Moin,
es ist so, wie eklastic sagt: das steht im Schulgesetz
_§ 41
Mitwirkungsverbot; Vertraulichkeit
(1) Mitglieder von Konferenzen, von Ausschüssen und des Schulvorstands dürfen bei der Beratung und Beschlussfassung über diejenigen Angelegenheiten, die sie selbst oder ihre Angehörigen persönlich betreffen, nicht anwesend sein._
http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg2.htm
An meiner ehemaligen Schule in Nds waren auch Kinder von Kollegen. Wir Lehrer mussten bei der Beratung und Beschlussfassung über unsere Kinder die Konferenz verlassen.
Pit