Zoll/Steuern bei Einkauf in USA

Hallo,
ich bin im Mai in den USA und möchte dort einen Kinderanhänger fürs Fahrrad kaufen, da das bei dem jetzigen Dollarkurs deutlich günstiger ist. Ich weiß noch nicht, ob ich einen neuen Anhänger oder einen gebrauchten bei Ebay kaufen werde. Der Preis wird irgendwo zwischen 300 und 800 US$ liegen (je nach Modell)

Was kommt da an Gebühren (Zoll, Steuern etc) auf mich zu, wenn ich den Anhänger im Flugzeug mitnehme?

Wird bei einem Kauf bei Ebay der tatsächlich gezahlte Preis als Basis für Zoll/Steuern angesetzt oder der Neupreis? Muß das Gerät dann auch wirklich Gebrauchsspuren haben oder kann es theoretisch auch ein originalverpacktes Neugerät sein?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß
Steffen

/t/faq-fragen-zum-zoll-und-zu-importen/4359656

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Danke, den Artikel hab ich mir schon durchgelesen. Allerdings verschafft er mir noch nicht die notwendige Klarheit.

Wie sieht es aus, wenn ich bei Ebay einen Anhänger kaufe? Reicht dann ein Ausdruck der Website von Ebay, um den Basiswert zur Bestimmung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer Eine richtige Rechnung bekomme ich dann ja nicht. Oder wird auch bei einem gebrauchten Anhänger der Neuwert angesetzt?

Viele Grüße
Steffen

Hi,

Wie sieht es aus, wenn ich bei Ebay einen Anhänger kaufe?
Reicht dann ein Ausdruck der Website von Ebay, um den
Basiswert zur Bestimmung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer Eine
richtige Rechnung bekomme ich dann ja nicht. Oder wird auch
bei einem gebrauchten Anhänger der Neuwert angesetzt?

Maßgeblich ist der tatsächliche Wert der Ware. Wenn der Ebay-Preis den realistischen Wert des (gebrauchten) Anhängers wiederspiegelt sollte der Ausdruck reichen. Natürlich ist Gebrauchtware preiswerter als Neuware, insofern wird man da natürlich nicht den Neupreis als Grundlage ansetzen.

Bei Neuware interessiert natürlich die originale Rechnung /Kassenbon und dementsprechend der Neupreis.

Einen Beleg, ob nun Ebay-Ausdruck oder Kassenbon/Rechnung, solltest du in jedem Fall als Nachweis dabei haben. Wenn nicht könnte der Zöllner Ärger machen oder den Warenwert am Ende sogar schätzen - und das geht immer zu deinen Ungunsten aus.

Ich würde einen Fahrradanhänger mit Kindersitz so http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar… oder einen gebrauchten Warenanhänger so http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar… und einen neuen Warenanhänger so http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar… anmelden.

Du zahlst in jedem Fall 2,7% Zoll auf den Warenwert und 19% Einfuhrumsatzsteuer auf Warenwert UND den Zollbetrag.

Gruß,

MecFleih