Zuzahlung von Sohn an Mutter wenn zu wenig Rente

Hallo,
kann ein Sohn zum Unterhalt für seine Mutter vom Sozialamt gezwungen werden, wenn die Rente bei weitem nicht ausreicht?

Wie wird soetwas von Amtswegen berechnet?

Wie werden vorhandenen Immobilien, Lebensversicherungen (Altersvorsorge) und die Schulden dazu bewertet?

Können die Bilanzen und der EK Steuerbescheid der (selbst.) Ehefrau mit angerechnet werden (keine Gütertrennung)

Wie kommt man da ggf. gütlich raus, ohne diese Abgabe an das Sozialamt zu bezahlen?

DANKE

Unterhaltsverpflichtung nachkommen.

Hallo,
kann ein Sohn zum Unterhalt für seine Mutter vom Sozialamt
gezwungen werden, wenn die Rente bei weitem nicht ausreicht?

Die Rente der Mutter? Dann ja.

Wie wird soetwas von Amtswegen berechnet?

Das ist ein eigenes Berechnungsverfahren mit Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten, Familienverhältnissen und Unterhaltsverpflichtungen.
Einfach den Bogen ausfüllen, ist eigentlich selbsterklärend.

Wie werden vorhandenen Immobilien, Lebensversicherungen
(Altersvorsorge) und die Schulden dazu bewertet?

Es wird angemessen berücksichtigt. Übrigens gibt es auch Freibeträge.

Können die Bilanzen und der EK Steuerbescheid der (selbst.)
Ehefrau mit angerechnet werden (keine Gütertrennung)

Der EK-Bescheid ist ausschlagebend. !!!Wenn Sie bilanziert, ist sie wahrscheinlich bilanzpflichtig und dann ist da die Rechtsform der Frima nicht ganz unwichtig. Sie könnte Einzelunternehmerin sein als natürliche Person oder es eine juristische Person und sie ist vielleicht bei dieser angestellt.

Wie kommt man da ggf. gütlich raus, ohne diese Abgabe an das
Sozialamt zu bezahlen?

Wie bitte?
Kennt der Sohn keine soziale Fürsorge? Hasst er seine Mutter so sehr?
Es gibt eine Solidargemeinschaft, in der steht der Stärkere für den Schwächeren ein! Schon vergessen?

Wer sich auf der einen Seite seiner gesetzl. Unterhaltsverpflichtung entziehen will; vielleicht ist das ja so eine Art Volkssport geworden, wenn Kinder für Ihre verarmten Eltern aufkommen sollen; der darf sich auf der anderen Seite auch nicht über einen Arno Dübel aufregen, wenn der alle abzockt!

Da haben Eltern über Jahrzente ihre Kinder gefördert, haben sie großgezogen, ihnen beigestanden, sie finanziert und ihre Sorgen geteilt und wo die Eltern Hilfe brauchen sagt Sohni, da solln mal schön die anderen bezahlen.
GEHTS NOCH?

DANKE

BITTE.

Hallo,

kann ein Sohn zum Unterhalt für seine Mutter vom Sozialamt
gezwungen werden, wenn die Rente bei weitem nicht ausreicht?

ja. Das Meiste ist im FAQ:2916 nachzulesen.

Wie wird soetwas von Amtswegen berechnet?

Nach der Düsseldorfer Tabelle.

Wie werden vorhandenen Immobilien, Lebensversicherungen
(Altersvorsorge) und die Schulden dazu bewertet?

Altersvorsorge, normale Immobilie und Verbindlichkeiten dürfen weiter bezahlt bzw. behalten werden. Auch das steht im FAQ

Können die Bilanzen und der EK Steuerbescheid der (selbst.)
Ehefrau mit angerechnet werden (keine Gütertrennung)

Natürlich nicht. Der Sohn ist gegenüber seinen Eltern unterhaltspflichtig, aber auf keinen Fall die Schwiegertochter. Ist ihr Einkommen allerdings so gut, dass sie selber davon leben kann, dann hat sie keinen vorrangigen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Ehemann.

Wie kommt man da ggf. gütlich raus, ohne diese Abgabe an das
Sozialamt zu bezahlen?

Kaum möglich. Außer man reduziert soweit sein eigenes Einkommen - z. B. durch Teilzeit - dass man unter den Selbstbehalt kommt. Aber ob das Sinn macht?

Gruß
Ingrid

Grundsicherung
Hallo,

ich sehe das etwas anders als meine beiden Vorposter. Nicht ohne Grund wurde 2003 die sogenannte Grundsicherung eingeführt. Im Falle der Grundsicherung sind anders als bei der Sozialhilfe Kinder nicht für den Unterhalt ihrer Eltern heranzuziehen.

[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_12…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_12288/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/grundsicherung node.html nnn=true)

Gruß

Samira

SAMIRA, ich verstehe den Inhalt nicht.
Meinst Du der Sohn wäre nicht zur Zuzahlung verpflichtbar lt. dieser Grundsicherung?

Anmerk.
So wie es für den Sohn monetan ausschaut, können sie vom Sohn nichts holen. Also werden sie die Frau des Sohnes (Schwiegertochter) zum Unterhalt an den Sohn zu verpflichten, damit dieser seine Mutter unterstützt.

Hallo,

Anmerk.
So wie es für den Sohn monetan ausschaut, können sie vom Sohn
nichts holen. Also werden sie die Frau des Sohnes
(Schwiegertochter) zum Unterhalt an den Sohn zu verpflichten,
damit dieser seine Mutter unterstützt.

Das glaube ich nun gar nicht. Hast du mal ne Quelle dazu? Ich werde nach dem Karneval mal ne entsprechende Gegenquelle raussuchen. Bin mir ziemlich sicher, dass das nicht sein kann.

Gruß

Samira

Ergänzung

SAMIRA, ich verstehe den Inhalt nicht.
Meinst Du der Sohn wäre nicht zur Zuzahlung verpflichtbar lt.
dieser Grundsicherung?

Richtig genauso sieht es aus. Kannst du alles im Link nachlesen

Gruß

Samira