Hallo Levay, na meine Mittagspause fängt ja wieder gut an.
Per eMail habe ich den Hinweis bekommen, dass du auch das
Folgende noch geschrieben hast (was ich jetzt im Quote-Stil
beantworte), es findet sich der Eintrag leider nicht bei www:
weil gelöscht, aus unten aufgeführten Gründen.
> Mooment, ich stimme zu was zu? Das habe ich gar nicht
bemerkt.Du hast geschrieben, du stimmst dem zu. Steht ja alles da
Ja, ja, dieses geschriebene kann man ja nicht ungeschehen machen. Muss mich ja daran festhalten lassen
> Wie wärs, wenn Du sachlich dazu Stellung nimmst? Andere
wird es auch interessieren, warum das falsch ist.Seit wann wird denn der Tatbestand von der Schuldfähigkeit
beeinflusst?
die Formwahl der Frage deshalb, weil es gestern sehr spät für mich geworden war und ich nicht mehr ausführlich dazu Stellung nehmen wollte. Also…komm runter.
Ich habe diesen Artikel gleich aus dem forum gelöscht, weil ich Deine Antwort zu Ray noch mal gelesen habe und du dazu schon sachlich Stellung genommen hattest.
> Meinen Titel magst Du wohl sehr? Ich gehe weniger damit
hausieren als DuICH bin kein Jurist! Habe ich auch nie behauptet. Und ich
„mag“ deinen Titel nicht, aber ich denke, dass du als Juristin
unmöglich denken kannst, dass sich die Schuldfähigkeit auf den
Tatbestand auswirkt. Du hast dich da irgendwie vertippt oder
so
Das habe ich im zweiten eingestellten Artikel erklärt.Nochmal:Schludrig drüber gelesen.
Wenn er wegen Totschlags verurteilt wurde, kann er wohl kaum schuldunfähig gewesen sein. Natürlich kann ich dem nicht zustimmen.
Also auch das wohl klar, oder?
Mir gefiel, um ehrlich zu sein, Dein Ton in der Fragestellung nicht. Vieleicht habe ich ihn auch mißverstanden.
Gruß
Barbara

