Hallo!
Meine Schwester(13) hat heute eine e-mail von besagter Firma bekommen über eine Rechnung über 96€ bekommen, weil sie sich dort am 7.5.2006 angemeldet hat, was leider auch stimmt. Sie war halt der Meinung es sei ja gratis, 125 sms gratis blablabla.
Laut AGB beträgt die Testphase 8 Tage-abgelaufen.
Die Widerufungsfrist 14 Tage-abgelaufen.
Was nun? Die Einzahlungsfrist beträgt 7 Tage, kommen wir da herum das nicht einzuzahlen? Weil wenn die First vergeht wirds vermutlich nocht teurer. Ist so ein Vertrag mit einer Minderjährigen überhaupt gültig?
Was tun???
mfg Alexander H.
Re: www.1sms.at
Hallo Alexander,
vorweg: Ich bin kein Anwalt und kann Dir rechtlich nicht viel weiterhelfen, aber Dir eine Stelle empfehlen, die es kann:
Ich würde mich an die Arbeiterkammer wenden, wie nachstehender Link zeigt, haben sie mit solchen Lockangeboten durchaus Übung:
http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-27118.html
Viel Erfolg, Jerry
Re: www.1sms.at
Ist so ein Vertrag mit einer
Minderjährigen überhaupt gültig?
IMHO nein. (Teil-)geschäftsfähig ist man in Österreich erst ab 14.
Aber IANAL*.
LG
Stuffi
*)I Am Not A Lawyer
Re^2: www.1sms.at
Ist so ein Vertrag mit einer
Minderjährigen überhaupt gültig?
In Deutschland ist man unter 18 auch nur beschränkt geschäftsfähig. Es gibt da irgendeinen Taschengeld-Paragraphen, der beinhaltet, dass Kinder nur in Einverständnis der Eltern etwas kaufen dürfen.
Siehe auch hier: /t/16jaehrige-geschaeftsfaehig-wie-weit/338301
IMHO nein. (Teil-)geschäftsfähig ist man in Österreich erst ab
14.
Aber IANAL*.
Wat ist denn IANAL
LG
Stuffi*)I Am Not A Lawyer
Ich auch nicht
sascha
Re: www.1sms.at
Hi
Schau mal hier nach
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
Da hatte jemand das Problem mit dem Anbieter…
Re: www.1sms.at
Hallo!
Deine Frage ist im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ besser aufgehoben (bitte dortige FAQ:1129 beachten).
Gruß
Beowolf
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