hallo,
angenommen in einer mietwohnung ist im schlafzimmer schimmel aufgetreten. ein fachmann schaut es sich an und bestätigt, dass die luftfeuchtigkeit in der wohnung insgesamt exterm hoch ist und die betroffene ecke im schimmeligen zimmer total feucht im putz ist.
er schlägt zwei möglichkeiten vor: 1. neuanstrich mit sillikatinnenfarbe, welche schimmel und sporen vernichtet und die neubildung verhindert (sagt er zumindest…). allerdings ist damit nicht das feuchtigkeitsproblem behoben!
2. innendämmung, diese wäre allerdings recht kostspielig und würde etwa 2 wochen das zimmer unbenutzbar machen. der fachmann kennt den vermieter und meint gleich, dass der das eh nicht investieren würde.
die feuchtigkeit könnte man evtl. mit extrem viel heizen und lüften in den griff bekommen!
nun meine frage:
wenn also klar wäre, dass das problem nicht oder nur mit erheblichen kosten (heizkosten!!) in den griff zu bekommen wäre da der vermieter eine solide ursachenbekämpfung aus kostengründen ablehnt, bestünde dann ein sonderkündigungsrecht der wohnung bzw. kann der mieter dann einen anteil der nebenkosten zurückfordern bei der nebenkostenabrechnung? außerdem wäre vermutlich jede winterperiode das feuchtigskeitsproblem wiederkehrend! es kann doch nicht sein, dass baumängel aus kostengründen wissentlich nicht beseitigt werden und der mieter dies auszutragen hat. es ist wohl auch bekannt, dass es in der wohnung feucht ist und schon vormieter schimmelprobleme gehabt hätten - was natürlich weder vermieter noch provision-einstreichender-makler dem mieter gesagt haben! dieser zog im sommer gutgläubig in eine sommerlich trockene wohnung ein, die auf den ersten blick einwandfrei wirkte! vermieter und makler kennen sich schon seit jahren und arbeiten zusammen, da der vermieter mehrere objekte hat und diese immer durch den makler vermitteln lässt.
vielen dank für eure antworten,
sonja