Hallo,
gibt es für diese Fragestellung weitere Erläuterungen?
Das Zuwanderungsgesetz ist ein Artikelgesetz und besteht aus Änderungen (Ergänzungen und Streichungen). Deshalb ist es nur in Verbindung mit den jeweiligen anderen Gesetzen (Aufenthaltsgesetz, Asylverfahrensgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Beschäftigungsverfahrensverordnung usw.) wirksam.
Anstelle einer umfassenden Kodifikation (wie z.B. das BGB oder SGB) hat der Gesetzgeber sich entschieden, es bei den Einzelgesetzen im wesentlichen zu belassen, nur das Ausländergesetz durch ein Aufenthaltsgesetz komplett zu ersetzen.
Warum macht der Gesetzgeber das?
Wenn ein es um ein solches Artikelgesetz geht, können im Laufe des Verfahrens Teile des Gesetzes herausgenommen oder Teile hinzugefügt werden, während bei einer Kodifikation das nicht so einfach ist. Bei einem sehr strittigen Inhalt oder einem mit heißer Nadel gestrickten Entwurf kann ein Artikelgesetz von Vorteil sein.
VG
EK