Wohnungsübergabe mit (wahrscheinlich) viel Ärger

Hallo,

Mieter hat mit Vermieter wegen diverser Mängel in der Wohnung
größere Differenzen und hat fristgemäß gekündigt.

wurden diese angezeigt? Wurden diese behoben? Gibt es Schriftverkehr, Zeugen?

31.7.09 die Übergabe der Schlüssel etc. erfolgen soll, stellen
sich die Fragen:

  1. Mieter hat schriftlich einen Termin mit Uhrzeitangabe
    angegeben, muß der Vermieter diese Uhrzeit akzeptieren ?

Er hat doch den Übergabetermin bereits akzeptiert, dann sollte er auch pünktlich sein. Wenn er nicht pünktlich ist, oder gar nicht kommt, gerät er in Annahmeverzug siehe hier http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?G…
und den Link dort!

  1. Kann der Vermieter als „Zeugen“ jeden mitbringen, also auch
    jemand, der den Mieter beleidigt hat ?

Bin mir nicht sicher, aber den muss man eigentlich nicht rein lassen, denn die Wohnung gehört einem ja noch bis 31.07. 00 Uhr. Allerdings wäre es dann sinnvoll, dem VM im Vorfeld mitzuteilen, dass man diesem Zeugen den Zurtritt verwehrt. Wie sinnvol es überhaupt ist diesen abzulehnen, naja.

  1. Muß der Vermieter das Übergabeprotokoll unterschreiben ?

Nein. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/ueberg…

Wenn nicht , was soll der Mieter dann machen ?

Er hat ja Zeugen, also alles vermerken und vielleicht auch den Grund, warum nicht unterzeichent wurde und worin die Unstimmigkeiten liegen. Wenn es Uneinigkeiten gibt, wird es ohnehin auf eine gerichtl. Klärung rauslaufen. Photos/Video machen ist auch wichtig.

  1. Falls es (was leider zu erwarten ist) von Seiten des
    Vermieters zu Schreiereien, Beleidigungen, und falschen
    Aussagen über den Wohnungszustand kommt, was soll (kann) der
    Mieter tun ?

Beleidigungen festhalten, Photos machen, Schriftverkehr aufheben, falls man Mängel vorher schon angezeigt hat, diese aber nicht behoben wurden.
notfalls einfach nach Beweisaufnahme gehen und vorher alle Schlüssel in die Hand drücken, wenn zu erwarten ist, dass die Übernehame nicht einvernehmlich zum Abschluss gebracht werden kann.

(der Mieter hat seinerseits Zeugen, die anwesend sein werden).

Gut.

  1. Gibt es eine Vorlage für das Übergabeprotokoll ?

Ja hier http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…

ms