hallo,
der übersichtlichkeit halber, schreibe ich es mal hier neu hinein.
die bisherigen antworten sind zu dieser darstellung sehr different !?
"Grundstücksübertragung an die Kinder und Rückvermietung an die Eltern
Eltern, die ihre Immobilie in vorweggenommener Erbfolge auf ein Kind übertragen, verlangen für die Weiternutzung der bisherigen Wohnung zumeist die Einräumung eines lebenslangen, unentgeltlichen Wohnrechts. Wird die Immobilie dann später von den Kindern an die Eltern entgeltlich zurückvermietet, überlagert dies das zuvor eingeräumte unentgeltliche Wohnrecht.
Der BFH hat dazu eine Reihe von grundlegenden Entscheidungen gefällt (BFH-Urteil vom 17.12.2003, IX R 60/98, BFH/NV 2004 S. 682; BFH-Urteil vom 10.12.2003, IX R 12/01, BFH/NV 2004 S. 680; BFH-Urteil vom 17.12.2003, IX R 8/98, BFH/NV 2004 S. 939). Die Leitlinie des BFH ist, dass eine Vermietung im Anschluss an eine unentgeltliche Eigentumsübertragung grundsätzlich nicht zu beanstanden ist. Grund: Es handelt sich bei der Übertragung und der Vermietung steuerlich um unabhängig voneinander zu beurteilende Vorgänge."
gruß inder