Ich habe den hier gefunden:
http://www.vzkat.de/2020/StVO-2020/StVO-2020.htm
Das Zeichen 277.1 bzw. dessen Aufhebungszeichen 281.1 sind hinsichtlich der grafischen Gestaltung ein neuer Tiefpunkt in der jüngsten Änderungshistorie der Verkehrszeichen in Deutschland. Elementare Anforderungen an die Erkennbarkeit, insbesondere der von Sinnbildern, wurden hier in schon bemerkenswerter Weise missachtet. Derartige Versuche kennt man sonst nur von nichtamtlichen Schildern z.B. auf Supermarktparkplätzen.
Passend zur fragwürdigen Gestaltung zeigt sich letztendlich auch der hierzu verfasste Verordnungstext (…)
Zur Qualifikation des Verfassers kann ich nichts sagen, da seine Argumentation aber exakt zu meiner passt, find ich den Kerl gut.