Haushaltsversicherung?
Hallo!
Bist du sicher, dass du nicht irgendeine Haushaltsversicherung oder so hast, wo eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert ist?
Gruß
Tom
Haushaltsversicherung?
Hallo!
Bist du sicher, dass du nicht irgendeine Haushaltsversicherung oder so hast, wo eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert ist?
Gruß
Tom
Hallo Tom
KEINE VERSICHERUNG VORHANDEN …nun leider
die Einzige wurde aufgegeben als die frech wurden (O:
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Hallo!
Ich denke das am Sinnvollsten wär wenn der Halter seine
angeblichen neu Schäden beweisen muss .
Muss er sowieso, jeder der etwas behauptet, muss die Behauptung beweisen.
Würde man nun auf das
Rechtsanwaltschreiben nicht reagieren nehme man den Vorwurf
doch stillschweigen hin ?
Stillschweigen ist nicht verboten.
Schreibe man nun dem
Rechtsanwalt könnte man sich je nach dem selbst oder das Kind
belasten ?
Genauso ist es. Deshalb würde ich dir raten, einen Anwalt aufzusuchen und diesen das Schreiben beantworten zu lassen.
Wenn du unbedingt selbst schreiben willst, dann äußere dich nicht inhaltlich, sondern schreibe nur, dass die Behauptungen unrichtig sind und ein Anspruch weder dem Grunde noch der Höhe nach besteht. Dann wirst du sehen was passiert, entweder nichts oder dein Gegner klagt dich - spätestens dann wirst du sowieso einen Anwalt brauchen.
Es ist übrigens leichtsinnig, ohne Privathaftpflichtversicherung unterwegs zu sein (wie man sieht) - ich denke, du solltest dich wieder um eine solche Versicherung kümmern.
Gruß´
Tom
Hallo,
das ist mal wieder ein interessantes Schreiben. Bei so planlosen Anwälten würde ich persönlich erst reagieren, wenn es sein muß.
Dadurch zieht sich die Sache und dem Anspruchsteller entstehen immer höhere Kosten. Gut möglich, daß er aufgibt.
In keinem Fall etwas einräumen.
Joker.
P.S.: „Hochachtungsvoll“ ??? 
Habbe isch grad gefunden BuB zerkratzt Auto
Bub zerkratzt Auto - Gericht: Eltern müssen nicht zahlen
München (dpa/lby) - Eltern haften nicht jederzeit für alles, was ihre Kinder anstellen. In zwei Instanzen wiesen Münchner Gerichte die Klage eine Autobesitzers ab, dessen Wagen von einem Achtjährigen Buben zerkratzt worden war. Der Vater des Buben müsse nicht zahlen, da eine Aufsichtspflichtverletzung in diesem Falle nicht in Betracht komme, urteilte das Amtsgericht München in einem Urteil, welches das Landgericht bestätigte (Az: 155 C 26544/03 und Az: 6 S 578/04).
Der Bub und seine Freunde waren kurz nach der Tat im März 2003 von der Tochter des Autobesitzers angesprochen worden und hatten sofort zugegeben, das Auto zerkratzt zu haben. Der Autobesitzer setzte sich daraufhin mit den Eltern des Buben in Verbindung, die eine Ratenzahlung für den später von einem Sachverständigen auf mehr als 3000 Euro bezifferten Schaden anboten. Dies lehnte der Autobesitzer jedoch ab.
Das Gericht entschied, das Zerkratzen eines Autos sei ein eher ungewöhnliches Verhalten für einen Achtjährigen. Da der Bub bisher nicht in ähnlicher Weise aufgefallen sei, hätten die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Ein Schuldanerkenntnis des Vaters gebe es nicht, der Bub sei nicht strafmündig. Im übrigen habe der Autobesitzer die von dem Beklagten angebotene Lösung einer Ratenzahlung abgelehnt
Hallo Tom,
hat mich jetzt wirklich interessiert. Wenigstens hier was zum Mahnbescheid:
es gibt eine Reichsgerichtsentscheidung, wonach allenfalls ein Prozessbetrug i.w.S. dann möglich ist, wenn der Täter es darauf anlegt, einem Rechtsunkundigen durch den Mahnbescheid die gerichtliche Anerkennung seiner Forderung vorzutäuschen. RG65, 33
Aber dazu müsste man das Urteil lesen, um sagen zu können, ob auch heute noch so entschieden werden könnte
Gruß
Peter
Mit einer zivilrechtlichen Klage kann jeder doch eigentlich
immer „drohen“?Ich muss ganz ehrlich sagen, auswendig weiß ich das nicht. Ich
glaube aber schon, dass man sich unter bestimmten
Voraussetzungen auch mit der Androhung einer Zivilklage
strafbar machen könnte.Gruß
Tom
Interessante Seite zum Thema / DANKE (O:
Hallo
Also ersteinmal muss ich ja sagen , das ich mit soooooovielen brauchbaren Anregungen nicht gerechnet habe .Wer bezahlt nun das von mir verursachte riesen Loch in der Decke *gg*
Lieben riesen Dank
Natürlich habe ich auch noch bis in die früh gegooglt und siehe da es gibt eine Seite die ebenfalls viele Fragen beantwortet
http://www.rechtslexikon-online.de/index_A.html
Wie man was schreiben könnte steht dort natürlich nicht
Schön das es dafür dieses Forum gibt .Is ja auch viel persönlicher
Solange ich die immer mehr pikant werdene Sache selbst in die Hand nehmen kann werde ich keinen Rechtsanwalt beauftragen .
Wäre ja auch viel zu langweilig (O:
Wie ich mich nun entschieden habe und vorallem wie die Sache ausgegangen ist teile ich natürlich mit
Alles Liebe Tochter und Tina
Hi
Schreiben an den Anwalt
Sehr gehrter Herr …
Ihr Schreiben vom … nahm ich mit befremden zur Kenntnis.
Den von Ihnen bzw. Ihrem Mandanten gemachten Vorwurf weise ich als Gegenstandslos zurück.
Mein Sohn hat weder sein noch ein anderes Fahrzeug beschädigt.
Hochachtungsvoll
dein servus
wenn nochmal was kommt, dann geh einfach auch zum Anwalt, hast doch ne Rechtsschutz - oder nicht?
kannst weitere Schreiben auch einfach ignorieren - hat rechtlich gesehen keine Relevanz. erst wenn durch Klageeinreichung vom Gericht was kommt mußt Du dann wieder aktiv werden.
schick mir dann ne mail.
Gruß Richy
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
KEINE VERSICHERUNG VORHANDEN …nun leider
die Einzige wurde aufgegeben als die frech wurden (O:
Ich habe heute noch eine Privathaftpflicht, denn ich war als Kind sehr aktiv
))
gruß
dennis
Hallo!
Ich habe heute noch eine Privathaftpflicht, denn ich war als
Kind sehr aktiv))
und heute ??? (O: