Ist es eigentlich legal, wenn man für den Eigenbedarf ein paar Wildkräuter und Beeren einsammelt? Ich meine damit nicht Naturschutzgebiete oder klar vom Bauern angegrenzte Grundstücke, sondern auf öffentlichen Flächen, welche der Allgemeinheit zugänglich sind, wie z.B. Parks mit Kräutergarten.
Hallo,
also wenn es frei zugängliche Flächen sind sehe ich da kein Problem. Sonst wäre Pilze sammeln ja auch verboten. Und wer sammelt nicht von den Wiesen den Löwenzahn für seine Hasen und Meerschweinchen
LG engelmaennle
Guten Tag,
- Generell ist es nicht strafbar, wenn man
z.B. Löwenzahn oder Wilde Kräuter in Mengen für den
Eigenbedarf auf öffentlichen Wiesen oder Parks
sammelt. - Wenn das alles im Rahmen bleibt.
Ausgenommen sind davon wohl solche Früchte und Pflanzen
die unter Arten bzw. Naturschutz stehen. - in einem öffentlichen Park angelegte Kräutergärten
gehören wohl oft zu Schulen.
Dort sollte man auch nachfragen, ob es erlaubt ist
kleinere Mengen zu entnehmen.
Leider bin ich kein Jurist der hier eine
fundierte Antwort geben kann.
Es kommt wohl in diesem Fall ganz speziell darauf
an, was wo und in welcher Menge entnommen worden ist
und wem das Gut rechtlich gehört.
5 Schliesslich sollte man sich als Mensch immer selbst
fragen ob es in Ordnung ist etwas zu entnehmen und
sich auch vorstellen wie es wohl wäre, wenn es ein
jeder so machen würde.
Dann gäbe es diese Kräuter in den Gärten nicht mehr.
Wie gesagt, ein Anwalt könnte Ihnen helfen, wenn
Sie eine Anzeige dafür bekommen haben sollten.
Und als Erdbewohner sollten Sie über die Entnahme
mal grundsätzlich nachdenken.
Da sieht man dann viel weiter und es eröffnen sich einem
Horizonte die man zuvor so nicht vermutet hätte.
mfg
Heumond
Hallo,
man muss unterscheiden, ob es sich um „öffentliches Gelände“ (z.B. den Staatsforst) handelt, oder ob Privatbesitz vorliegt (könnte ja auch „zugänglich sein“).
Gem. Art 141 der Bay. Verfassung darf sich „jedermann“ im geringen Umfang z.B. Beeren, Pilze, Blumen etc. „aneignen“.
Gemeint ist damit ein kleines Körbchen bzw. eine Handvoll, keine „Kofferraumladung“ (vorrausgesetzt, dass keine Verbote nach z.B. Naturschutzrecht bestehen, so wie beim ENZIAN). Und dieses Grundrecht gilt nur auf „Staatsgelände“.
Im Zweifelsfall sollte man bei der zuständige Stelle anfragen. Wenn z.B. eine Stadt einen Park anlegt, aber durch Satzung/Verordnung entsprechende Verbote ausspricht, stehen diese entgegen.
lg
Ja!
Schau mal hier, das ist meiner meinung nach vergleichbar:
/t/diebstahl-oeffentlichen-eigentums/5967777
Ein Handstrauß ist zulässig, in Landdschafts- und Naturchutzgebieten sollte man sich zuvor genau informieren.