Hallo Peter,
im rechtlichen Sinne wohl nicht.
Sogar ganz sicher nicht. Eine Weinsteinausfällung ist kein Sachmangel, die Begründung hierfür ist u.a. daß die Weinsteinausfällung alleine keine qualitative Beeinträchtigung des Weines darstellt.
Ich formuliere - mangels Fachkenntnis - das mal sehr
unchemisch
In altem Wein fällen die Säuren (Apfelsäure, Weinsäure??) als
Weinstein aus.
Das, was wir umgangssprachlich als „Weinstein“ bezeichnen ist entweder Kalziumtartrat oder Kaliumhydrogentartrat. Also Salze des Kaliums oder des Kalziums mit der Weinsäure. Die Apfelsäure spielt meinem Kenntnisstand nach dabei keine Rolle, sondern eben nur die Weinsäure.
Einen informativen Thread zu diesem Thema findest Du hier:
/t/was-ist-weinstein/253251
In jungem Wein deutet das aber doch eher auf zu kühle Lagerung
hin.
Insofern bin ich skeptisch, da immer ein positives
Qualitätsmerkmal zu erblicken.
Hier einige Worte zu Deinen obigen Fragen.
Man kann ohne jede qualitative Beeinträchtigung des Weines eine Weinsteinausfällung durch Kühlung des Weines auf Temperaturen niederiger als 4°C durchführen. Das hat im wesentlichen zwei Vorteile:
- Der Winzer muß sich nicht mit irgendwelchen Verbrauchern rumärgern, die sich beschweren, daß so komisches weißes Zeug im Wein rumschwimmt.
- Weinstein ist in der kosmetischen wie pharmazeutischen Industrie ein begehrter Grundstoff, der gut bezahlt wird. Also hat der Winzer erstens keinen Ärger mit Verbrauchern, sondern verdient auch noch was dabei.
Insofern kann man zumindest eines zielmich sicher sagen: Weinstein ist kein Qualitätsmangel aber auch nicht „aus sich selbst“ ein positives Qualitätsmerkmal.
Grüße
mhg
http://www.ich-brauche-keine-homepage.de