Zollinhaltserklärung für Sammelbestellung

Hallo,
Ich habe in Hongkong für mich und 3 meiner Freunde für 266,49USD (204,34EUR) per PayPal LED-Taschenlampen und diverse Kleinteile (Akkus, Ladegeräte, …) bestellt. Diese wurden laut Tracking in 3 Pakete geteilt und immer wenn wieder Sachen verfügbar waren verschickt. Jedes Paket hat also einen Wert von ~70EUR bzw. ~100USD.
Ich habe dabei den größten Posten mit etwa 100USD und der Rest jeweils 50-60USD bestellt.
Nun habe ich einen Brief im Briefkasten:
„Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit Drittlandsware“ mit der Aufforderung eine Zollinhaltserklärung abzugeben.
Diese und eine Liste mit einzureichenden Dokumenten (angekreuzt sind dabei: „Rechnung - zweifach; allgemein verständliche Warenbezeichnung in deutscher Sprache“ & „Nachweis über den gezahlten Kaufpreis - z.B. PayPal-Beleg, Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung o.Ä.“)
Nun meine Fragen:
1.: Bin ich damit über irgendeinem Freibetrag? Muss ich dafür also irgendetwas Nachzahlen? Wenn ja: Kann ich dass irgendwie „geltend“ machen, dass es eine Sammelbestellung ist, an der ich nichts verdiene (habe die Kosten auf den Cent an meine Freunde weitergegeben), also es sich hierbei um mehrere Bestellungen handelt?
2.: eine „Rechnung - zweifach; allgemein verständliche Warenbezeichnung in deutscher Sprache“ habe ich nicht! Ich kann lediglich die Bestellung online ausdrucken, was dann aber in englisch wäre.
3.: Geht es hierbei eigentlich um Einfuhrumsatzsteuer oder den Zollsatz für die Artikel?
4.: Derzeit haben die sicher nur ein Paket da. Bringe ich dafür auch nur die Werte für die darin befindlichen Artikel mit zum Zoll oder für die gesamte Bestellung? Der PayPal-Beleg bezieht sich ja auf die gesamte Bestellung.

Würde mich sehr über Antworten und Tipps freuen!
Bin etwas verunsichert, da ich ungern jetzt noch großartige Mehrkosten haben will, die ich ja auch wieder an meine Freunde weitergeben müsste.

Hallo,

hier kannst du dich durchwühlen: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/…

Ich denke, die Grenze für Nichtverzollung liegt bei 22 € Warenwert, was drüber ist, da sind mindestens die 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig. Gewerblich siehts wieder anders aus.

LG Selorius

Hallo,

lies bitte die FAQ, da wird Vieles erklärt: /t/faq-zoll-und-import/4873917

Ich habe in Hongkong für mich und 3 meiner Freunde für
266,49USD (204,34EUR) per PayPal LED-Taschenlampen und diverse
Kleinteile (Akkus, Ladegeräte, …) bestellt. Diese wurden
laut Tracking in 3 Pakete geteilt und immer wenn wieder Sachen
verfügbar waren verschickt. Jedes Paket hat also einen Wert
von ~70EUR bzw. ~100USD.

Punkt 1: Auch wenn du nicht dran verdienst könnte man auf die Idee einer gewerblichen Bestellung kommen.
Punkt 2: Fraglich ist, ob der Zoll es als eine Sendung - bestehend aus mehreren Paketen - begreift oder jeweils Einzellieferungen annimmt. So oder so liegen die einzelnen Warenwerte über der Freigrenze, also fällt immer die Einfuhrumsatzsteuer von 19% auf Warenwert und Versandkosten an. Diese wirst du entweder deinen Freunden berechnen müssen oder selber zahlen…

Nun habe ich einen Brief im Briefkasten:
„Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit
Drittlandsware“ mit der Aufforderung eine Zollinhaltserklärung
abzugeben.
Diese und eine Liste mit einzureichenden Dokumenten
(angekreuzt sind dabei: „Rechnung - zweifach; allgemein
verständliche Warenbezeichnung in deutscher Sprache“ &
„Nachweis über den gezahlten Kaufpreis - z.B. PayPal-Beleg,
Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung o.Ä.“)

Das bedeutet, dass den Paketen keine ausreichenden Rechnungen beilagen und deswegen keine Verzollung stattfinden konnte. Sei es, dass es von vorneherein keine korrekte Rechnung gab oder den nachfolgenden Paketen keine passende Rechnung beigelegt wurde, weil nur in einem Paket die Gesamtrechnung war. Korrekt wäre, wenn jedem Paket als Rechnung eine Aufstellung des jeweiligen Paketinhalts beiliegen würde.

Nun meine Fragen:
1.: Bin ich damit über irgendeinem Freibetrag? Muss ich dafür
also irgendetwas Nachzahlen? Wenn ja: Kann ich dass irgendwie
„geltend“ machen, dass es eine Sammelbestellung ist, an der
ich nichts verdiene (habe die Kosten auf den Cent an meine
Freunde weitergegeben), also es sich hierbei um mehrere
Bestellungen handelt?

Ja, die Einfuhrumsatzsteuer EUST wird in jedem Fall fällig. Ob noch andere Dinge zu beachten sind, kann man aus der Entfernung kaum sagen. Aber zumindest wirst du die Steuern bezahlen müssen. dass du für andere bestellst ist menschlich nachvollziehbar und wäre im Inland kein Problem, im Nicht-EU-Ausland schon. Man könnte nämlich von gewerblichem Import ausgehen, wenn man es wollte. Dass du nichts verdienst steht auf einem anderen Blatt - du wickelst hier Importe ab, die deinen privaten Bedarf übersteigen.

2.: eine „Rechnung - zweifach; allgemein verständliche
Warenbezeichnung in deutscher Sprache“ habe ich nicht! Ich
kann lediglich die Bestellung online ausdrucken, was dann aber
in englisch wäre.

Du solltest eine vernünftige Originalrechnung haben und kannst ja obendrein eine Erklärung abgeben, wo du den Inhalt nochmal darstellst. Es geht darum, dass eine ordentliche Rechnung für die Verzollung da sein muss und ggf. eine Erklärung, was da eingeführt wird - wenn das aus der Rechnung nicht offensichtlich wird. Nicht jeder Zöllner kennt alle Bezeichnungen irgendwelcher Lampen…

3.: Geht es hierbei eigentlich um Einfuhrumsatzsteuer oder den
Zollsatz für die Artikel?

Kann theoretisch um beides gehen, angesichts der eher niedrigen Warenwerte pro Paket geht es wohl eher um die EUST.

4.: Derzeit haben die sicher nur ein Paket da. Bringe ich
dafür auch nur die Werte für die darin befindlichen Artikel
mit zum Zoll oder für die gesamte Bestellung? Der PayPal-Beleg
bezieht sich ja auf die gesamte Bestellung.

Für die gesamte Bestellung. Wenn der Zoll alle Pakete sammelt wird das aber trotz mehrerer Kartons als eine Sendung gesehen und zusammen veranlagt.

Gruß,

MecFleih