Abgesehen davon, dass das hier eigentlich off topic ist und ich mit „praktisch“ eine Einschränkung vorgenommen habe, die du geflissentlich überlesen hast: Inwiefern liegt da eine Instrumentaliserung vor? Alle Indizien deuteten auf ein rassistisches Motiv hin, und die Polizeiarbeit war katastrophal.
Übrigens: Das Verbrechen ist bislang noch ungeklärt, denn das Urteil gegen den mutmaßlichen Täter wurde aufgehoben.
Habe ich behauptet, dass jemand behauptet hätte, es wäre ein Kavaliersdelikt? Ich habe mir lediglich erlaubt, darauf hinzuweisen, dass es eben keines ist.
Noch so eine Verschwörungstheorie aus einem gewissen Milieu.
Richterin Wiegand kritisierte in diesem Zusammenhang das „Schubladendenken“ eines Teils der Öffentlichkeit. Zudem wies sie die Kritik an der Polizei, diese habe ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß ausgeführt, entschieden zurück. „Die Polizei hat von Anfang an alles richtig gemacht“, betonte die Richterin. Die Stichverletzungen hätten am Tatort nicht gesehen werden können. Zunächst hatte es geheißen, es gebe bei dem Toten keine Anhaltspunkte für eine Fremdeinwirkung. Eine Obduktion ergab jedoch, dass Khaled B. durch mehrere Messerstiche starb.
Keine Tötung, aber als Messer-Macho-Tat als Urteil gerade aktuell:
In einem Supermarkt hatten zunächst der 14-Jährige und sein ein Jahr jüngerer Cousin eine Rauferei. Die 24-jährige, später angegriffene Frau wies die beiden Jungen darauf hin, dass sie sich benehmen sollten, zumal sich auch andere Kunden gestört fühlten. Daraufhin holten die Jungen der Anklage zufolge den 17 Jahre alten Bruder und schlugen dem Lebensgefährten der Frau zu dritt mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Der 17-Jährige soll der Frau dann in den Bauch gestochen haben, als sie versuchte, den 14-Jährigen wegzuzerren. Anschließend soll er noch versucht haben, den Freund zu attackieren, der aber ausweichen konnte.
Frau erlitt lebensgefährliche Verletzungen
Die junge Frau erlitt bei dem Angriff .lebensgefährliche Verletzungen und lag anschließend tagelang im Koma. Der Messerstich verletzte Leber, Magen, Bauchspeicheldrüse, Niere und Darm. Ihrem Anwalt zufolge leidet sie auch psychisch unter den Folgen der Tat.
Zu einer Ausweisung des verurteilten Haupttäters in seine Heimat kommt es nicht automatisch. Die Behörden müssen zwischen dem Bleibeinteresse des möglicherweise gut integrierten Ausländers und dem Ausweisungsinteresse des Staates abwägen. Bei nach Jugendstrafrecht verurteilten Tätern entscheidet darüber später ein Jugendrichter.
6 jahre Haft der eine und der andere „eiapopeia“ vom Jugendrichter.
Guß
rakete
Nein, diese Sicht entspricht der Rechtslage - so wird beispielsweise oft bereits bei der Anklage, auf jeden Fall aber beim Urteil berücksichtigt, ob eine Tötung aus Notwehr, versehentlich, im Affekt oder aus niederen Motiven begangen wurde. Zu den niederen Motiven gehören übrigens auch rassistische Überlegenheitsgefühle.
Du solltest vielleicht bei Gelegenheit überprüfen, wie du es mit dem Rechtsstaat hältst und ob du dich noch auf dem Boden des Grundgesetzes befindest.
Mittlerweile sieht es ja nun so aus, daß das Opfer definitiv schwer herzkrank war und die „Augenzeugin“, die von Tritten gegen den Kopf gesprochen hatte, es sich anders überlegt hat…