(2) Auslandsreisen, bei denen die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland bereits
vor dem Tag des Versicherungsbeginns erfolgte, sind vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen.
Warum zahlst nicht einfach die paar Euro?? Besser wird das nicht werden. Ob die KV später bezahlt ist eine ganz andere Frage, guck erst mal dass es nicht ständig noch teurer wird. Sind ja noch sehr bescheidene Beträge.
Was völlig unüblich ist. Eine Auslandsreisekrankenversicherung zahlt man mit Einmalbeitrag. Wobei du allerdings auch das Beginndatum hättest ändern müssen und zwar auf den 14.06.2016.
Das einfachste wäre doch die Kosten für das Krankenhaus selbst zu übernehmen.
Leider schreibst du auch nichts über den Grund des Krankenhausaufenthalts deiner Ehefrau.
Denn gemäß den Versicherungsbedingungen der Auslandsreisekrankenversicherung, werden nur Notfälle bzw. Unfälle bezahlt. Ein Blick in die Vertragsbedingungen hilft meist.
Könnte also auch sein, dass dieser Krankenhausaufenthalt deiner Ehefrau überhaupt nicht über die Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt ist.