Hallo,
Im übrigen gibt es hier in vielen Brettern FAQ-Listen. Darin
ist u.a. dieser Eintrag zu finden: FAQ:2936aber: Eine (klassische) Überweisung ohne Quellkonto gibt es
nicht, genauso wenig wie eine Überweisung ohne Zielkonto
da der Beitrag ohnehin eher Buchstaben in grober Schüttung enthielt als eine verständliche Beschreibung des Sachverhaltes nebst eindeutiger Frage, bin ich auf das Detail gar nicht eingegangen - zumal der Gesetzgeber nicht zwischen Überweisung und Einzahlung per Zahlschein unterscheidet, sondern nur Zahlungsaufträge bzw. -vorgänge kennt und dafür somit eine einheitliche Frist vorgibt.
Gruß
C.