Wieso ist die Bundesregierung gegen Nachhaltigkeit?

Es gibt also keine Privatpersonen, die davon abgeschreckt werden könten, alles klar…

Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass andere Menschen auf ähnlich seltsame Gedanken kommen wie Du, aber das ist eine sehr überschaubare Zahl. Wenn Du Dich mit dem Thema befasst hättest, bevor Du Dir Deine Meinung gebildet hast (was Du nie tust, ich weiß), dann wüsstest Du, dass sich eher zu wenig als zu viele Menschen Gedanken über die steuerlichen Aspekte bei Privatverkäufen machen, was ja auch genau der Grund dafür ist, dass es nun diese Kontrollmitteilungen gibt.

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Wie groß schätzt du die Wahrscheinlichkeit dass Otto-Normalverbraucher beimVerkauf **gebrauchter Bücher ** (!) auf einen Gewinn von mehr als 2000€ kommt?

Du hast noch nie Bücher verkauft, oder?!

Genau das ist der Punkt: Ich findes es völlig legitim, dass das Finanzamt von Privatverkäufern erfährt die mehr als 2000 Euro Umsatz pro Jahr generieren - aber wozu die 30 Verkäufe, die wahrscheinlich nur ein paar Euro Umsatz generieren?

:roll_eyes: hast du eigentlich einen Zwilling?

Servus,

wenn Mr. Hui Peng 30 „smarte“ Fernseh-Wände verkauft, ist der Umsatz ein bisselchen höher als ein paar Euro.

Die Zahl von 30 Verkäufen könnte genauso gut 20 oder 50 heißen - sie ist ein Raster, um Hinweise auf gewerblich tätige Verkäufer, die sich als Privatpersonen gerieren, zu bekommen. Und nur um diese geht es bei der ganzen Melderei.

Seltsam, dass es so wenige Leute gibt, die Angst bekommen, wenn ein Brief vom Finanzamt in Gestalt ihres ESt-Bescheids im Briefkasten liegt. Die Anschreiben, mit denen Leute gebeten werden, zum Inhalt vorliegender Kontrollmitteilungen Stellung zu nehmen, sehen fast gleich aus - warum sollte man vor denen Angst haben?

Schöne Grüße

MM

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Machen wir uns doch nichts vor: Wenn es 50 oder hundert wären, würde Dich das doch auch nicht davon abhalten erst mal wieder Skandal zu schreien. Und wenn es keine Begrenzung der Zahl der Fälle wäre, wären es eben die € 2.000,–, … Du bist doch hier hinlänglich mit deinen „speziellen“ Fragestellungen bekannt!

Dabei ist in diesem Fall natürlich ein besonderes Kuriosum gegeben: Du, der hier immer mit „Deutschland ist asozial“ durch die Landschaft zieht, beschwert sich über Regeln, mit denen Steuer- und Abgabengerechtigkeit geschaffen und Geschäftsmodellen bekämpft werden sollen, die vorsätzlich zu Lasten des Steuer- und Sozialsystems betrieben werden. Ich hatte nicht erwartet, dass ausgerechnet Du Sympathien für Leute hast, die Sozialleistungen beziehen, keinen Cent Steuern zahlen, und schwarz zigtausende und mehr jedes Jahr einstreichen. Aber da war der Reflex, mal wieder einen Skandal konstruieren zu wollen, wohl stärker.

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Naja, wenn ich 7 mal das gleiche Waschmaschinen Modell einstelle liegt der Verdacht nahe das ich ein Gewerbe betreibe

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Ich schrieb etwas von gebrauchter Kleidung und gebrauchten Büchern … :roll_eyes:

Wenn du 7 gebrauchte Kinderbücher verkaufst durftest du wohl keine Probleme bekommen

Auch nicht bei der Auflösung einer ganzen Bibliothek. Übrigens nicht einmal beim Verkauf von 84 Flaschen Bordeaux-Wein, wenn diese seinerzeit angeschafft worden sind, um sie in zwanzig-dreißig Jahren mal zu trinken und jetzt nach erheblichem Wertzuwachs verkauft werden, weil der Toubib gesagt hat, das mit dem Rotwein sollte deutlich weniger werden.

Probleme bekommt beiläufig nicht einmal der als „Privatverkäufer“ auftretende Händler Mr. Hui Peng, wenn er sich naiv genug stellt und auf erste Aufforderung hin kooperiert. Deswegen nicht, weil der Straftatbestand der Steuerhinterziehung Vorsatz (= „Wissen und Wollen“) voraussetzt und Mr. Hui Peng ihn daher ziemlich leicht mit schönen Worten umschiffen kann. Außerdem, weil die Staatsanwaltschaften müde abwinken, wenn bei ihnen jemand von einer Bußgeld- und Strafsachenstelle an einem Finanzamt mit sowas wie 5.000 € hinterzogenen Steuern ankommt - sie setzen die vorhandenen Kapazitäten dort ein, wo es um richtige Summen geht, und kommen auch da nicht gut hinterher.

Kurzer Sinn: Much adoe about Nothing (William Shakespeare)

Schöne Grüße

MM

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Liest Du eigentlich, was ich schreibe oder versuchst Du das gezielt zu ignorieren?

Für Dich gilt das gleiche wie für BP - lesen! Die Grenze von 2000 Euro finde ich legitim, es gibt aber keinen Sinn, auch Personen zu melden die darunter sind aber eben mehr als 30 Artikel pro Jahr verkauft haben.

Aber eben bei 30… und darum geht es hier.

weil sie böse ist…

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Jetzt vielleicht?

Schöne Grüße

MM

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Welche Probleme genau sollten sich einstellen, wenn jemand 30 gebrauchte Kinderbücher verkäuft, die aus seinem vorher privat genutzten Bestand stammen und die seine Eltern für ihn oder er für seine Kinder angeschafft hat?

Ebent: Keine.

Und darum geht es hier.

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Dann hast Du Dich schlecht informiert.

Ja, das kann sein. In der Zeit seit 1991, als ich die Themen „Gewinnerzielungsabsicht“ und „Private Veräußerungsgeschäfte gem. § 23 EStG“ im Rahmen einer vierstelligen Zahl von ESt-Fällen schon auch ab und zu mal auf dem Tisch hatte - natürlich nicht besonders oft, aber kein einziges Mal, in dem der Fiskus da anders entschieden hätte, als der jeweilige Mandant und ich es wollten - hatte ich nicht immer die komplette Reihe der Beck’schen Loseblattsammlungen direkt am Tisch stehen; in der Regel reichte da das unter StB und WP viel belächelte und trotzdem gerne und oft benutzte Nachschlagewerk der NWB und später die DANUS-Datenbank (auf der fand man NV-Urteile des BFH, als sie beim Fiskus noch auf Sachbearbeiterebene keiner finden konnte) aus.

Das Interessanteste an solchen „Gewinnerzielungsabsicht“-Fällen war übrigens regelmäßig, dass die Einschätzung beim Finanzamt dann, wenn sie nicht sowieso auf Anhieb richtig war, jedes Mal daran krankte, dass jemand den Begriff „Gewinnerzielungsabsicht“ nicht bis zu Ende gelesen und mit „Gewinnerzielung“ verwechselt hatte.

Aber Probleme stellten sich auch in diesem Fällen niemals ein.

Vielleicht kannst Du mal näher darauf eingehen, welche konkreten Probleme bei welchen konkreten Sachverhalten Du befürchtest?

Schöne Grüße

MM

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Vielleicht könntest Du mal lesen, um was es geht und erklären, wieso es für Dich nachvollziehbar ist, dass nicht nur der Erlös sondern auch die Anzahl der verkauften Produkte ausschlaggebend sein soll.