Zwei Todesfälle, ein Aktiendepot

Tust Du auch nicht, und tust Du auch nicht beim Depot. Die Aufteilung zur getrennten steuerlichen Betrachtung findet (vollkommen unabhängig davon, ob ein gemeinsames Konto/Depot zunächst bestehen bleibt) nur zum Todestag der Mutter statt. Sie bleibt dann auf Dauer bestehen und zum Todeszeitpunkt des Vaters ist steuerlich nur seine Hälfte zu betrachten (egal ob auf Konto/Depot auch noch dein Erbe nach deiner Mutter vorhanden ist). Alle Wertentwicklungen seit dem Tod der Mutter sind nur für die Versteuerung der zu diesem Zeitpunkt festgelegten Hälfte des Vaters zu seinem Todestag interessant.

Eine andere Frage (die aber nur das Konto, nicht aber das „schlafende“ Depot betreffen würde) wäre, inwieweit der Vater nach dem Tode seiner Frau ggf. eigenmächtige Kontoverfügungen auf dem gemeinschaftlichen Konto getroffen hat, die über seine Hälfte hinausgegangen sind, wodurch jetzt diesbezüglich eine Forderung deinerseits gegenüber dem Nachlass nach dem Vater bestehen würde, die bei Ausgleich natürlich dann nicht zu versteuern wäre. D.h. wenn auf dem Konto zum Todeszeitpunkt der Mutter € 50.000,-- waren, zum Zeitpunkt des Todes aber aufgrund von Verfügungen des Vaters zu eigenen Zwecken nur noch € 10.000,-- sind (und Du ihm diese auch nicht schenken wolltest), dann besteht eine Nachlassverbindlichkeit gegen den Nachlass des Vaters in Höhe von € 15.000,–, wenn diese € 15.000,-- nicht vom Vater zu Lebzeiten anderweitig ausgeglichen worden sind. Und diese € 15.000,-- mindern dann den nach dem Vater zu versteuernden Nachlass.

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Exakt! Mit dem Tod der Mutter ist das dein eigener Depotanteil geworden.

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Weil keine der drei einen Sinn gibt.

Februar: Du hast von der Mutter 1/2 des Depots geerbt. Bewertung zum Stichtag Tod der Mutter, teile den gefundenen Wert durch 2.

Jetzt: Du hast vom Vater die andere Hälfte des Depots geerbt. Bewertung zum Stichtag Tod des Vaters, teile den gefundenen Wert durch 2.

Der Rest von Deinem Vortrag des Sachverhalts dient nur der Verwirrung (bzw. der Darstellung deiner Verwirrung), ich bin ja auch drauf reingefallen.

Schöne Grüße

MM

die (korrekte) Zahl im Beispiel ist 15.000. Die Hälfte von 30.000. Wie ich nun durch Euch weiß. Wenn ich nicht verwirrt wäre, müsste ich nicht fragen. Danke aber auch fürs Reindenken

Beim Konto wurde die Hälfte damals gleich weggebucht. Somit dürfte der Fall klar sein, der Rest gehörte meinem Vater und das ist jetzt gesamt der zweite Erbfall (egal was sich seit der Abbuchung positiv oder negativ auf dem Konto ereignet hat)

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Dann passt das so.

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ein Wahnsinn, was man da alles wissen und können muss, um alles richtig zu machen. Ich behaupte inzwischen notgedrungen zu den Fortgeschrittenen zu gehören, aber dann stellen sich die Detailfragen, die dann zu Knoten im Kopf führen. So wie Du schreibst, bist Du vom Fach.

Potzblitz, und ich dachte immer 30.000 durch 2 wäre 15.000.

Das ist nämlich das Ergebnis, wenn man dieser Anweisung foltt:

Bewertung zum Stichtag Tod des Vaters, teile den gefundenen Wert durch 2.

Der Rest von Deinem Vortrag des Sachverhalts dient nur der Verwirrung

Die Frage war ziemlich klar. Und sogar ich als Laie hätte sie beantworten können, ohne lange etwas von Freibeträgen zu schwurbeln, nach denen an keiner Stelle gefragt war,

Gruß,
Max