Zoll - Einzelstücke ohne Handelswert - Schweiz

Guten Morgen,

es geht um zwei Prototypen, die für ca. 2 Monate zur Begutachtung von der Confoederatio Helvetica nach der Bundesrepublika Teutonibus geschickt werden sollen (und dann wieder zurück).

Der Warenwert, wenn Sie später einmal im Fachhandel angeboten werden sollten: EUR 500,00 je Prototyp.

(A)
Was muss man machen, welches Formular ausfüllen, welches Bekennerschreiben vom CH Sender und BRD Empfänger bereithalten, um

(a) EUSt auszuschalten

(b) Zoll zu vermeiden

(B)
Ist man in der BRD vorsteuerabzugsermächtigt, dann sollte EUSt kein Problem sein, die wird wie Vorsteuer (MWSt) behandelt, umsatzsteuerrechtlich. Oder?

Zoll hingegen wird ‚dissipiert‘ (aka. das Geld verpufft)? Betriebsausgabe, mehr nicht. Das Geld dafür erhält man beim Zurückschicken nicht mehr, oder? Gibt es Zollrückerstattung?

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Wenn man den einen oder anderen Prototypen nach Ungarn ausleiht (BRD->HU und nach 2-3 Wochen wieder zurück), muss man dann etwas berücksichtigen? (Gemäß EU-Binnenland, Schengenland, Handelsfreizone … mehr wie MoMa-Wissen kann ich da nicht aufweisen. Das hört sich alles so frei an - aber wie ich die Zöllner kenne, kommt das Nachsehen bestimmt mit dem Vermerk, dass Ignoranz nicht vor Schaden schütze …)

Vielen Dank

Moin,

Grundsätzliches zum Thema hier: /t/faq-zoll-und-import/4873917

Ansonsten kommt eine Einfuhr als Warenmuster in Frage - wenn alle Bedingungen erfüllt sind: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_…

Ungarn gehört zur EU, deswegen gibt es da keinen Bedarf an Zollformalitäten.

Gruß,

MecFleih

Hallo mihi

Waren, die zur Ansicht in die Schweiz kommen, müssen bei dem Warenwert mit einer Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung angemeldet werden.

Die Zollabgaben werden nicht erhoben, wenn du eine entsprechende Warenverkehrsbescheinigung (EUR.1) oder eine Rechnungserklärung auf der Proformarechnung anbringst.

Die Mehrwertssteuer von 7.6% werden sichergestellt. Heisst, für den Betrag von 1000 EUR. werden 7.6% Mwst erhoben, die werden bei der Wiederausfuhr zurück erstattet.

Die Ware kann zur Ansicht 2 Jahre in der Schweiz verbleiben.

Für die Einfuhr benötigst du ein Formular 11.74 (bei Barhinterlage), für die Ausfuhr das Formular 11.87.

Solltest du mit einem Verzollungsbüro zusammen arbeiten, welches ein Zollkonto für Zwischenabfertigungen in der Schweiz hat, wird das Formular 11.73 verwendet. Dann wird auch kein Geld abgebucht, sonder nur, wenn das Verfahren nicht ordentlich beendet wird.

Mit deiner Ware bist du an die Büroöffnungszeiten für Handelswaren und daher an entsprechende Zollübergänge gebunden.

Weiter Infos kannst du unter www.zoll.ch abfragen.

Hoffe, konnte weiterhelfen.

Gruss
HaegarCH

Moin,

spontan fällt mir noch die zollfreie Einfurh unter Verwendung des Carnet ATA ein. Ist aber nicht ganz kostenlos, es fallen Gebühren an.

Hier steht das Wichtigste:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/h0_…

Die Industrie- und Handelskammern beraten da in der Regel auch.

Gruß
André

Vielen Dank für die Nachhaltigkeit.

(Mein we-we-wa-Name hat sich übrigens inzwischen geändert.)

GLS hat übrigens einfach an mich ausgeliefert. Ich habe mich schon gefreut, weil ich dachte, GLS hätte alles mit dem Versender geregelt.

Aber 3 Tage später kam eine Rechnung von GLS über

EUST (VAT) 57 EUR (19% von EUR 300)

Vorlageprovision
Porti/Papiere
Zollabfertigung
Netto zusammen ca. 30 EUR

Hat mich schon verwundert, da auf der „Rechnung Proforma“ stand: „Die Geräte werden leihweise verschickt.“

Zoll ist bei der Warengruppe „Baubedarfsartikel aus Kunststoff“ (schöner Name für eine Mikroelektronische Schaltung) zufällig wohl keiner angefallen.


Obwohl ich mich sehr geärgert habe, schließlich ist es eine Leihgabe und ich habe GLS nicht für Transport und Zollabfertigung beauftragt, habe ich dennoch die GLS Rechnung beglichen im Glauben

  • die 30 EURO an Auftraggeber „durchreichen“ zu können (statt zurück an GLS mit Bemerkung: „Bitte Versender belasten.“),

  • die EUST (VAT) 57 EUR mittels der USt-Erklärung erstattet zu erhalten.


Hier meine Frage:

Erhalte ich die EUST (VAT) 57 EUR mittels der USt-Erklärung erstattet?

Ja, EUST ist dasselbe wie VSt, oder?

Da kein Zoll anfällt, ist es für jemanden, der ‚VSt zieht‘, egal, ob EUSt erhoben wird oder nicht. Oder irre ich mich? Ich muss doch nicht etwa zum Zollamt, wenn ich die Leihgabe in die Schweiz zurückgeben möchte?


Hier meine Verwunderung:

Darf GLS einfach ein Päckchen an der Haustüre abliefern - man denkt, alles sei in Ordnung (Lieferschein: Leihgabe) - und 3 Tage später ein Rechnung mit Zoll und EUST Vorleistung und GLS-Gebühren versenden?

Ich darf mich so gegenüber meinen Kunden nicht verhalten: Ohne vorherige Absprache gibt es nichts Bares, zumindest gibt es viel Verstimmung.

Gruß.