Hallo.
-> Darf die Wohnfläche in der Nebenkostenabrechnung, nach der
die Kosten berechnet werden, höher sein als die im Mietvertrag
angegebenen?
Ich glaube nicht, aber von so einem Fall habe ich auch noch nie gehört.
Rücksprache mit dem Vermieter dürfte dieses Missverständnis aufklären.
-> Wenn die tatsächliche Wohnfläche über 10 % geringer ist als
im Vertrag, dürfen wohl soviel Prozent von der Miete abgezogen
werden, wie die Fläche geringer ist. Was sind bei der
Berechnung dann die 100 %? Die tatsächliche Wohnfläche oder
die angegebene?-> Was sollte man tun, wenn man eine erhebliche Differenz
festgestellt hat? Muß der Vermieter die Wohnung professionell
vermessen lassen oder der Mieter auf seine Kosten?
Diese Fragen lassen sich z. B. durch folgenden Link beantworten
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Fals…
Entsprechend gilt zu
Frage 1) Ja
Frage 2) Siehe Link, und „professionell vermessen lassen“: Man darf davon ausgehen, dass jeder mit einem Maßband umgehen kann. Der Mieter wird wohl nicht die Kosten dafür tragen müssen, dass eine „Firma“ beauftragt wird, um hinterher Korrektur zu messen.