Zahlungserinnerung mit Mahngebühr nach 3 Werktagen

Huhu!

Hallo,
lies dir mal bitte die AGB durch.

Sorry, keine Zeit. Was ich schrub, steht im BGB.

Es wird durchaus möglich
sein das du nach 3 Tagen im Verzug bist.

Wenn Zahlungstermin am 21. ist, beginnt der Verzug am 22. um 0:00 Uhr.

Ich persönlich zahle nie die Mahngebühren, sondern überweise
an dem Tag wor die Zahlunserinnerung eintrifft.

Was ich persönlich davon halte, lasse ich mal lieber außen vor, ich stelle mir nur gerade vor, wie groß das Geschrei wäre, wenn der Stromversorger auch erst auf Nachfrage liefern würde.

Ich habe noch nie!! erlebt, das die Mahngebühr-worauf der
Anspruchsteller ein recht hat (siehe AGB) auch eingetrieben
wurde

Es gibt unendlich viele Dinge, die ich noch nie!! erlebt habe, und dennoch bin ich überzeugt, dass sie immer wieder passieren.

Und im geschilderten Fall kann ich Dich beruhigen: Es kommt durchaus vor, dass Kosten eingeklagt werden, ich habe das selbst schon gemacht. Dann sind es übrigens im Zweifel keine Kosten mehr, sondern Hauptfordeurng, weil Zahlungen immer erst auf Kosten und Zinsen angerechnet werden (steht auch im BGB).

Bei einem Schuldner, der regelmäßig erst nach Fälligkeit und Zahlungserinnerung seinr Pflicht nachkommt, hätte ich da auch keinerlei Skrupel. Die Telekom ist, bei dem Weg, auch gar nicht so zimperlich wie Du Dir das aufgrund Deiner Lebenserfahrung erhoffst. Die von jenen beauftragte Anwaltskanzlei verdient sehr gutes Geld mit dem Eintreiben von Kleinstforderungen.

Hoffe das hilft dir weiter

Nicht wirklich, aber danke!

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