ob alles frei ist
  3. Blinken
  4. Spurwechsel

Blinken zeigt nur den Fahrtrichtungswechsel an, gibt keine Rechte.

Q-Gruß

Manche machen’s, manche nicht!
Jetzt mal ernsthaft: Warst Du bei einer Fahrschule? Blinken muss man, sobald man die Absicht hat, den Fahrstreifen zu wechseln.

Na, schönen Dank auch.
Freilich war ich in der Fahrschule. Ich habe sogar dafür bezahlt.
Und zu meiner Zeit (Das war vor 35 Jahren) - so habe ich das in Erinnerung - hat man eine Lücke abgewartet, den Blinker d a n n
gesetzt und ist dann raus.
Meine Frage hier im Forum erfolgte deswegen, weil in letzter Zeit
nach meiner Wahrnehmung immer mehr Hampel unterwegs sind, die links
drauflosblinken, wann es ihnen gerade durch das Hirn fährt, so dass
zumindest bei mir, wenn ich links fahre, der Blutdruck steigt in der
Erwartung, der Rechtsfahrer habe nicht gesehen, dass links zu ist.
Die Häufigkeit solcher Könner hat bei mir die Frage ausgelöst, ob der Gesetzgeber mittlerweile dem praktischen Schwachsinn nachgegeben hat
und hier eine Rechtsänderung erfolgte.
Wenn ich Dir glaube, bin offensichtlich ich der Depp. Glaube ich dem
anderen Ratgeber hier im Forum, so hat sich an der Rechtslage nichts
geändert. Und die Ich-blinke-vorsichtshalber-schon-mal-drauf-los-Leute
sind die Deppen.
Vielleicht äußert sich ja noch ein Dritter und ich folge dann der Mehrheit.
Gruß
Günther

Danke für die Antwort. Schön wäre es, wenn sie richtig ist.
Vielleicht gibts ja auch noch eine Antwort von anderer Seite.
So dass ich einer Mehrheit folgen kann.
Die hoffentlich richtig liegt.

Gruß
Günther

Na, schönen Dank auch.

Man hilft doch, wo man kann.

Und zu meiner Zeit (Das war vor 35 Jahren) - so habe ich das
in Erinnerung - hat man eine Lücke abgewartet, den Blinker d a
n n
gesetzt und ist dann raus.

Kann es sein, dass Du in den Niederlanden in der Fahrschule warst? Dort wird das nämlich seit eh und je praktiziert, wobei das mit „Lücke abwarten“ gerne auch mal ausgelassen wird. Hier ist es aber schon immer so gewesen, dass man blinken muss, sobald man die Absicht hat, den Fahrstreifen zu wechseln. Das ist das, was im Gesetz steht - siehe die Antwort von „Zufallstäter“. Nach dem Blinken kommt dann ein erneuter Spiegel- und Schulterblick.

Meine Frage hier im Forum erfolgte deswegen, weil in letzter
Zeit
nach meiner Wahrnehmung immer mehr Hampel unterwegs sind, die
links
drauflosblinken, wann es ihnen gerade durch das Hirn fährt, so
dass
zumindest bei mir, wenn ich links fahre, der Blutdruck steigt
in der
Erwartung, der Rechtsfahrer habe nicht gesehen, dass links zu
ist.

Das wird wohl der Tribut sein, den wir der Europäischen Einigung zollen müssen, weil wir - s. o. - wissen, dass es Leute gibt, die unmittelbar nach dem Blinken ausscheren. Es gibt aber auch nicht wenige, die lassen sogar das mit dem Blinken weg. Sollten wir deswegen die Überholspur vorsichtshalber gleich meiden?

Die Häufigkeit solcher Könner hat bei mir die Frage ausgelöst,
ob der Gesetzgeber mittlerweile dem praktischen Schwachsinn
nachgegeben hat
und hier eine Rechtsänderung erfolgte.

Wie gesagt, eine Rechtsänderung nicht. Eine Änderung in der Praxis wohl eher, was vielleicht auch mit dem verstärkten Aufkommen von Fahrzeugen zu tun hat, die schneller als 200 km/h fahren können, davon gab es zu Deiner Zeit noch nicht so viele auf den Straßen. Ich als Freund kleiner Autos wäre wohl längst von irgendeinem BMW-Fahrer ins Jenseits befördert worden, würde ich meine Spurwechsel nicht rechtzeitig und deutlich ankündigen.

Glaube
ich dem
anderen Ratgeber hier im Forum, so hat sich an der Rechtslage
nichts
geändert.

Glaub mal dem „Zufallstäter“. Dem „q-treibaer“ kannst Du acuh gleuben, ich finde gar nciht mal, dass er etwas Konträres zu meiner POsition geschrieben hat. Aber gut, das habe ich bei dem Fahrrad-Überhol-Thread auch geglaubt, er ist aber der Überzeugung, etwas anderes zu meinen als ich.

Kann es sein, dass Du in den Niederlanden in der Fahrschule
warst? Dort wird das nämlich seit eh und je praktiziert, wobei
das mit „Lücke abwarten“ gerne auch mal ausgelassen wird.

Hi,

will ja nicht mosern,

um mal StVO § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge zu bemühen
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Hier
ist es aber schon immer so gewesen, dass man blinken muss,
sobald man die Absicht hat, den Fahrstreifen zu wechseln. Das
ist das, was im Gesetz steht -

Was im Gesetz steht habe ich oben zitiert. Da steht nichts von Absicht. Folglich kann ich nur blinken und wechseln wenn es der Verkehr zulässt, Absicht alleine reicht nicht, es sei denn, es soll als Bitte verstanden werden von anderen herein gelassen zu werden.

Q-Gruß

Kann es sein, dass Du in den Niederlanden in der Fahrschule
warst? Dort wird das nämlich seit eh und je praktiziert, wobei
das mit „Lücke abwarten“ gerne auch mal ausgelassen wird. Hier
ist es aber schon immer so gewesen, dass man blinken muss,
sobald man die Absicht hat, den Fahrstreifen zu wechseln. Das
ist das, was im Gesetz steht - siehe die Antwort von
„Zufallstäter“. Nach dem Blinken kommt dann ein erneuter
Spiegel- und Schulterblick.

Hm… also mir wurde speziell bei Autobahnfahrten in der Fahrschule auf meine Nachfrage hin gesagt, daß ich auch während der Prüfung keinen Schulterblick mehr machen muß und sich auf die Spiegel verlassen kann, weil es bei den z.T. hohen Geschwindigkeiten auf Autobahnen von der Verkehrssicherheit nicht mehr vertretbar wäre, sein Augenmerk auch nur kurz nach hinten zu verlagern.
Aber wie das nun heute REAL gemacht wird, interessiert mich nicht, ich fühle mich einfach besser, wenn ich zumindest noch mal zur Seite gucke, ob da noch so ein Tiefflieger zur Abwechslung mal bei „nur“ 180 km/h neben mir rumtrödelt. Und meine Fahrpraxis sagt mir einfach, daß es bisher immer gut war, die halbe Sekunde dafür zu investieren. Ich hätte sonst schon so einige auf der linken Spur angebumst.