Rundfunkgebühren trotz Arbeitslosigkeit?

Hallo liebe Wissende,

ich habe gehört, daß man von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit ist, wenn man arbeitslos (gemeldet) ist. Stimmt das?

Danke im Voraus.

nein (oT)

ich arbeite beim Arbeitsamt, habe aber von so einer Vorschrift noch nie was gehört. Gibt es auch eine Quelle?

Holger

Hallo,
automatisch bist du jedenfalls nicht befreit. Du kannst bei deiner zuständigen Stadtverwaltung, wahrscheinlich im Sozialamt oder Bürgerbüro, falls ihr sowas habt, einen Antrag auf GEZ-Befreiung stellen. Mitnehmen musst du den Bescheid vom AA, einen Nachweis über deine aktuelle Miethöhe und deine GEZ-Nummer. Wenn du unter einer einer gewissen Einkommensgrenze liegst, kannst du von den Gebühren befreit werden, aber nicht rückwirkend, immer erst ab dem 1. des Folgemonats.
Gruß
Nelly

Hallo,
ich schließe mich Nelly’s Eintrag an. Zusätzlich kannst du noch Unterlagen über Versicherungen (Leben-,Haftpflicht-, Unfall- etc.) vorlegen. Die Einkommensgrenze orientiert sich in etwa am örtlichen Sozialhilfesatz. Erkundige dich beim Sozialamt auch nach Wohngeld oder Heizkostenzuschuss.
Falls du über dieser Grenze liegst, kannst versuchen, eine Befreiung von Zuzahlungen (Rezeptgebühren etc.) bei deiner Krankenkasse zu erwirken. Die Grenze liegt höher (in DM ca. bei 1790,00).
Viel Erfolg!

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Hier die Lösung:
Hallo,

eine Befreiung prüft das Sozialamt.

Arbeitslose haben nicht automatisch einen Anspruch auf Befreiung.

Die Einkommensgrenze errechnet sich wie folgt (bei einer alleinstehenden Person):

anderthalbfacher Regelsatz (286,83 Euro x 1,5)
plus (angemessene) Miete ohne Heizkosten
abzüglich Wohngeld.

Übersteigt das Einkommen diese Grenze (hier: wöchentlicher ALG-satz x 13 : 3), so gibt es keine Befreiung, ansonsten besteht Anspruch auf Befreiung.

Übrigens: mit dem Nachweis über die Befreiung kann man im T-Punkt-Laden der telekom auch den Spezialtarif für´s Telefon beantragen.

Viele Grüße - Anna